Hallo. Mich beschäftigt folgendes Anliegen.
Immer ein klein Roller gefahren. Dann ein großen Roller angeschafft. Da viele Probleme um die Ohren wegen dem Roller wie TÜV usw total vergessen der Haftpflichtversicherung die Anschaffung mitzuteilen. Dann später erst durch andere erfahren das man den Roller über Autoprozente fahren kann. Also erstmal 4 Monate mehr Versicherung bezahlt, was nicht wenig war. Versicherung die ehemalige Autoversicherung mitgeteilt. Nu erklärt die Versicherung es gäbe keine Rückerstattung zuvor zuviel gezahlte Beiträge, da erst ab Meldung der Autoversicherung von der alten Versicherung, die neue Haftpflicht angerechnet wird. Sie hätten ja vorher nicht gewusst das ne Autoversicherung besteht.! Ich wurde allerdings auch nicht danach gefragt?! Ist das so Rechtens von der Versicherung? Danke
Irgendwie schwer verständlich das Ganze !
Wieso weiß die VS nicht von der Anmeldung des neuen Rollers ? Man muss doch eine EVB-Nummer haben um überhaupt anzumelden. VS bekommt von Zulassungsstelle Bescheid . Also weiß sie es.
Der Rest ist wirr. Du hast eine Autoversicherung oder eine gehabt und hättest deswegen die SF-Prozente für Roller-VS angerechnet bekommen ?
Ja, wäre wohl so,
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Sofern hier keine anderen Faktoren mitspielen: Solange die Forderung noch nicht verjährt ist, sollte es kein Problem sein, den Rabatt ab Beginn anzurechnen.
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(fett von mir)
Scheint sich ja wohl um 2 verschiedene Versicherungsgesellschaften zu handeln.
Dann weiß die neue nix von der alten.