Versicherung bei Aquarien notwendig?

Hallo,
ich habe 4 Aquarien darunter auch ein größeres (Ca. 300 l) in meiner Wohnung aufgestellt.
Jetzt möchte mein Vermieter Kopien einer Versicherungspolice (Hausrat, Haftpflich oder sonstige) wegen evtl Wasserschäden sehen. Bin ich dazu verpflichtet?

Keef

Ob und inwieit eine Verpflichtung aus dem Mietvertrag besteht, kann ich nicht beurteilen.

Du bist dumm, wenn Dein Risikomanagement darin besteht, zu hoffen, dass alles gut geht. Was ist, wenn Dein Plan A nicht funktioniert?

http://www.finanzkraft.de/versicherung/schaden/hausr…

http://www.korallenriff.de/artikel/210_Wasserschaden…

Hi,
das ist mir schon klar - es ging mir darum ob der Vermieter berechtigt ist die Kopien von mir zu verlangen.

Danke
Keef

Für eine reine Rechtsfrage wäre ein reines Rechtsforum (www.123recht.net) der richtige Ort. Das Recht ist aber nur Mittel zum Zweck, deswegen ist die Frage keine reine Rechtsfrage.

Der Vermieter hat genauso wie Du das Interesse, das nichts passiert, aber zusätzlich möchte er im Fall des Falles einen zusätzlichen, garantiert solventen Schuldner (die Haftpflichtversicherung) haben.

Er ist also bereit das Risiko hinzunehmen, dass er einen Mieter hat, der gern mit dem Feuer (Wasser) spielt. Würde er sich lieber einen Mieter wünschen, der in dieser Hinsicht ein geringeres Risiko darstellt, würde er unmittelbar einen Vertrag ohne Aquarium vereinbaren wollen oder unmittelbar kündigen.

Hallo,
ich nehme an, das steht nicht im Mietvertrag? Generell kann der HAftpflicht- Nachweis schon ein Kriterium sein, um überhaupt einen Mietvertrag zu erhalten, aber dann ist es auch vorher bekannt.
Haftpflicht sollte man aber schon eine haben!

  • wegen evtl Wasserschäden
    Ob man die Aqu. in Hausrat einschließt, ist Ermessenssache, der eine macht es aus Liebe zur Sache u/o zum Tier schon bei 50l, ein anderer sieht die Notwendigkeit erst bei einem 10.000€- Salzwasser- Aqu.
    Alles Gute.

Hallo, ob man dazu verpflichtet werden kann weiß ich nicht. Wahrscheinlich nicht.Meist wird das ja zu Beginn eines Mietvertrages vom Vermieter gefordert, daß man eine Privathaftpflichtversicherung hat (und hinterher nie wieder überprüft ob diese fortbesteht, also eigentlich kann man es dann gleich lassen danach zu fragen). Wenn nun so ein Aquarium auseinanderbricht (habe ich noch nie von gehört) wärst du gut beraten für dich selbst eine Hausratversicherung zu haben die deine Inventarschäden abdeckt. Dein Hauseigentümer oder die Mieter unter dir hätten nichts davon wenn du eine Privathaftpflichtversicherung hast, solange dich k e i n V e r s c h u l d e n an der Entstehung des Schadens trifft. Die Schäden am Haus zahlt die Wohngebäudeversicherung (wenn das Leitungswasserrisiko versichert ist). Dasselbe gilt entsprechend für deine betroffenen Nachbarn die eine Hausratversicherung haben sollten. Viel Spaß noch mit den Fischen! Matthias Patzak, Freiburg

Hallo,

ein pauschales Ja oder Nein möchte ich nicht geben, das kommt auf den Mietvertrag an.

Was jedoch für Sie wichtig ist: Im Schadensfall sind Sie verantwortlich für die Regulierung der Kosten. Im reinen Eigeninteresse würde ich Ihnen die beiden Produkte empfehlen. Dabei übernimmt die Privathaftpficht die Schadensansprüche gegen den Vermieter (Parkett, Wasserflecken…) und ggf. anderer Mieter, die dadurch betroffen sind. Die Hausratversicherung übernimmt Ihre eigenen Schäden (Aquarium, Mobiliar…). Bei der Beantragung natürlich angeben, dass Sie 4 Aquarien haben und diese eingeschlossen sind.

Gruß, FC

Sofern es keine Klausel im Mietvertrag gibt,die die Fischhaltung regelt, brauchst du keine Genehmigung um solche Aquarien aufzustellen, du bist also nicht verpflichtet deine Hausratversicherung oder Haftpflicht entsprechend um Aquarienschäden aufzustocken.(Ausgenommen ist das das Gewicht des Aquariums die Statik gefährden würde, was ich mal bei 300l ausschliesse)

Andererseits kostet ne Aquarienklausel in der Hausrat nicht die Welt und ein Wasserschaden durch 300l Wasser in der Wohnung kann schon teuer werden…

hoffe ich konnte dir helfen .

Dazu bist Du nicht verpflichtet. Du bist jedoch dazu verpflichtet, den Schaden durch ein ausgelaufenes Aquarium zu tragen.
Dieser kann sehr beachtlich sein.
Ich habe Verständnis für den Vermieter, wenn Du nämlich keine private Haftpflichtversicherung hast, und auch sonst finanziell schwach bist, bleibt er auf dem Schaden sitzen.
Was für Ihn nicht von Interesse ist, ist die Hausratversicherung, denn diese deckt ja nur Deinen eigenen Schaden ab. Was für ihn wichtig ist, ist nur die Haftpflichtversicherung.
Also, mein Rat ist, diskutiere nicht lange, zeige ihm die Police und alles ist ok.
Viele Grüße
Julius Jordan

Hallo,
normal nicht, es sei denn in Deinen Mietvertrag steht was von privater Haftpflicht. Abgesehen davon, würde ich dies in meiner Hausratversicherung einschliesen, um meine eigenen Schäden abzusichern und auch in die private Haftpflicht, damit fremde Schäden versichert sind…das muß nicht mehr kosten!
VG WB

Hallo,

wenn nichts besonderes vereinbart wurde gehe ich davon aus, dass Sie nicht dazu verpflichtit sind.

Allerdings ist es wirklilch ratsam die Aquarien (Wasserschäden) in der Hausratversicherung mit zu versichern.

Gruß

Der Ruhestandpslaner

Hallo, ich habe keine spezielle Versicherung für mein Aquarium. In meiner Wohngebäudeversicherung ist Wasserschaden auch durch Aquarien mit eingeschlossen. Als Mieter schau doch mal in deiner Privathaftpflicht (wenn vorhanden) nach ob ein Wasserschaden für andere Mieter oder den Vermieter mit eingeschlossen ist. In einer Hausratsversicherung wäre ja nur dein Fußboden, z.B. Teppich, Laminat oder Parkett wenn von dir Verlegt oder deine Möbel versichert. Ich denke es geht deinem Vermiter nur um den Schaden am Haus odert für andere Mieter, also eine Haftpflichtversicherung.
Ob er dieses verlangen kann weiss ich nicht,da solltest du bei einem Mieterverein nachfragen.
Ich halte aber eine Privathaftpflicht auch für andere Schäden für sinnvoll.

MfG
Harald Schäfer

Das kommt drauf an, was in deinem Mietvertrag steht… Aber ganz davon abgesehen würde ich mir an deiner Stelle eine Haftpflichtversicherung zulegen die Schäden aus einem Wohnraummietverhältnis abdeckt.

Hallo Keef,
das kann ich Dir nicht ganz genau sagen. Du müßtest in Deiner Police nachschauen, ob die Aquarien versichert sind. Ich hab meins nicht versichert, ich dachte, es ist in der Hausrat dabei. Allerdings wohne ich nicht in Miete.
Grüße vom Tegernsee
G.M.

Hallo Keef,

ob du dazu verpflichtet bist weiß ich nicht. Aber auch ich habe vor dem Aufbau meiner Aquarien erstmal meine Versicherung angerufen, ob Wasserschäden durch ein Aquarium abgedeckt sind. Normalerweise ist so etwas in der Hausrat enthalten.

Ich hoffe du hast mit deiner Anfrage Erfolg.

Gruß Tom

Hab mal gesucht:
Aquarienfische gelten als „genehmigungsfreie Kleintiere“ Gegen die Haltung von Aquarienfischen kann ein Vermieter grundsätzlich nichts unternehmen. Die Gefahr eines Wasserschadens durch Wasserleitungen, Badewanne, Wasch- und Spülmaschine sei wesentlich höher als die von einem Aquarium ausgehende Gefahr. (Amtsgericht Eschweiler WuM 1992, S. 240 und Landgericht Karlsruhe WuM 1989, S. 177). Lediglich die eventuell zu hohe Gewichtsbelastung bei mehreren Aquarien sei ein Kriterium zur Reduzierung der Aquarienanzahl. Auch Schimmelbildung, verursacht durch Aquarienbetrieb ohne ausreichende Lüftung, ist kein Kündigungsgrund, sondern würde dem Vermieter lediglich einen Anspruch auf Schadenersatz geben. AG Schwäbisch Hall, Az: 5 C 1307/96

Ich würde meine Versicherung fragen, ob und wie eventuelle Schäden mit abgedeckt sind.
Dann bist du auf der sicheren Seite bei Schäden!