Habe wegen ein Kredit angefragt, wodurch ich eine Versicherung abschließen musste, wegen Absicherung gegen unerwartendes. Leider kam es doch nicht zu dem Kredit, denn der wurde abgelehnt, aber die Versicherung läuft weiter und zieht mir monatlich den Beitrag ab. Was kann ich dagegen tun???
Da die Versicherung nur auf Basis eines evtl. vergebenen Darlehens abgeschlossen wurde, und genauso musse es auch in den Beratungesunterlagen festgehalten wurden sein, kannst Du den Vertrag rückwirkend kündigen und der Betragwird zurück erstattet, notfalls vom Vermittler , vor allem wenn es kenerlei Beratungsprotokolle und Bedarfsanalysen geben sollte.
Bei Problemen wende Dich an den Versicherungsombuzmann.
Alles Gute!!!
Meistens ist hier eine Rentenversicherung mit Todesfallsumme oder eine Lebensversicherung zur Kreditabsicherung hinterlegt. Dazu vereinbart man im Kreditantrag, dass der Vertrag nur zustande kommt, wenn eine Kreditzusage erfolgt. So läuft es jedenfalls bei mir.
Ich würde den Versicherer darauf ansprechen, um rückwirkend den Vertrag aufzuheben. Schlimmsten Falls nach Tarif kündigen und die Summen vorab auf Minimum umstellen… wenn es geht.
Beim nächsten mal besser aufpassen!
dankeschön. werd es versuchen und natürlich besser aufpassen.
Dankeschön. Werde es mal versuchen. leider gibt es keine Unterlagen.
Guten Morgen,
rückwirkend kündigen da der Kreditvertrag nicht zustande gekommen ist. Sollte der Vertragspartner Ihnen nicht entgegenkommen dann zur nächsten Fälligkeit. Im Kündigungsschreiben unbedingt die Einzugsermächtigung per sofort entziehen.
Gruß, FC
Hallo,
dies wird leider gerne von Banken zur Bedingung gemacht, denn hierdurch verdient Ihr Bankberater ein bisschen was dazu.
Handelt es sich um eine Risiko-Lebensversicherung??
In jedem Fall, können Sie die Versicherung kündigen! In den meisten Fällen zum 1ten jeden Monats! Empfehlung: Schreiben Sie in die Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen!
Viele Grüße
Hallo Gohst 1309 ,
um was für eine Versicherung geht es den ist das eine Risikolebensversicherung auf den Tod und Erlebensfall ?
Wenn ja wann hast du den Vertrag abgeschlossen ?
Weil du hast 30 Tage Kündigungsrecht .
Wenn du über diesen 30ig Tagen hinaus bist.
Würde ich dir empfehlen eine Kündigung aufzusetzen.
Normalerweise ist Sie zu jeder Beitragsfälligkeit kündbar.
Wenn die Versicherung direkt nur für den Kredit ist und dies bei der Versicherung auch so gehandhabt wird kannst du es durch Wegfall des Interesses direkt kündigen
Mit freundlichen Grüßen
Flexxi 1991
um so besser, Ihr Vermittler ist angehalten sie Ihnen auszuhändigen, sollte er es vegessen haben, haben Sie gute Chancen.
DANKE FÜR DIE HILFE. Werd mein möglichstes versuchen.
Kündigen und die Bank wechseln
Lieber Ghost1309,
das ist natürlich ärgerlich. Auf der einen Seite ist die normale Widerrufsfrist für die Versicherung sicherlich verstrichen. Andererseits hätte ich auch große Bedenken, ob da rechtlich alles so sauber gelaufen ist - wenn Sie Glück haben, gab es Fehler in der Beratung und Dokumentation. Daher würde ich dringend raten, sich mit der nächsten Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe in Verbindung zu setzen und einen Termin auszumachen. Bringen Sie alle Unterlagen mit zu dem Termin und lassen Sie das prüfen. Kostet eine kleine Gebühr aber am Ende gelingt es vielleicht sogar, den Vertrag ganzu rückwirkend abzuwickeln und Ihre bisher bezahlten Beiträge zurückzuholen. Viel Glück!
Hallo GHOST1309,
bei diesen Versicherungen ist es so, dass Sie im Normalfall direkt nach Absage des Kredites diese widerrufen sollten. Sie haben eine gesetzliche Frist von 14 Tagen dazu.
Ich gehe mal davon aus, dass diese schon länger um ist, da Sie sagen, dass es immer noch monatlich vom Konto abgebucht wird.
Nun können Sie 2 Sachen tun, Sie schreiben die Versicherung an, mit der Bitte um kulante Kündigung, da der Vertrag, der diese Versicherung vorausgesetzt hat nicht zu Stande gekommen ist und hoffen, dass diese Sie aus dem Vertrag lassen. Schauen Sie dazu auch gerne in die Bedingungen der Versicherung, ob da etwas zu dem Kredit drin steht. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie diese wohl weiter zahlen und die normale gesetzliche Kündigungfrist in Anspruch nehmen, 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
Ganz wichtiger Hinweis, wenn dies eine Versicherung ist, die nicht nur eine Riskolebensversicherung ist, also mehr als nur den Todesfall absichern, sollten Sie die Beiträge nicht zurückbuchen lassen, da diese, sogar gerichtlich, diese einfordern können!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Hallo, wenn sie den Kredit bei der Bank im Zusammenhang mit der kreditanfrage abgeschlossen haben sollte sich diese sofort stornieren lassen - bzw sollte eigentlich nur bei Kreditzusage laufend gehen.
Wenn sie sie separat abgeschlossen haben, können sie diese in jedenfalls ruhend/beitragsfrei stellen!
Eine Möglichkeit ist jenachdem auch noch der Widerruf des Vertrages!
Bei weiteren fragen einfach melden!