Ich war letztens bei einem Freund und bin dort mit seinem Quad gefahren! Ich bin dabei an einen Baum gefahren und das Quad hat jetzt einen Schaden von ca. 1000€! Ich bin erst 14 und man darf ein Quad eigentlich erst ab 16 fahren! Außerdem waren seine Eltern nicht zu Hause! Gibt es dafür eine Versicherung oder müssen seine Eltern dafür haften? Freue mich über jede Antwort!
Bitte FAQ:1129 beachten
Hallo,
Ich war letztens bei einem Freund und bin dort mit seinem Quad
gefahren!
lt. den Regeln von wer-weiss-was.de dürfen keine Ich-Texte hier erstellt werden.
Bitte schreibe es folgendermaßen: Person X ist mit einem Quad an den Baum gefahren.
Bitte ergänze dann noch, wer dir dieses Quad zur Verfügung gestellt hat.
oder hast Du es unerlaubt benutzt ?
Gruß Merger
Ich bin erst 14 und man darf ein Quad eigentlich erst ab 16 fahren!
Das ist schlecht.
Außerdem waren seine Eltern nicht zu Hause!
Was spielt das für eine Rolle ?
Gibt es dafür eine Versicherung
Evt. die Vollkasko des Quad.
oder müssen seine Eltern dafür haften?
Warum sollen seine Eltern dafür haften ? Du haftest. Du wußtest, dass Du das Gerät nicht fahren darfst und bist trotzdem gefahren. Also wird Dich auch keine Versicherung decken.
Moin,
als Erstes mal: kein schlimmeres Leid, als das, was man sich selbst zufügt.
Zweitens: Wissend um das Alter wurde ein Quad benutzt, was eben nicht gefahren werden durfte. Aus der Aussage, dass das Quad erst ab 16 gefahren werden darf, gehe ich davon aus, dass es sich um ein Quad mit Versicherungskennzeichen handelt.
Soweit mir bekannt ist, gibt es bei diesen Kuchenblechkennzeichen keine Vollkaskoversicherung.
Die elterliche Haftpflicht springt mit Sicherheit nicht ein, da der Verdacht einer Straftat vorliegt (unbefugte Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs bzw. Fahren ohne Fahrerlaubnis), ferner haftet die Privathaftpflicht nicht bei benzinbetriebenen Fahrzeugen im öffentl. Strassenverkehr.
Es wird darauf hinauslaufen, dass der Quadeigentümer den Schaden dem Unglücksfahrer ggü. geltend machen wird, d.h. für den Fragesteller bedeutet das, dass er die 1000 EUR aus eigener Tasche bezahlen werden muss.
Ein Aspekt für den Geschädigten ist noch: er meldet dass das Fahrzeug gestohlen wurde/unbefugt in Gebrauch war. Folge: Anzeige gg. Fahrer und Regress durch eine vielleicht leistende Teilkaskoversicherung.
Wer die Wahl hat, hat die Qual!
Hallo,
Moin,
als Erstes mal: kein schlimmeres Leid, als das, was man sich
selbst zufügt.
Zweitens: Wissend um das Alter wurde ein Quad benutzt, was
eben nicht gefahren werden durfte. Aus der Aussage, dass das
Quad erst ab 16 gefahren werden darf, gehe ich davon aus, dass
es sich um ein Quad mit Versicherungskennzeichen handelt.
Dass kommt auf das jeweilige Quad an:
möglich mit einem kleinen Versicherungskennzeichen bis 45 km/h - Versicherungsschutz nur mit Teilkasko möglich;
oder mit einem normalen Kennzeichen - als Motorrad versicherbar - mit Vollkasko + Teilkasko.
ferner haftet die Privathaftpflicht nicht bei
benzinbetriebenen Fahrzeugen im öffentl. Strassenverkehr.
richtig!
Gruß Merger