Versicherung gibt Verwaltungskosten nicht aus

Hallo,

habe gerade ein Schreiben meiner Versicherung erhalten (fondsgebundene Lebensversicherung als private Zusatzrentenversicherung), in der mir mitgeteilt wird, daß laufende Verwaltungskosten aus meinem Vertragsguthaben bzw. der Prämie entnommen werden.

Hintergrund war eine Anfrage gewesen, in der ich um genaue Höhe der Verwaltungskosten gebeten hatte, um ausrechnen zu können, wieviel von meinen Beiträgen denn so durchschnittlich abgezogen wird. Bei einem Anruf bei der Versicherung wurde mir jetzt explizit mitgeteilt, daß der Versicherungsvorstand die Herausgabe der Kosten verweigert, das heißt, daß dem Kunden nicht die Höhe der Verwaltungskosten mitgeteilt wird. Ist das rechtens ?

Das kommt mir schon etwas seltsam vor, denn als Beitragszahler sollte ich eigentlich schon das Recht haben zu wissen, in welcher Höhe mir Gebühren aus meinem Vermögen entnommen werden. Was meint Ihr ?

Besten Dank und Gruß,
Stefan

Hallo,

habe gerade ein Schreiben meiner Versicherung erhalten (fondsgebundene Lebensversicherung als private Zusatzrentenversicherung),

Das ist etwas ganz Tolles, bin ich mir sicher.

in der mir mitgeteilt wird, daß laufende Verwaltungskosten aus meinem Vertragsguthaben bzw. der Prämie entnommen werden.

Und das war bei Verragsabschluss nicht bekannt? Na das hat der Verkäufer sicher nicht extra erwähnt, weil er davon ausgehen kann, dass sowas jeder weiß.

Hintergrund war eine Anfrage gewesen, in der ich um genaue Höhe der Verwaltungskosten gebeten hatte, um ausrechnen zu können, wieviel von meinen Beiträgen denn so durchschnittlich abgezogen wird. Bei einem Anruf bei der Versicherung wurde mir jetzt explizit mitgeteilt, daß der Versicherungsvorstand die Herausgabe der Kosten verweigert, das heißt, daß dem Kundennicht die Höhe der Verwaltungskosten mitgeteilt wird. Ist dasrechtens ?

Das kommt mir schon etwas seltsam vor, denn als Beitragszahler sollte ich eigentlich schon das Recht haben zu wissen, in welcher Höhe mir Gebühren aus meinem Vermögen entnommen werden. Was meint Ihr ?

Ja, wobei man bei privaten Versicherungen keine Beiträge und Gebühren, sondern Prämien bezahlt, von denen auch die Kosten gedeckt werden. Was der Kunde erfahren darf/soll/muss könnte u.a. hier stehen: http://www.gesetze-im-internet.de/vvg-infov/index.html

Grüße

Danke für den Tip, wobei die ironischen Einflechtungen eigentlich überflüssig sind, denn aus der Schilderung von mir geht klar hervor, daß ich mich nicht darüber wundere, daß etwas abgezogen wird, das dürfte auch dem letzten Hinterwäldler bekannt sein. Wovon soll es sonst abgezogen werden als von der Prämie oder dem daraus entstehenden Guthaben ? Aus heißer Luft wohl kaum … :wink:

Meine Frage bezog sich explizit auf die Angabe der genauen Höhe - nicht mehr und nicht weniger. Ich werde jetzt mit Basis der verlinkten Gesetzestexte nochmal ein etwas druckvolleres Anschreiben herausschicken und dann sehen wir, was zurückkommen wird.

Danke nochmals …

hallo,

bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) werden Beiträge bezahlt, bei einer Aktiengeselltschaft (AG) sind es Prämien .

Gruß aus Mallorca

Hallo Stefan,
der verlinkte Gesetzeshinweis gilt aber noch nicht ewig. Heutzutage muss man diese Informatinen vor Beantragung erhalten. Für Bestandsverträge gab es üblicherweise eine Zwischeninformation, um dem VVG zu genügen. Da sollten die Angaben eigentlich drinstehen,
viele Grüße
Andreas

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Hallo Andreas,

sie haben mir ein Schreiben zukommen lassen, in diesem stand aber nur der Wert meines aktuellen Fondsvermögens, das war alles. Der Rest war allgemeines Geschreibsel, daß die Verwaltungskosten aus dem Prämienguthaben direkt abgezogen werden. Soweit war ich auch schon, das ist also nix Neues, woher solls auch sonst kommen.

Ansonsten dann noch die Telefon-Aussage der Versicherung, daß der Vorstand die Order herausgegeben hat, daß der Kunde die Verwaltungskosten nicht erfahren wird.

Sowas ärgert einen dann schon, das kann es wirklich nicht sein.

Danke und Gruß,
Stefan

oT
Hallo

Ansonsten dann noch die Telefon-Aussage der Versicherung, daß
der Vorstand die Order herausgegeben hat, daß der Kunde die
Verwaltungskosten nicht erfahren wird.

so eine Aussage Kunden gegenüber finde ich auch sowas von daneben …
Viele Grüße
Andreas

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Mal aus Neugier.

Reden wir bei diesem „fiktiven“ Fall von einem Direktversicherer aus Saarbrücken?