Versicherung übernimmt Gutachterkosten nicht

Verehrte Wissende!

An unserem Haus ereignete sich ein Wasserschaden, die Kosten von welchem die Versicherung zunächst nicht übernehmen wollte. Wir sahen uns gezwungen, einen Gutachter einzuschalten. Danach schickte die Versicherung einen eigenen Gutachter hin und hat die Schadenübernahme nun bestätigt.
Hier die Frage: wer zählt unseren Gutachter? Grundsätzlich wir, so steht es in den AGB, jedoch wäre es ohne unseren Gutachter gar nicht zu Kostenübernahme gekommen. Kennt jemand vielleicht auch noch einschlägige Urteile?
Ich danke vielmals für die Antworten im Voraus!

Sorry, aber wir sind Anlageexperten keine Sachversicherer.

Sehr geehrte Bretory,
haben die bereits eine Ablehnung der Kostenübernahme in schriftlicher Form erhalten?
Wenn ja, sollten sie einen Anwalt aufsuchen, der sie dort beraten kann. Die genauen Inhalte des Vertrages werden dort eine Rolle spielen.
Haben sie Einspruch gegen eine Ablehnung eingelegt usw.
Wenn das allles geschehen ist, dann sollten sie unbedingt den Anwalt aufsuchen.

Mfg
Blaubuddel

Hallo Bretory,
ja schlecht gelaufen. Besser wäre gewesen, einen Rechtsanwalt einzusetzen. Zumindest hättet Ihr die Beauftragung des Gutachters vorher bei der Gesellschaft anzeigen sollen. Ihr solltet trotzdem mal mit Euren Makler o. Vertreter sprechen, inwieweit Gutachterkosten mitversichert sind. Viele Gesellschaften haben diese Kosten mitversichert. Meist gilt aber eine Mindestschadensumme von 5-10000€ als Voraussetzung. Wenn Ihr jetzt nur einen Schaden von 1000Euro hattet, dann sind diese Kosten üblicherweise nicht versichert. Da ja die Gesellschaft diese Kosten bezahlt-muss das auch mit denen abgestimmt werden. Der Ausweg wäre gewesen gegen die Ablehnung zu klagen.
Gruss WB

Hallo Ratsuchender,
grundsätzlich obliegt dem Anspruchsteller (Versicherungsnehmer), die Beweispflicht gegenüber dem Versicherer in Art, Umfang und Enstehung, sowie der Schadenhöhe.
Wenn es auch in manchen Bereichen üblich ist, dass der Versicherer schon aus Eigeninteresse einen Gutachter schickt oder beauftragt, entsteht dadurch keine generelle Pflicht des Versicherers. Auch nicht zur Übernahme von Gutachterkosten.
Etwas anderes wäre es, wenn der Versicherer trotz bereits hinreichend erbrachtem Nachweis der o.g. Punkte entgegen den Versicherungsbedingungen z.B. den Schaden ablehnt. Hier wäre er für einen zusatzlichen Schaden, z.B. Anwaltskosten ersatzpflichtig.
So wie Ihre Frage aber gestellt ist, scheint der Versicherer durch Ihre gutachterliche Beweiserbringung, einen ersatzpflichtigen Schaden erkannt und auch entsprechend reguliert zu haben.
Das er von Ihrem bisherigen Vorbringen (welches sie nicht näher erläutert haben) noch keinen ersatzpflichtigen Schaden ableitet, macht ihn vom Grundsatz her nicht automatisch für die Kosten einer Beweisführung ersatzpflichtig.

Bei Ihrem Beispiel ist sicher sehr wichtig ob der Versicherer von Ihrem bisherigen Vortrag einen ersatzpflichtigen Schaden hätte erkennen müssen. Das kann und darf ich hier nicht beurteilen.
Ich hoffe Ihnen aber mit den allgemeinen Erläuterungen und Hintergründen weiter geholfen zu haben. Es grüßt Sie freundlichst Jean Meister www.LeCura.de | Ihr Vergleichsportal

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soviel ich weiß, zahlt jede Partei ihren Gutachter selbst.

Nein kenne ich nicht. im zweifelsfall muss das der Richter im Einzelfall entscheiden.

Wenn Sie schon in die AVB geschaut haben, haben Sie sich die Frage schon selbst beantwortet.
Allerdings: Warum hat die Versicherung die Kostenübernahme ursprünglich abgelehnt? Was hat der Gutachter festgestellt, dass sie Versicherung dann doch zahlt?

Grundsätzlich rate ich Ihnen, auf die Kostenübernahme für die Gutachterkosten zu bestehen. Im Streitfall können Sie kostenlos den Versicherungombudmann anrufen, dieser kann eine verbindliche Entscheidung treffen.

Hallo,
hmmm, verzwickte Situation.
Wie schon die AGB´s vorgeben ist der Gutachter wohl selber zu zahlen. Wenn das da so steht …
Aber warum wurde der Schaden nicht im Vorfeld von der Versicherung akzeptiert? Grdstzl. setz die doch selber eine Gutachter ein. Warum ist der nicht gleich gekommen?
Ich denke das hier noch eine Ungereimtheiten geklärt gehören bevor man eine vernünftige Aussage treffen kann.
Ich empfehle das Gespräch mit der Versicherung zu suchen.
Viele Grüße und viel Erfolg.
Heiko Fichter

Ich möchte mich erst einmal entschuldigen. Wir hatten lange Zeit Schwierigkeiten mit unserem Zugang.
Nun ist es ja schon eine ganze Weile her!
Ich hoffe Sie konnten inzwischen alles klären.
Viele Grüße