Versicherung bei Unfall mit Mietwagen im Ausland

Angenommen man ist im Ausland (konkret: Kosovo) mit einem Mietwagen unterwegs und verursacht durch sein Fahrverhalten einen Unfall, bei dem Schaden an beteiligten Autos entsteht, aber nicht am Mietwagen selbst.

Welche Versicherung müsste abgeschlossen sein, die für den Schaden aufkommt?

Wie kann man sich absichern, wenn der Mietwagenvertrag die Haftung für Schäden ausschließt, die durch Selbstverschuldung an anderen KFz entstehen?

[Hier könnte eine freundliche Anrede stehen]

Angenommen man ist im Ausland (konkret: Kosovo) mit einem
Mietwagen unterwegs und verursacht durch sein Fahrverhalten
einen Unfall, bei dem Schaden an beteiligten Autos entsteht,
aber nicht am Mietwagen selbst.

Welche Versicherung müsste abgeschlossen sein, die für den
Schaden aufkommt?

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung

Wie kann man sich absichern, wenn der Mietwagenvertrag die
Haftung für Schäden ausschließt, die durch Selbstverschuldung
an anderen KFz entstehen?

Indem man einen Mietvertrag unterschreibt der eine KFZ-Haftpflichtversicherung beinhaltet.

Ggfls. mal prüfen lassen ob über die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung in Deutschland eine sogenannte Mallorca-Police besteht. Diese könnte evtl. noch eintrittspflichtig sein, wobei diese eigentlich eine abgeschlossene KFZ-Haftpflichtversicherung im Fremdland unterstellt … Versuch macht „kluch“ wäre die Devise.

[Hier könnte dann eine Abschiedsgrußformel stehen]

Claude Burgard
unabhängiger Versicherungsvermittler in Saarbrücken
http://www.versicherung-saarland.de

eine freundliche Anrede

eine sogenannte Mallorca-Police besteht

beizeiht sich die nicht auf Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn die Versicherung des Schädigers im Urlaubsland die Schäden nicht deckt.

[Eine überaus freundliche Anrede]

Lies mal noch den UP. Da wird von Schäden an Fremdfahrzeugen gesprochen. Das „eigene“ blieb lt. UP unversehrt.

Also für mich Mallorca-Police-Deckung WENN diese leistet auch wenn keine KH des Fremdlandes leistet, was ich nicht weiss.

[Eine noch freundlichere Abschiedsgrußformel]

Claude

ein außergewöhnlich freundlicher Gruß

Lies mal noch den UP. Da wird von Schäden an Fremdfahrzeugen
gesprochen. Das „eigene“ blieb lt. UP unversehrt.

Deswegen meine ich ja auch, dass die Mallorca Police nicht greift.

[Eine noch freundlichere Abschiedsgrußformel]

ein überaus freundlicher Gruß

Claude

Nordlicht

[Ein schleimig schmierig, triefender Gruß.]

Deswegen meine ich ja auch, dass die Mallorca Police nicht
greift.

Die so genannte „Mallorca-Police“ oder „Mallorca-Klausel“ bezeichnet eine Zusatzleistung zur normalen Kfz Versicherung, die für Mietfahrzeuge im Ausland greift. Sie bewirkt, dass die Deckungssumme im Ausland, die oftmals weitaus niedriger ist als in der Heimat, auf die in Deutschland gesetzlich geforderte Versicherungssumme erweitert wird. Die gesetzliche Mindestdecksumme liegt in Deutschland bei Personenschäden bei 7,5 Mio. € pro Unfall und bei Sachschäden bei 1 Mio. €.

Ihren Namen hat die „Mallorca-Police“ daher, dass die Balearen- Insel eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen ist und sich viele Urlauber auf Mallorca, aber auch auf den Kanaren, ein Auto mieten, um die Umgebung zu erkunden. Diese Zusatzversicherung ist aber nicht nur auf Spanien beschränkt, sondern gilt in ganz Europa, inkl. den beliebtesten Reisezielen wie den Kanaren, Italien oder Türkei.

Kfz-Haftpflichtversicherungen sind auch im europäischen Ausland obligatorisch. Urlauber, die ein Fahrzeug im Ausland mieten, unterwerfen sich den dort geltenden Gesetzen und Regelungen zum Versicherungsschutz. Doch diese Regelungen sind von Region zu Region unterschiedlich und in vielen europäischen Ländern liegen die gesetzlichen Mindestdecksummen deutlich unter dem deutschen Niveau. Um nicht böse überrascht zu werden, lohnt es sich einen Kfz Versicherungsvergleich zu machen. Wenn es im Schadenfall zu Kosten kommt, die die im Ausland gültige Decksumme überschreiten, muss der Unfallverursacher die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Insbesondere, wenn Personen verletzt wurden, können die Schadenersatzforderungen schnell die Deckungsgrenze überschreiten und in die Millionen gehen.

Quellenangabe: finanzscout24 punkt de

Also auch hieraus bleibt es für mich ein Haftpflichtschaden mit eventueller Mallorca-Police-Deckung ?!?!?

[Schlürf]
Claude

Moin Claude,

ich habe es nachgelesen, Du hattest Recht, ich war schief gewickelt.

Betrübte Grüße

Nordlicht

1 Like

Moin Nordlicht.

Ein erhabenes Gefühl hier auch im Brett mal Recht zugesprochen zu bekommen :wink:

Tröstende Grüße
Claude