Versicherung bezahlt ohne Vertrag abgeschlossen zu haben

Hallo liebes Forum, 

ein Versicherungsvertreter hat im Beratungsgespräch mit den Eltern dem Kind , welches nicht anwesend war eine Unfallversicherung verkauft. Das Kind war zum „Unterschriftszeitpunkt“ volljährig und hat diese Vers. auch brav bezahlt weil es von den Eltern erklärt wurde.

Meine Frage: Ist solch ein Vertrag, wenn es nach in Vergessenheit geraten der nicht getätigten Unterschrift gültig oder ungültig und kann trotz der über jahre getätigeten Zahlung dagegen vorgegengen werden? 

Herzlichen Dank für die Antworten.

Hallo liebes Forum, 

ein Versicherungsvertreter hat im Beratungsgespräch mit den
Eltern dem Kind , welches nicht anwesend war eine
Unfallversicherung verkauft. Das Kind war zum
„Unterschriftszeitpunkt“ volljährig und hat diese Vers. auch
brav bezahlt weil es von den Eltern erklärt wurde.

Meine Frage: Ist solch ein Vertrag, wenn es nach in
Vergessenheit geraten der nicht getätigten Unterschrift gültig

Nur bei Lebens- und Risikoversicherung auf den Todesfall muss die Versicherung vom Versicherungsnehmer selber unterschrieben sein, bei den anderen Versicherungen kann die Versicherung von einem Dritten abgeschlossen bzw. für den VN unterzeichnet werden. Dies ist nicht unüblich.

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das heißt, dass bei z.B einer Unfallversicherung, die Eltern einen Vertrag für das Kind, trotz dessen Volljährigkeit abschließen dürfen, auch wenn Volljährigkeit gegeben ist?

Über sein Konto (und sein Einkommen) verfügen dürfen? Und die Vers. gültig ist?

Hallo,

Über sein Konto (und sein Einkommen) verfügen dürfen?

Nein, dass dürfen sie nicht, es sei denn er ist unmündig!

Der Versicherungsnehmer hat nur eine vertragliche Pflicht, den Beitrag zu zahlen.
Und da es hier schon seit Jahren zu einem konkludenten Vertrag gekommen ist, wird auch eine gerichtliche Entscheidung keine andere Meinung zulassen, als den Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Nur mal so…
hätte der Sohn in den vergangenen Jahren einen Unfall gehabt und die Versicherung hätte zahlen müssen und tat dies auch, dann hätte sich der Sohn die Frage sicher nie gestellt…?
Und wäre seinen Eltern dankbar, dass sie darauf bestanden haben…?

16BIT

raten der nicht getätigten Unterschrift gültig

Nur bei Lebens- und Risikoversicherung auf den Todesfall muss
die Versicherung vom Versicherungsnehmer selber unterschrieben
sein, bei den anderen Versicherungen kann die Versicherung von
einem Dritten abgeschlossen bzw. für den VN unterzeichnet
werden. Dies ist nicht unüblich.

Ähm. FALSCH.

Bei einer Unfallversicherung muss die versicherte Person ebenfalls unterzeichnen.

Das heißt also, dass die Unfallversicherung durch konkludentes Handeln (Beitragszahlung) gültig wurde. Oder kann diese widerrufen werden? Danke für die Hilfe!

Hallo,

Hallo liebes Forum, 

ein Versicherungsvertreter hat im Beratungsgespräch mit den
Eltern dem Kind , welches nicht anwesend war eine
Unfallversicherung verkauft. Das Kind war zum
„Unterschriftszeitpunkt“ volljährig und hat diese Vers. auch
brav bezahlt weil es von den Eltern erklärt wurde.

Folgende Fragen stellen sich mir:

War das Kind als Versicherungsnehmer oder als versicherte Person eingetragen ?
Wer hat die Unterschrift für das nicht anwesende Kind geleistet ?
(Fälschung der Unterschrift ?)
Wurden die Gesundheitsfragen für das Kind beantwortet ?
Oder hat es in dem Antrag keine Gesundheitsfragen gegeben ?

In welchem Jahr wurde dieser Vertrag abgeschlossen ?

Gruß Merger

Widerrufen kann man alles, nur ob es Sinn macht in diesem Falle, ist fraglich.
Mal höflich bei der Gesellschaft anfragen und schauen was passiert.

16BIT

Nein.

Ich glaube die Geschichte auch so nicht, dass das Kind mt korrektem Geburtsdatum als VN eingetragen wurde und der Antrag von den Eltern unterschrieben wurde.

Kind als VP mag sein.

Viel Glück

Barmer