Moin Jens,
sag’ mal, hast Du jetzt die afrikanische Fleckenhektik? Als OA solltest Du die Sache etwas erhabener angehen.
Du brauchst keine KV im eigentlichen Sinne. Mit Dienstantritt unterliegst Du der freien Heilfürsorge. Dafür bezahlst Du nix, darfst dafür aber auch nur noch zum Truppenarzt. Zu einem zivilen Arzt gehst Du nur noch im Notfall oder mit Überweisung vom Truppenarzt. Nur dann wird er seine Behandlungskosten vom Bund erstattet bekommen. Gehst Du mal einfach so mit einem Schnupfen zum zivilen Arzt, zeigt Dir der Bund 'nen Vogel und Du darfst die Behandlungskosten selbst tragen.
Was Du jedoch benötigst, ist eine Anwartschaft. Die ermöglicht Dir quasi die Wiederaufnahme in die zivile KV nach Deiner Zeit beim Bund. Du solltest Dir momentan keine grauen Haare wachsen lassen. Ich empfehle Dir, Dich wegen dieser Versicherungsbelange mit Deinem zuständigen Wehrdienstberater in Verbindung zu setzten. Ansonsten kannst Du sowieso davon ausgehen, dass sich noch in Deiner Grundi einige Versicherungstypen mit Euch in Verbindung setzten werden, die dann auch mal in die Kaserne kommen und vor versammeltem Zug das ansprechen, was ihr so benötigt und haben solltet. Das Thema „Diensthaftpflicht“ kannst Du getrost vergessen, da diese sowieso ab „grober Fahrlässigkeit“ nicht mehr zahlt und bis zu dem Punkt, an dem die „grobe Fahrlässigkeit“ beginnt, kommt der Bund für Deine Verursachungen auf. Alle das, was Du grob fahrlässig verursachst, musst Du sowieso selbst abdrücken.
Das regelt sich alles und stressig wird’s in der Grundi sowieso.
Gruss
Tom Renner-DaSilva