Versicherung KVA Handwerker wechseln

Guten Tag Zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Handhabung bei einem Versicherungsfall, wo ich auf Nummer sicher gehen möchte… folgende Situation kurz umrissen: Schaden am Dach durch Hagel wurde der Versicherung gemeldet und angenommen, KVA von einem renomierten Dachdeckerbetrieb vorgelegt und dieser wurde genehmigt. Jetzt hat der Kollege auf einmal große Terminengpässe und wir kommen nicht auf einen Nenner. Habe eine andere renomierte Firma gefunden, die den Schaden zeitnah reparieren kann und den KVA des ursprünglichen Dachdeckers nicht überschreitet. Nun meine Frage, kann ich die Arbeiten ohne Rücksprache mit der Versicherung durchführen lassen, denen dann die Rechnung schicken und mit Kostenübernahme rechnen, obwohl sich die Firma geändert hat oder muss ich einen neuen KVA freigeben lassen ?? Besten Dank für Eure Hilfe !!

Hallo,
ja solange der KV nicht überschritten wird ist das egal.
Bedenke bitte die Versicherungen zahlen nie den genauen KV. Sie ziehen meistens x % ab und brauchen die Kopie der orginal Endabrechnung.
Besser alles vorher mit einem Gutachter der vERSICHERUNG schriftlich abklären. Falls der Schaden über 2000,00€ liegt, sonst kommt kein Gutachter!!!

Also wenn die Summe des alten Kostenvoranschlags nicht überschritten wird, sehe ich da keine Probleme. Zur Sicherheit können Sie sich natürlich die Kostenübernahme von der Versicherung nochmals explizit bestätigen lassen.

Normal kein problem, aber ruf doch einfach bei der versicherung an

Hallo, Rücksprache würde ich mit der Versicherung halten, ansonsten könnte der Anschein entstehen das eine andere Firma es günstiger Reparieren kann und eventuell etwas gemauschelt wurde. In der Regel reicht ein Anruf da es ja nur um die Gesamtsumme geht.

Gruss

Hallo

Ich würde das meiner Versicherung mitteilen, so gibt es bei der Erstattung keinerlei Probleme.
Gruß Wolfgang

Hallo,

ich gehe davon aus, dass das keine Probleme mit der Versicherung gibt. Vorsichtshalber würde ich aber die Versicherung diesbezüglich einmal anrufen.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Liebe Steffi2808:

Die Sache ist nicht besonders schwierig. Du musst auf jeden Fall die Versicherung darauf aufmerksam machen, dass die erste Werkstatt die Reparatur nicht durchführen kann und Du eine zweite Option hast, die Dir einen ähnlichen KVA vorgestellt hat. Soweit es sich wiederum um eine bekannte bzw. renomierte Firma handelt, dürfte die Versicherung kaum diese Alternative einwenden. Dass Du einen neuen KVA der zweiten Firma vorstellen musst ist bestimmt eine Voraussetzung.

Freundliche Grüsse aus Chile,

Rolf Kümmerlin

Ich denke ja,
ist es ein Problem, bei deiner Versicherung nachzufragen?

Hallo.
Fragen Sie Ihren Anwalt !!!

Hallo!
Also ich würde auf Nummer sicher gehen und mit der Versicherung den Wechsel des Handwerkers besprechen bzw. etwas schriftliches verlangen.
Wie das gesetzlich aussieht- keine Ahnung!

Hallo,
ich kenne solche und solche Versicherungen. Für alle Fälle die neue Fa. mit Rechnung der Versicherung anzeigen und informieren. Wenn die Versicherung nicht einverstanden ist, meldet sie sich schon.
Bei meiner Versicherung geht das problemlos. Meine Versicherten wechseln auch ab und zu mal den Anbieter. Wenn alles unter dem veranschlagten Budget liegt, ist es sogar gern gesehen. Die Qualität stimmt und alle haben langfristig gespart.

Danke für diese wirklich mal aussagekräftige Rückantwort ! Genau so werde ich das machen, es ist ja alles korrekt und kein „Schmu“ und ich denke auch eine Information sollte ausreichend sein.
Einen schönen Tag !!

Hallo steffi2808,

ich würde Dir raten, vor Bauübernahme und Baubeginn des anderen Unternehmens, Dir die Freigabe der Versicherung zu holen. Du hast diese einmal bekommen, der KVA übersteigt den Ersten nicht, warum sollte Deine Versicherung ablehnen?!

LG