Versicherung begleitetes Fahren BF17

Hallo, man hat seit ein paar Tagen den Führerschein und fährt mit dem Auto der Mutter und mit der Mutter als Begleitperson. Sie hat der Württembergischen Versicherung bescheid gegeben, da bisher nur sie (Personen über 25 Jahre / Vollkasko) versichert war. Nun ist man auch versichert, was einen Aufschlag von ca. 100€ im Jahr kostet.

Nun zu der Frage: Man hat noch einen Verwandten als 2. Begleitperson eingetragen. Kann man am Steuer des Autos der Mutter mit dem Verwandten als Begleitperson fahren ohne die Mutter und ist man dann noch versichert wenn etwas passieren sollte? Die Mutter, also die Fahrzeugbesitzerin ist ja nicht dabei.
Danke für Antworten

Hallo und Fröhliche Weihnachten !

Warum so spitzfindig ?

Wenn man da etwas befürchtet,dann sollte man das mit seiner VS abklären.

Wenn man  2. Begleitpersonen als berechtigt im Sinne vom Begleiteten Fahren angegeben hat, dann ist das doch eher für die Fahrerlaubnis !  Nicht zwingend für die Versicherungssache.

Aber wenn die VS schon einen Aufschlag nimmt um das auszugleichen ?  Dann sollte das wohl geklärt sein,oder ?

Sicher ist es nur,wenn man das gezielt abfragt und sich schriftlich bestätigen lässt. Denn wer sonst außer der VS soll/kann das rechtlich verbindlich bestätigen ?

MfG
duck313

Nun zu der Frage:

Wenn die 2. Begleitperson auch zum dem Versicherer gemeldeten Nutzerkreis gehört, ist das in Ordnung und die Anwesenheit der Mutter nicht nötig.