Versicherung bei Schaden am Sondereigentum

In einer Eigentumswohnung gehören die Zu- und Ableitungen zu/von den Versorgungssträngen lt. Teilungserklärung zum Sondereigentum, d. h. dem Besitzer und nicht der Eigentümergemeinschaft. Konkret z. B. die Zuleitung von der Badewanne zum Fallrohr. Welche Versicherung kommt für den Schaden auf, wenn dort z. B. Wasser austritt? a) für den eigenen Schaden b) für den Schaden in der darunter liegenden Wohnung c) für den Schaden am Gemeinschaftseigentum?
Kompetente Leute, helft mir weiter! Danke schön!

Hallo!

Üblich in WEG wäre, es gibt eine Gebäudeversicherung die auch Schäden im Bereich Sondereigentum versichern.

zu a)  Hier käme die eigene Hausratversicherung für Eigenschäden und die Gebäudeversicherung ins Spiel

zu b)  Fremdschaden Gebäudeversicherung WEG plus Hausratversicherung der unteren Whg.

zu c)  Gebäudeversicherung WEG

MfG
duck313

Danke, Ente! Das hilft schon mal. Gruß Clot

Hallo,

In einer Eigentumswohnung gehören die Zu- und Ableitungen
zu/von den Versorgungssträngen lt. Teilungserklärung zum
Sondereigentum, d. h. dem Besitzer und nicht der
Eigentümergemeinschaft. Konkret z. B. die Zuleitung von der
Badewanne zum Fallrohr. Welche Versicherung kommt für den
Schaden auf, wenn dort z. B. Wasser austritt? a) für den
eigenen Schaden b) für den Schaden in der darunter liegenden
Wohnung c) für den Schaden am Gemeinschaftseigentum?

druck hat die Frage ja bereits sehr ausführlich beantwortet, allerdings gäbe es noch zu bedenken, dass in der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung gelegentlich die Haftung Sondereigentümer für Sondereigentümer geregelt sind, die der Gebäudeversicherung die Möglichkeit geben den Sondereigentümer in Regress zu nehmen.

Hierfür empfiehlt sich der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung um Gefahren die vom Sondereigentum ausgehend, ausreichen abgesichert sind.

Gruß

BHSHuber