Folgende Frage stellte sich aufgrund einer längeren Erkrankung einer Freundin:
Die Rechnung einer Versicherung (1.Halbjahr) wurde nicht rechtzeitig bezahlt.
Darauhin wurde die Leistung (Leistungspflicht) von Beginn an unterbrochen.
Hier beißt sich der Hund selbst in den Schwanz; Soll man nachträglich für
die volle Leistung (1.Hj.) zahlen, obwohl diese gar nicht erbracht wurde ?
Für das folgende 2.Halbjahr wird die Leistung, trotz erfolgter Vorkasse,
auch verweigert, solange die Zahlung für das 1.Hj. nicht vollständigt erfolgt sei.
- Kann eine Versicherung volle Zahlung verlangen, obwohl sie keinerlei
Leistung erbracht, noch ein entsprechendes Risiko getragen hat ? - Kann eine Versicherung trotz voller Zahlung (2.Hj) jedwede Leistung
verweigern ?
Eine entspr. Entschädigung für entgangenen Gewinn und Bearbeitung
wäre m.E. angemessen. Aber die volle Vertragssumme (€ 2x 1.000,-) für
bald vollständige Leistungsverweigerung (bisher 7 von 12 Monaten) ist
doch kriminell.
Ein Händler oder Handwerker könnte so eine Rechnung nicht stellen.