Versicherung im Verstlutfall bei der Post

Hallo,
standardmäßig ist bei einem DHL-Paket eine Versicherung bis zu einer Höhe von 500 Euro eingeschlossen. Versicherung bis zu 2.500 Euro gibt es auch.
Und nach einem Paketverlust stellt man Nachforschungsauftrag und damit Antrag auf Schadensersatz.
Doch glaubt die Post so einfach daran, was der Antragssteller angibt?
Wie soll der Antragssteller das Ganze beweisen können, was und im welchen Wert im Paket drinnen war?
Mir ist es bekannt, dass im Normalfall die DHL nach der Rechnung fragt. Aber es kann logischerweise auch zu solchen Fällen kommen, dass man ein Geschenk oder Retoure verschickt.
Ist das vielleicht so eine Sache, das unter Umständen vor Gericht gebracht werden muss, wobei nach dem Prinzip „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ entschieden wird?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo!

Natürlich „glaubt“ sie das oder dachtest Du der Kunde nutzt die Gelegenheit eines nicht vorhersehbaren Paketverlustes gleich zu einem Betrugsversuch ?
Er muss doch damit rechnen, Paket wird noch gefunden und dann käme es ja heraus !

Die Aussage, das und das war drin muss regelmäßig ausreichen.

Wenn man Kaufbelege hat, umso besser. Zwingend zur Begründung seines Schadenersatzes sind sie nicht.
Und überlege mal, Kaufbeleg sagt doch nicht, man hat diese Ware auch im Paket drin gehabt.
Aussagekraft eines Belegs ist also gar nicht so hoch wie vielleicht gedacht.

Das ist doch hier nicht anders als bei Diebstahl und Hausratversicherung. Auch der gegenüber reicht notfalls die einfache Erklärung was weggekommen ist und was es im einzelnen wert war. Da wird dann auch mal geschätzt.

MfG
duck313