hallo!
Person A betreibe ein Gewerbe zu Fahrzeugüberführungen: ein Autohaus möchte zB einen Audi A4 von der Filiale in Hamburg in die in München transferieren. Dazu vergebe es an A einen Auftrag, der dann den Audi nach München fährt. Nun greife die Vollkaskoversicherung des Autohauses nicht, wenn A das Auto fährt.
A habe eine Versicherung, in deren Bedingungen es unter anderem heißt:
"Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts
von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
[…]
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haft pflicht […]"
„Betriebs- und Berufs -Haftpflichtversicherung
[…]
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem im Versicherungsschein angegebenen Betrieb oder Beruf“
"Besondere Vereinbarungen für den Einschluss von Schäden an fremden Kfz
1.
Eingeschlossen ist
[…]
- die gesetzliche Haftpflicht aus Beschädigung und Vernichtung von fremden Kraftfahrzeugen und deren Zubehör […] anlässlich der Ausführung der versicherten Tätigkeiten und des Bewegens dieser Fahrzeuge auf dem Betriebsgrundstück (nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
[…]
Eingeschlossen ist ferner […] - die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung und Vernichtung von fremden Kraftfahrzeugen und deren Zubehör (ausgenommen Inhalt und Ladung) beim Zubringen und
Abholen dieser Kraftfahrzeuge außerhalb des Betriebsgrundstücks und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden"
Es geschehe ein Unfall, bei dem A beim Einparken auf einem öffentlichen Parkplatz sich verschätze und mit dem Audi ein anderes, parkendes Fahrzeug streife. Sowohl der Audi als auch das parkende, fremde Fahrzeug seien beschädigt. Was wäre nun versichert? nur der Schaden am fremden Fahrzeug? oder die Schäden an beiden Fahrzeugen?
Worauf nähmen die Versicherungsbedinungen mit „gesetzliche Haftpflicht“ Bezug? auf die gesetzliche Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen? oder auf eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Was wäre „gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts“?
Was wären „fremde Kfz“? keins der Fahrzeuge befände sich ja im Eigentum von A, sowohl der Audi als auch das parkende Fahrzeug wären also fremde Kfz? oder nur das parkende?
danke und Gruß
Paul