[Ein schleimig schmierig, triefender Gruß.]
Deswegen meine ich ja auch, dass die Mallorca Police nicht
greift.
Die so genannte „Mallorca-Police“ oder „Mallorca-Klausel“ bezeichnet eine Zusatzleistung zur normalen Kfz Versicherung, die für Mietfahrzeuge im Ausland greift. Sie bewirkt, dass die Deckungssumme im Ausland, die oftmals weitaus niedriger ist als in der Heimat, auf die in Deutschland gesetzlich geforderte Versicherungssumme erweitert wird. Die gesetzliche Mindestdecksumme liegt in Deutschland bei Personenschäden bei 7,5 Mio. € pro Unfall und bei Sachschäden bei 1 Mio. €.
Ihren Namen hat die „Mallorca-Police“ daher, dass die Balearen- Insel eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen ist und sich viele Urlauber auf Mallorca, aber auch auf den Kanaren, ein Auto mieten, um die Umgebung zu erkunden. Diese Zusatzversicherung ist aber nicht nur auf Spanien beschränkt, sondern gilt in ganz Europa, inkl. den beliebtesten Reisezielen wie den Kanaren, Italien oder Türkei.
Kfz-Haftpflichtversicherungen sind auch im europäischen Ausland obligatorisch. Urlauber, die ein Fahrzeug im Ausland mieten, unterwerfen sich den dort geltenden Gesetzen und Regelungen zum Versicherungsschutz. Doch diese Regelungen sind von Region zu Region unterschiedlich und in vielen europäischen Ländern liegen die gesetzlichen Mindestdecksummen deutlich unter dem deutschen Niveau. Um nicht böse überrascht zu werden, lohnt es sich einen Kfz Versicherungsvergleich zu machen. Wenn es im Schadenfall zu Kosten kommt, die die im Ausland gültige Decksumme überschreiten, muss der Unfallverursacher die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Insbesondere, wenn Personen verletzt wurden, können die Schadenersatzforderungen schnell die Deckungsgrenze überschreiten und in die Millionen gehen.
Quellenangabe: finanzscout24 punkt de
Also auch hieraus bleibt es für mich ein Haftpflichtschaden mit eventueller Mallorca-Police-Deckung ?!?!?
[Schlürf]
Claude