Hallo,
mit welcher Art Versicherung kann man als Eigentümer den Hausrat einer voll eingerichteten Wohnung versichern, die möbliert vermietet werden soll?
Eine herkömmliche Hausratversicherung greift ja nicht, wenn man nicht selbst in der Wohnung wohnt.
Besten Dank und Gruß
Michael
Eine herkömmliche Hausratversicherung greift ja nicht, wenn man nicht selbst in der Wohnung wohnt.
Ist das Bedingung ? Die Hauptsache ist doch, dass die Wohnung bewohnt ist und man selber Eigentümer der versicherten Sachen ist.
In den Versicherungsbedingungen steht gewöhnlich unter „Versicherungsort“, dass die versicherten Wohnflächen vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat
genutzt werden müssen.
Wie wäre die Idee den potenziellen Mieter per Mietvertragsklausel den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die auch Schäden an gemieteten Sachen begleicht, aufzuerlegen?
Wie wäre die Idee den potenziellen Mieter per
Mietvertragsklausel den Abschluss einer privaten
Haftpflichtversicherung, die auch Schäden an gemieteten Sachen
begleicht, aufzuerlegen?
Ganz gute Idee, so wäre zwar nur ein Teil dessen abgedeckt, das eine Hausratversicherung leistet - Einbruch, Vandalismus, Feuer, Blitzschlag etc. nicht - aber immerhin.
Besten Dank
Michael
Hallo,
Wie wäre die Idee den potenziellen Mieter per
Mietvertragsklausel den Abschluss einer privaten
Haftpflichtversicherung, die auch Schäden an gemieteten Sachen
begleicht, aufzuerlegen?
Die Idee hat i.d.T. Vorteile (u.a. sind auch Schäden abgesichert, die über eine Hausrat nicht abgedeckt sind).
Zu bedenken ist aber, dass die angestrebte Sicherheit mitunter nur eine vermeintliche ist: Kommt der Mieter aus irgendeinem Grund in einen Beitragsrückstand, zuckt die Leistungsabteilung der Versicherung im Schadenfall nur bedauernd mit den Schultern und der Vermieter steht erneut vor dem Problem, sich mit dem Mieter direkt auseinander setzen zu müssen.
Außerdem deckt die Haftpflicht wie bekannt nur den Zeitwert ab - ein erheblicher Unterschied zur Hausrat.
Im Endeffekt muss der Vermieter selbst die Entscheidung treffen, wieviel Sicherheit er zu erreichen versuchen will:
a) Suche nach einem Versicherer der Hausrat in möblierten Vermietwohnungen absichert
oder
b) Auferlegung an den Mieter zum Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung
oder
c) eine Kombination aus a) und b)
Viele Grüße
Loroth
Hallo,
Ganz gute Idee, so wäre zwar nur ein Teil dessen abgedeckt,
das eine Hausratversicherung leistet - Einbruch, Vandalismus,
Feuer, Blitzschlag etc. nicht - aber immerhin.
Dafür aber wären so ziemlich sämtliche Schäden versichert, die der Mieter selbst fahrlässig am Eigentum des Vermieters anrichtet.
Welches Beschädigungsrisiko das höhere ist - Einbruch/Diebstahl oder fahrlässige Beschädigung durch den Mieter - muss man selbst einschätzen…
Viele Grüße
Loroth
Besten Dank für die Tipps.
Michael
In den Versicherungsbedingungen steht gewöhnlich unter
„Versicherungsort“, dass die versicherten Wohnflächen vom
Versicherungsnehmer oder einer mit ihm
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat
genutzt werden müssen.
Ich hab mich schlau gemacht, über die übliche Haurat ist das nicht zu versichern. Allerdings gibt es eine Möglichkeit diese Situation zu versichern.
Wie wäre es denn, wenn der Mieter eine Hausratversicherung abschließt ?
In der Hausratversicherung findet man den Text:
Versichert sind Sachen, die von im Haushalt lebenden Personen für den Haushalt privat genutzt werden.
Dies bedeutet, auch der Hausrat der dem Vermieter gehört ist abgesichert.
Gruß Merger
Wie wäre es denn, wenn der Mieter eine Hausratversicherung
abschließt ?
Der Mieter sollte eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das Risiko, dass er seine Beiträge nicht zahlt, könnte man umgehen, indem die Beiträge vom Vermieter gezahlt und auf die Miete umgelegt werden.
Alternative bei kurzfristiger Vermietung wäre eine Inhaltsversicherung, wie sie auch für Hotels und Pensionen angeboten werden. Ist aber teurer.
Cheers, Felix
Der Mieter sollte eine Hausrat- und eine
Haftpflichtversicherung abschließen. Das Risiko, dass er seine
Beiträge nicht zahlt, könnte man umgehen, indem die Beiträge
vom Vermieter gezahlt und auf die Miete umgelegt werden.
Das könnte rechtliche Probleme nach sich ziehen. Evtl. ist eine Umlegung nicht möglich/erlaubt.
BTW:
Eigentlich würde ich niemanden in meine Wohnung einziehen lassen, dem ich nicht zutrauen würde, dass er die Beiträge für seine PHV und VHV zahlt, die er vertraglich (Mietvertrag) haben muss …
Das aber auch nur meine Meinung zu dem Ganzen.
Grüße
Claude
Alternative bei kurzfristiger Vermietung wäre eine
Inhaltsversicherung, wie sie auch für Hotels und Pensionen
angeboten werden. Ist aber teurer.
Inhaltsversicherungen sind, soweit ich weiß, eigentlich nur für Gewerbebetriebe üblich. Büroversicherungen gibt’s ja auch noch…
Ich werde wohl um eine Beratung bei einem Versicherungsmakler nicht herum kommen.
Ich habe noch insofern Hoffnung, dass ich ja nicht der Erste bin, der eine Wohnung möbliert und befristet vermieten will. Der Markt ist ja voller Angebote, und andere werden für sich schon Lösungen gefunden haben.
Besten Dank, Michael
Inhaltsversicherungen sind, soweit ich weiß, eigentlich nur
für Gewerbebetriebe üblich. Büroversicherungen gibt’s ja auch
noch…
Richtig - kann aber immer nur fürs eigene Gewerbe bzw. Büro abgeschlossen werden.
Und eine gewerbliche Inhaltsversicherung ist mit einer Hausratsversicherung im Privatbereich vergleichbar.
Ich habe noch insofern Hoffnung, dass ich ja nicht der Erste
bin, der eine Wohnung möbliert und befristet vermieten will.
Aber sicher doch, dafür gibt es einen Mietvertrag wo man auch Erweiterung zur Haftung von möblilierten Wohnungseinrichtungen reinschreiben kann.
Wenn man dem Mieter nicht traut sollte man einen anderen suchen.
Gruß Merger