Versicherung sendet mir defektes Neugerät und beharrt auf Reparatur. Ist das hinzunehmen?

Meine Handyversicherung tauschte mein Smartphone mit Fall-/Wasserschaden problemlos aus. Ich bekam ein Neugerät in einem Plastiktütchen innerhalb von 24h.
Bereits zu Beginn stellte sich heraus, dass an jenem Gerät aber der GPS-Chip defekt ist.

Nachdem ich die Dame am anderen Ende der Hotline darauf hinwies, dass mir ein defektes Gerät zugesandt wurde, und ich das nicht hinnehmen kann, da ich folgenden Dienstag verreisen werde und mich auf ein funktionierendes Handy mit Navigationsmöglichkeit verlassen können muss, wurde mir mitgeteilt, dass ein Gerät nur bei Fall- und Wasserschäden ausgetauscht wird, und es sonst repariert wird.
Mit dieser Dame einigte ich mich auf eine Reparaturfrist bis Heute.

Gestern und Heute erneut wollte ich mich über den Status der Reparatur informieren. Ich bekam jedes mal unterschiedlichste Auskunft. Einmal hieß es sogar, eine Auskunft wäre nicht möglich?!

Muss ich das alles hinnehmen und am Dienstag ohne ein Smartphone ins Ausland verreisen, obwohl mir ein eindeutig schon bei der ersten Inbetriebnahme defektes Gerät zugestellt wurde?

Danke

Hallo,

in den Versicherungsbedingungen wird es sicher Regelungen geben, die aussagen, innerhalb welcher Fristen welche Leistung erfolgen wird. In der Regel wird man dort auch den Passus finden, dass mündliche Nebenabsprachen nicht wirksam sind, womit eine von den Versicherungsbedinungen abweichende Aussage einer Hotline keinen Rechtsanspruch auslösen wird.

Sollte die Versicherung gegen ihre Bedingungen schuldhaft verstoßen, so sind daraus folgende Schäden, etwa durch notwendige Ersatzvornahmen des Versicherten, zu übernehmen.
Ob ein Smartphone im Ausland zu Navigationszwecken wirklich notwendig ist?
Ob nicht ein preiswertes Navi eine Alternative wäre?