Versicherung Krankenkasse will Beiträge zurück hier stimmt was nicht

Durch meine Brustkrebsdiagnose musste mein Mann für vom 01.03 bis 23.04.21 zu Hause bei den Kindern bleiben. Da wir zwei Kinder haben die beaufsichtigt werden müssen. Wir haben bei der Krankenkasse einen Antrag gestellt, die Krankenkasse hat die Lohnfortzahlung für den Zeitraum übernommen. Antrag gestellt und alles wurde genehmigt.

So das Problem die Krankenkasse meint das der Chef von meinem Mann der Bezirkleiter, ihn vom System abgemeldet hat. Keine Ahnung warum er das nicht bis jetzt gebacken bekommen hat zu berichtigen. Er hat ihn ausversehen abgemeldet, so sagt der Chef.

Jetzt stellt uns die Krankenkasse diese Lücke in Rechnung. Er hat weder das Arbeitsverhältnis gekündigt noch wurde er gekündigt.

Jetzt muss ich die Zentrale kontaktieren, den scheinbar hat der Chef den Fehler immer noch nicht korrigiert. Die Lücke geht um den Zeitraum 15.03 bis 22.04.21.

Die Krankenkasse fordert 1186 Euro zurück.

Was können wir noch tun und muss die Firma das berichtigen.da stimmt doch was nicht, warum fordert die Kasse da Beitrag zurück und genehmigt es das mein Mann mir Haushalt hilft.

Wir haben den Chef oft kontaktiert bisher nichts passiert und die Krankenkasse sagt das könnte nur die Firma erledigen der Chef.

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Verschoben aus dem Brett Gesundheit - BelRia Moderator

Dann mach das doch.

Ja, natürlich müssen sie das berichtigen. Parallel dazu kannst du die Krankenkasse kontaktieren und mitteilen, dass die Firma einen Fehler gemacht hat und ihr auf Korrektur wartet.

Bekommt dein Mann keine monatlichen Gehaltsmitteilungen? Da hätte eigentlich auffallen müssen, dass keine Sozialversicherungsbeiträge abgeflossen sind. Wenn ihr Gehaltsmitteilungen für März und April habt, könnt ihr die der Krankenkasse zukommen lassen, damit ersichtlich ist, dass sich dein Mann in der Zeit in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befunden hat. Aber er soll auf jeden Fall dem Chef Dampf machen, dass er die Sache mit der Sozialversicherung schnellstens in Ordnung gebracht wird, denn die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden deinem Mann für die Zeit auch fehlen!

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Nein, die Krankenkasse verlangt Beiträge in der Höhe, wie sie bei einem Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für den Zeitraum fällig wären. Genau so, wie das da steht.

Du gibst jetzt bitte den Fragebogen zum Einkommen ausgefüllt ab, so wie die Krankenkasse das schreibt. Und Du erwähnst darin, dass es vom 15.03. - 22.04. keine beitragspflichtigen Einnahmen gab, sondern Krankengeld von der KK bezahlt worden ist. Und erläuterst außerdem, dass diese Unterbrechung der Lohnzahlung vom Arbeitgeber irrtümlich nicht als Unterbrechung gemeldet worden ist, sondern als Ab- und Anmeldung, und dass Du bittest, diesen Irrtum zu korrigieren. Das kann die KK genauso gut machen, und für den Arbeitgeber ist es extrem schwierig, eine unterbliebene Unterbrechungsmeldung im Nachhinein in eine Gehaltsabrechnung reinzudrücken, die bereits mehr als einen Abrechnungszeitraum zurück liegt. Wenn er die Gehaltsabrechnungen selber macht, darf man ruhig sagen, dass er das nicht kann. Und wenn er sie durch ein Lohnbüro oder beim StB machen lässt, müssen da ziemlich plietsche Leute dran sitzen, damit das im Nachhinein richtig rum gedreht wird. Das geht sehr viel leichter, wenn der Irrtum durch die Krankenkasse korrigiert wird.

Wichtig ist, dass Du jetzt bitte den Fragebogen zum Einkommen ausgefüllt an die KK schickst und alles, was nicht sowieso aus diesem Fragebogen hervorgeht, auf einem Beiblatt konkret und vollständig erläuterst, und außerdem den Bescheid über die Gewährung von Krankengeld dazu packst. Das Krankengeld wurde von einer anderen Stelle bei der KK bewilligt, aber wenn Du die nötigen Stichworte dazu gibst, setzt sich die Beitragsabteilung intern mit dieser Stelle in Verbindung, und die Sache ist sehr schnell geklärt.

Schöne Grüße

MM

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