Hallo,
standardmäßig ist bei einem DHL-Paket eine Versicherung bis zu einer Höhe von 500 Euro eingeschlossen. Versicherung bis zu 2.500 Euro gibt es auch.
Und nach einem Paketverlust stellt man Nachforschungsauftrag und damit Antrag auf Schadensersatz.
Doch glaubt die Post so einfach daran, was der Antragssteller angibt?
Wie soll der Antragssteller das Ganze beweisen können, was und im welchen Wert im Paket drinnen war?
Mir ist es bekannt, dass im Normalfall die DHL nach der Rechnung fragt. Aber es kann logischerweise auch zu solchen Fällen kommen, dass man ein Geschenk oder Retoure verschickt.
Ist das vielleicht so eine Sache, das unter Umständen vor Gericht gebracht werden muss, wobei nach dem Prinzip „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ entschieden wird?
Mit freundlichen Grüßen