Versicherung/Haftung

Meine Mieterin hat in ihrer Wohnung eine Badewanne. Nun hat sich in der Naht unten eine Riss gebildet und somit ist Wasser ausgetreten und in der Wohung unterhalb hab es einen Wasserfleck. Welche Versicherung könnte das übernehmen???
Gruß
Biberlamm

melde es der Haftpflichtversicherung, deiner Mutter

Hallo,.
wenn die Mieterin Schuld hat, dann deren private Haftpflicht, wenn Eigentümer/Vermieter Schuld hat, dann die Haus-u. Grundbesitzerhaftpflicht.
Sinnvoll wäre, wenn die Geschädigte sich den Schaden über Ihre Hausratversicherung regulieren läßt. da bekommt sie Neuwert ersetzt…ansonsten nur Zeitwert.
VG WB

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort.-
Muß man in diesem Fall nicht zwei Dinge trennen???
Schuld hat keiner der Parteien. Wir haben hier die Reparaturkosten für die Wanne und evtl. den Folgeschaden durch den Wasserfleck.
Oder liege ich hier falsch.
Gruzß
Biberlamm

Vielen Dank für die Antwort. Leider ist meine Mutter schon 10 Jahre nicht mehr auf dieser Welt.
Gruß
Biberlamm

melde es der Haftpflichtversicherung, deiner Mutter

Das wäre ein Fall für deine Wohngebäudeversicherung. Falls deine Mieterin die Badewanne kaputt gemacht hat, könnte auch die private Haftpflichtversicherung deiner Mieterin dafür leisten. Genau kann ich dir das aber nicht sagen, da ich ja die entsprechenden AVB nicht vorliegen habe.

Gruß
Andreas

Ja, ich hatte oben nicht gelesen, dass es nur ein Wasserfleck ist-der wird über die jeweilige Haftpflicht des Verursachers des Schadens reguliert. Hausrat muss also nicht zwingend informiert werden. Dir als Vermiter wird es schwer fallen, die Mieterin als Verursacher anzugeben, es sei denn, sie gibt zu, das ihr etwas in die Wanne gefallen ist und diese dabei beschädigt wurde…was sie nicht gleich bemerkt hatte… Wenn die Wanne schon sehr lange vorhanden ist, dann wirst Du über die Haus- u. Grundbesitzerhaftpflicht haften. Wenn die den Schaden nicht regulieren will, dann geht vertritt die Dich auch vor Gericht…aber wegen einen Wasserfleck wird ich nicht so einen Aufriß machen.
Die Badewann an sich, bekommst Du auch nur bezahlt, wenn Du der Mieterin nachweist, dass sie die beschädigt hat. Da solltest Du mal ganz genau den Riss anschauen, ob da irgendwo ein Einschlag gewesen sein könnte. Dann könnte die Mieterin das über ihre Haftpflicht klären…zum Zeitwert. Auf mehr hast Du keinen Anspruch. Wenn der Schaden an der Badewanne jetzt auf normalen Verschleiß beruht, bekommst die von niemanden bezahlt.
VG WB

Hallo,
das ist die Privathaftpflicht.

Hallo,
das kann ein Problem sein, denn die Wohngebäudeversicherung tritt nur für Leitungswasser ein, nich aber für undichte Badewannen.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,
normalerweise muss es die Haftpflicht der Obermieterin bezahlen, allerdings bezahlt diese wenn Möbel und Inventar zerstört wurden sind nur den Zeitwert.
hier wäre es cleverer die zerstörten Möbel über die eigene Hausratversicherung laufen zu lassen, denn diese bezahlt den Neuwert dieser Sachen.

Viel Glück

Interessante Frage.

Die Kosten bleiben letztlich bei Dir hängen, da Deine Badewanne für den Schaden verantwortlich ist.

  • Für die Beseitigung Deines Schadens kann Deine Wohngebäudeversicherung für diese Wohnung aufkommen, wenn Du die Gefahr Leitungswasser versichert hast.

  • Für die Beseitigung des Schadens der unteren Wohnung könnte dieselbe Versicherung des unteren Wohnungseigentümers aufkommen, die das Recht hat, bei Dir oder Deiner Vermieterhaftpflichtversicherung* Regress zu nehmen.

* z.B.: http://www.bhvg.de/programm_vermietete_eigentumswohn…

Meine Mieterin hat in ihrer Wohnung eine Badewanne. Nun hat :sich in der Naht unten eine Riss gebildet und somit ist Wasser ausgetreten und in der Wohung unterhalb hab es einen Wasserfleck. Welche Versicherung könnte das übernehmen? Gruß, Biberlamm

Guten Abend,

in diesem Fall sollte Ihre Wohngebäudeversicherung den Schaden tragen, falls nicht wäre die Privathaftpflichtversicherung der Mieterin ein zweiter Ansprechpartner.

MfG FC

Hallo Biberlamm,

hier muss dich private Haftpflichtversicherung der Mieter bezahlen.

viele Grüße
forstartup.de - Das Experten-Netzwerk für Gründer und Selbständige

Die private Haftpflicht der Mieterin scheidet aus, das sie nur bei Verschulden haftet. Das scheint hier eher nicht der Fall zu sein. Was hier funktioniert ist die Gebäudeversicherung, aber nur wenn Leitungswasserschäden eingeschlossen sind.
Bitte vor der Reparatur der Versicherung melden.
Viele Grüße
Julius Jordan

Hallo,vielen Dank für die Nachricht. Ich sehe allerdings hier zwei verschiedene Varianten. Den Wasserfleck zahlt die Gebäudeversicherung. Reparatur der Wanne, es gibt keinen Schuldigen, muß ich wohl selbst tragen.
Oder bin ich hier auf dem Holzweg???
Gruß
Biberlamm

Die Gebäudeversicherung zahlt den am Gebäude entstandenen Schaden. Austausch defekter Rohrleitungen,
Malerarbeiten zur Beseitigung der Wasserflecken.
Die Versicherung leistet Ersatz in gleicher Art und Güte. Die Wanne ist Dein Problem.
Melde den Schaden einfach deiner Versicherung.
Möglicherweise kannst Du einen Teil in Eigenleistung erbringen hierfür wird üblicherweise eine Vergütung gezahlt.
Viele Grüße
Julius Jordan

Meine Mieterin hat in ihrer Wohnung eine Badewanne. Nun hat
sich in der Naht unten eine Riss gebildet und somit ist
Wasser ausgetreten und in der Wohnung unterhalb hab es einen
Wasserfleck. Welche Versicherung könnte das übernehmen???
Gruß
Biberlamm

Ist die Badewanne fest eingebaut, ist sie Gebäudebestandteil. Ich würd’s mal bei der Gebäudeversicherung versuchen…

OK

WIE SCHON GESAGT, MELDE DAS DEINER HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Das kann die Privathaftpflicht des Mieters nach Prüfung durch den Versicherer tun, wenn eine vorhanden ist. Der Geschädigte muss den Schaden anzeigen.