Hallo,
eigentlich könnte es auch zu Arbeitsrecht passen, aber es betrifft nur den versicherungstechnischen Aspekt.
Angenommen in einer Flüchtlingseinrichtung machen die Pädagogen quasi alles. Da wird nicht nur pädagogische Arbeit geleistet, sondern auch mal eine Steckdosenabdeckung montiert, eine Lampe gewechselt, ein Fensterrahmen gestrichen, Möbel geschleppt, gesägt, gebohrt… etc.
Wer haftet, wenn der Arbeitnehmer beim Rahmen streichen aus dem Fenster fällt?
Wer haftet, wenn ein Klient durch Unwissenheit der Pädagogen (z.B. Säge falsch erklärt oder falsch gewartet) verletzt wird?
Ist das über die BG mit abgedeckt?
Gruß
Tato