Versicherung kündigen bei Beitragsminderung?

Hallo,
wenn sich der Beitrag erhöht darf man ja die Versicherung kündigen.
Was ist aber wenn der Beitrag niedriger wird? Habe ich auch da diese Sonderkündigungsrecht?

Hallo.

Definitiv zu wenig Information für eine qualifizierte Antwort.

Bitte deutlich präzisieren um welche Versicherung es geht und in welchem Zusammenhang der Beitrag gemindert ist.

MfG
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo Sternchen2312,

Grundlegend wird das Kündigungsrecht von Versicherungsverträgen im Versicherungsvertragsgesetz VVG geregelt.
§40 VVG sieht zwar auch ein Kündigungsrecht bei Leistungsreduzierung ohne entsprechende Prämienanpassung vor, aber ein Kündigungsrecht bei einer ausschließlichen Prämienreduzierung wird im Gesetzestext nicht behandelt und besteht daher auch nicht.
Alle wesentlichen Informationen zum Kündigungsrecht sowie Mustervorlagen zur Kündigung finden Sie unter http://www.lecura.de/kundigungsrecht-versicherung/.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und verbleibe MfG
Jean Meister

Hallo,
es handelt sich um eine Brandversicherung. Da hat die Versicherung den Beitrag angepasst also gekürzt. Sie hätten einen Überschuss gehabt.

Hallo Sternchen2312,
die Frage kann ich leider nicht dezidiert beantworten, da mir ein solcher Fall noch nicht untergekommen ist. Zugleich stellt sich natürlich die Frage, warum Sie eine Versicherung kündigen wollen, die billiger wird.
I.d.R. weisen die Versicherer bei einer Beitragsänderung jedoch auf ein Sonderkündigungsrecht hin. Ich gehe also davon aus, dass wenn kein entsprechender Hinweis in dem Schreiben steht, auch kein Sonderkündigungsrecht besteht.
Im Übrigen halte ich es für ein schlechtes Geschäftsgebaren ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragsvergünstigung in Anspruch zu nehmen. Letztendliches Resultat wäre dann, dass keine Versicherung mehr eine Beitragssenkung vornimmt. Wahrscheinlich ist, dass die Beitragsanpassungen (egal ob nach oben oder unten) sowieso immer zum Vertragsablauf/-Verlängerung anstehen.

Hallo,
es handelt sich um eine Brandversicherung. Da hat die
Versicherung den Beitrag angepasst also gekürzt. Sie hätten
einen Überschuss gehabt.

Bei Sachversicherungen entsteht in der geschilderten Konstellation kein Sonderkündigungsrecht.

Zur absoluten Gewissheit empfehle ich das Schreiben, welches von der Versicherung versendet wurde auf den Passus Sonderkündigungsrecht hin zu überprüfen. Sollte es Ihnen nämlich aus hier unerwähnt gebliebenen Gründen zustehen, so MUSS der Versicherer auf das SoKü-Recht hinweisen (daran halten sich Versicherungsgesellschaften zu 99% auch).

Viele Grüße vom Onlineberater (Versicherungsmakler) aus Saarbrücken für ganz Deutschland

Claude Burgard
http://www.versicherung-sb.de

Nein ein Sonderkündigungsrecht besteht nur bei Beitragserhöhungen!

nein

http://www.test.de/Versicherungen-Optimaler-Risikosc…

Hallo,
wenn sich der Beitrag erhöht darf man ja die Versicherung
kündigen.
Was ist aber wenn der Beitrag niedriger wird? Habe ich auch da
diese Sonderkündigungsrecht?

Nein, da bei einem günstigeren Beitrag für Sie ja kein Nachteil entsteht.

Das ist eine sehr allgemeine Frage mit wenig Informationen. Aber grundsätzlich hast du nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich die Leistung der Versicherung verringert oder der Beitrag erhöht. Mit den mir vorliegenden Infos würde ich also eher nein sagen…

http://dejure.org/gesetze/VVG/205.html

…in Absatz 4.

Hallo Sternchen,

das Sonderkündigungsrecht bezieht sich nur auf Beitragserhöhung. Bei einer Senkung wird der Kunde nicht schlechter gestellt und somit muss ihm auch nicht die Möglichkeit gegeben werden vorzeitig den Vertrag auflösen zu können.

VG Niels

nein, haben sie nicht

Hallo,

bei Betragserhöhungen gibt es bei vielen Versicherungen aus dem Sachbereich Sonderkündigungsrechte.

Steht aber auch in den Vertragsbedingungen mit drin. Da ich nicht weis was für eine Versicherung es ist kann ich es nicht detaillierter beantworten.

Gruss Mario