Hallo liebes Forum,
ein Versicherungsvertreter hat im Beratungsgespräch mit den Eltern dem Kind , welches nicht anwesend war eine Unfallversicherung verkauft. Das Kind war zum „Unterschriftszeitpunkt“ volljährig und hat diese Vers. auch brav bezahlt weil es von den Eltern erklärt wurde.
Meine Frage: Ist solch ein Vertrag, wenn es nach in Vergessenheit geraten der nicht getätigten Unterschrift gültig oder ungültig und kann trotz der über jahre getätigeten Zahlung dagegen vorgegengen werden?
Herzlichen Dank für die Antworten.