Versicherung verweigert Leistung. Trotzdem vollen Preis zahlen ?

Folgende Frage stellte sich aufgrund einer längeren Erkrankung einer Freundin:

Die Rechnung einer Versicherung (1.Halbjahr) wurde nicht rechtzeitig bezahlt.
Darauhin wurde die Leistung (Leistungspflicht) von Beginn an unterbrochen.
Hier beißt sich der Hund selbst in den Schwanz; Soll man nachträglich für
die volle Leistung (1.Hj.) zahlen, obwohl diese gar nicht erbracht wurde ?

Für das folgende 2.Halbjahr wird die Leistung, trotz erfolgter Vorkasse,
auch verweigert, solange die Zahlung für das 1.Hj. nicht vollständigt erfolgt sei.

  1. Kann eine Versicherung volle Zahlung verlangen, obwohl sie keinerlei
    Leistung erbracht, noch ein entsprechendes Risiko getragen hat ?
  2. Kann eine Versicherung trotz voller Zahlung (2.Hj) jedwede Leistung
    verweigern ?

Eine entspr. Entschädigung für entgangenen Gewinn und Bearbeitung
wäre m.E. angemessen. Aber die volle Vertragssumme (€ 2x 1.000,-) für
bald vollständige Leistungsverweigerung (bisher 7 von 12 Monaten) ist
doch kriminell.
Ein Händler oder Handwerker könnte so eine Rechnung nicht stellen.

Ein Handwerker ist ja auch keine Versicherung!

Eine Leistung kann von der Versicherung nur erbracht werden, wenn der Versicherungsbeitrag bezahlt ist.
Bei Nichtbezahlung erlischt ja der Versicherungsschutz.
Der Versicherungsbeitrag muß vor dem Schadensfall bezahlt sein. Das ist hier dann nicht der Fall.

Sonst ergäbe sich der folgende Fall:
Es tritt ein Schaden ein - man schließt danach eine Versicherung dagegen ab und die Versicherung zahlt.
Und das geht nicht!

So ist die Versicherung unterbrochen, solange nicht der volle Versicherungsbeitrag gezahlt ist. Die Beitragsverpflichtung läuft aber weiter, denn die Versicherung wurde ja nicht gekündigt.

Kriminell ist hier gar nichts.
Und wenn man Versicherungsbeiträge nicht termingerecht zahlt, muß man eben mit den Nachteilen leben.
Vielleicht hilft ja noch eine Kulanzregelung der Versicherung, wenn alle Versicherungsbeiträge gezahlt sind und man der Versicherung eine Einzugsermächtigung erteilt.

Gruß Heinz

http://dejure.org/gesetze/VVG/38.html

Die Versicherung wird sich nicht darauf einlassen, dass man das 1HJ nicht bezahlt und das überwiesene Geld für das 2HJ verwendet wissen möchte.

Der Vertrag ist einzuhalten und dieser sieht die vollständige Zahlung der Beiträge vor.

vdmaster

  • Wäre ein Schaden eingetreten hätte die Vers. ja nichts bezahlt,
    es erfolgte nie eine Risikoübernahme.
    Das meine ich mit „keine Leistung“.
    Das ist nicht nachträglich versichert sondern eben garnicht versichert.

  • Wenn ich eine Ware kaufe und leiste nicht die vereinbarte Vorauszahlung
    bleibt die Ware beim Händler und es findet keine Leistung statt.
    Bei verspäteter Zahlung bekomme ich vom Händler die vollständige Ware.
    Von einer Versicherung bekomme ich trotz verspäteter Zahlung garnichts.

Wie kann ein Vertrag eingehalten werden, wenn nur bezahlt,
aber kein Risiko übernommen wird ? Nachträglich ist das ja
schließlich nicht mehr möglich.

€ 1.000,- dafür, wärend der gesammten Laufzeit nicht das
geringste Risiko zu übernehmen ist m.E. völlig unangemessen.
Womit hat die Versicherung diese Summe denn „verdient“ ?

Die im § 38 geregelte Leistungsverweigerung der Versicherung
mag rechtens sein. Daraus läßt sich aber nicht ableiten, daß
für eine verweigerte (keine) Leistung (voll) bezahlt werden muß.

Und danke noch, für den interressanten Link !

Hallo,

geht es um eine private Krankenversicherung? Vollversicherung oder Zusatzversicherung?

Wann war der Beitrag für das 1. Halbjahr zu zahlen? Wann wurde er tatsächlich gezahlt?

Wann ist der Leistungsfall tatsächlich eingetreten?

Gruß
RHW

Selbstverständlich muss man das. Dass die Versicherung nicht leisten konnte, ist ja nicht deren Schuld, sondern die Schuld desjenigen, der Vertrag verletzt hat. Und der schuldet anch wie vor das Geld.

Das ist beim Händler oder Handwerker nicht anders: Wenn Du Würstel bestellst, aber der Metzger sie nicht liefern kann, weil du die vereinbarte Vorauskasse nicht bezahalt hast, dann musst du sie bezahlen, auch wenn sie inzwischen verdorben sind. Und der muss dir auch keine neuen lieferen, solange die alte Rechnung offen ist.

Kriminell ist eher die Vorstellung, da nicht zahlen zu müssen.

Gruß,.
Max

Doch, bekommst du schon. Die „Ware“ ist bloß nichts mehr wert. Eben so, wie wenn die Würstel inzwischen verdorben sind.

Gruß,
Max

Hallo,

das ist in einem Spezialgesetz geregelt, dem VVG. Es ist nunmal ein Grundsatz einer Versicherung, dass Beiträge vor der Versicherungsperiode und vor allem vor Eintritt des Versicherungsfalls gezahlt werden müssen. Man kann auch nicht nach dem Motto „es war ja nichts“ der Beitrag für eine zurückliegende Periode einbehalten werden (darauf läuft Deine Meinung hinaus).

Wenn man weiß, welche Art von Versicherung gemeint ist, gibt es vielleicht noch einige Spezialitäten.

Viel Glück

Barmer

„Es war ja nix“ hat damit nichts zu tun - Das Risiko lag immer beim Vers.-nehmer.

Die Risikoübernahme durch die Versicherung fand gar nicht erst statt.
Das Risiko war für keine Minute Versichert, Einen Schaden hätte die VN selbst getragen.

Es geht einfach nur um die normale Risikoübernahme,
die Vers. trug doch nie das Risiko

  • Man zahlt zu Vers-Beginn -> Vers. übernimmt Risiko -> Vers. zahlt im Schadenfall
    (völlig normal u. in Ordnung !)

  • Man zahlt zu Vers-Beginn -> Vers. übernimmt Risiko -> Vers. behält das Geld
    (völlig normal u. in Ordnung !)

  • Man zahlt nicht -> Vers. übernimmt das Risiko nicht (leistet nicht) -> (viel Geld also für k e i n e Leistung)

Es ging in diesem Fall um mehrere Versicherungen, deren Rechnungen aufgrund plötzlicher, sehr schwerer
Krankheit mit langer Abwesenheit aus der eigenen, kleinen Firma nicht überwiesen werden konnten.
Die Firma war den Risiken voll ausgesetzt (ich meine es waren Betriebshaftpfl., Einbruch, Feuer und … etc.).
Jetzt kommen nach der langen Zeit ohne Umsatz auch noch die vielen vollen Rechnungen.

Es wurde doch eben absolut k e i n e Wurst gefertigt !
Eine art Bearbeitungsgebühr oder Aufwandsentschädigung wäre doch ok,
aber doch nicht die volle Summe für nix ? - Die haben doch nicht eine Wurst gemacht !

Die Risikoübernahme durch die Versicherung fand gar nicht erst statt.
Das Risiko war für keine Minute Versichert, Einen Schaden hätte die VN selbst getragen.

Es geht einfach nur um die normale Risikoübernahme,
die Vers. trug doch nie das Risiko

  • Man zahlt zu Vers-Beginn -> Vers. übernimmt Risiko -> Vers. zahlt im Schadenfall
    (völlig normal u. in Ordnung !)

  • Man zahlt zu Vers-Beginn -> Vers. übernimmt Risiko -> Vers. behält das Geld
    (völlig normal u. in Ordnung !)

  • Man zahlt nicht -> Vers. übernimmt das Risiko nicht (leistet nicht) -> (viel Geld also für k e i n e Leistung)

Es ging in diesem Fall um mehrere Versicherungen, deren Rechnungen aufgrund plötzlicher, sehr schwerer
Krankheit mit langer Abwesenheit aus der eigenen, kleinen Firma nicht überwiesen werden konnten.
Die Firma war den Risiken voll ausgesetzt (ich meine es waren Betriebshaftpfl., Einbruch, Feuer und … etc.).
Jetzt kommen nach der langen Zeit ohne Umsatz auch noch die vielen vollen Rechnungen.

    • DANKE an ALLE für die vielen Antworten - - DANKE an ALLE für die vielen Antworten - -
  • Noch jemand ? Die Fragestellung habe ich nochmal anders formuliert s.o. !

    • DANKE ersteinmal für die Antworten - -

Genau DAS meine ich !
Es konnte nicht rechtzeitig bezahlt werden und die Versicherung hat das
Risiko dann auch gar nicht erst übernommem.

Ich rede hier auch nicht von einem Schaden, sondern nur von der normalen Risikoübernahme,
Versicherung übernimmt Risiko = Leistung
Versicherung übernimmt Risiko nicht = keine Leistung

Hätte die Versicherung für diese Zeit das Risiko übernömmen,
wäre die (wenn auch verspätete) Zahlung selbstverständlich.
Das hat sie aber eben nicht.

„Die Beitragsverpflichtung“ läuft weiter obwohl
die Versicherung keine Leistung erbringt.

OT
„Beitrag“, „Gebühr“ finde ich auch nicht angemessen für Geschäfte
mit privatwirtschaftliche Unternehmen.
„Beitrag“ ware besser in einem Verein oder einer Genossenschaft aufgehoben.
„Gebühr“ klingt schon so nach einer ollen Monarchie mit Adelstieteln für Gala-Leser.

DAS meine ich eben nicht.
Wenn man nicht bezahlt (warum auch immer) hat ist man eben auch nicht versichert.
Wenn man garnicht versichert war, wofür den vollen Preis zahlen ?
Eine niedrigere Entschädigung (nur z.B. 20%) für den Aufwand und
den entgangenen Gewinn wäre doch angemessen.

Hallo,
dein Denkansatz ist falsch.
Die Versicherung hat ja nicht im Voraus gesagt „Wir übernehmen keine Leistung, wollen aber den vollen Beitragssatz“
Wenn ich dich richtig verstehe, ist kein Schaden eingetreten - es geht um die Versicherungsprämien.
Sondern du hast die Prämien nicht gezahlt - die Versicherung läuft aber weiter. Und du mußt auch weiter bezahlen. Du kannst ja nicht von dir aus die Versicherung „ruhen“ lassen.
Die Beitragsverpflichtung (Prämie) läuft immer weiter, solange der Vertrag nicht gekündigt ist, auch wenn keine Leistung erbracht wird, da kein Schadensfall.
Selbst wenn ein Schadensfall eintritt und die Versicherung nicht zahlt, läuft die Beitragsverpflichtung weiter.
Auch wenn kein Schaden eintritt, muß der Beitrag immer bezahlt werden (Hausrat, Haftpflicht).
Im Übrigen hättest du in diesem Fall aufgrund der betrieblichen Besonderheit die Versicherungen im gegenseitigen Einverständnis ruhen lassen sollen.

Gruß Heinz

Das ist der Punkt - die Versicherung läuft nicht weiter !

Es besteht keine „Versicherung“ durch das „Vers.-Unternehmen“

Die VersGes. nimmt Geld dafür, daß sie mein Risiko trägt
Das wäre völlig ok.

Das genau hat sie aber nicht getan, sie trug absolut kein Risiko.

Für Was soll ich Bezahlen ?

Wofür bezahlt man ? Für die Risikoübernahme - egal ob was passiert oder nicht.
Diese Risikoübernahme fand aber nicht statt.
(Das ist in diesem Fall auch nicht die Schuld der Versicherung).
Das Vers.-Unternehmen mußte/konnte Ihre Leistung ja nicht erbringen,
fordert aber volle Zahlung.

Wie bereits erwähnt, halte ich einen angemessenen Teilbetrag für in Ordnung,
aber die volle Summe eben ohne Leistung ist zuviel.

Die Vers. hat von selbst die Leistung verweigert/ruhen lassen

Die Forderungen „für Nichts“ gehen bestimmt in die Millarden.

Und Danke nochmal Allen für die Diskussion !

Schöne Grüße !

Die genannten Versicherungen wurden freiwillig abgeschlossen. Das Kleingedruckte ist Inhalt des abgeschlossenen Vertrages. Dort sind die Folgen der Nicht-Beitragszahlung beschrieben.

Wenn es anders geregelt wäre, hätte die Versicherung keinerlei Planbarkeit. Jeder Versicherte würde dann immer spontan entscheiden, ob er das Geld für die Versicherung hätte. Die Versicherung hätte dann keine Sicherheit, um Erstattungen in Versicherungsfällen vorzunehmen. Erstattungen gäbe es dann nur, wenn sich andere Versicherte spontan entschieden (vielleicht auch nur für einen Monat statt für ein Halbjahr), Beiträge zu zahlen. Kündigungsfristen bräuchte man auch nicht mehr.

Jetzt kommen nach der langen Zeit ohne Umsatz auch noch die vielen vollen Rechnungen.

Die Zahlungspflicht bestand bereits vorher. Jetzt kommen die Mahnungen.

Hallo,
wenn man nicht die nötigen Informationen hat, kann man auch nicht genau antworten.
Also hat die Versicherung den Vertrag gekündigt?
Dann kann sie auch keine weiteren Prämien erwarten.
Auch wenn der Vertrag ruht, sind keine Prämien fällig.

Solange eine Versicherungsprämie gezahlt wird, ist auch die Versicherung gültig.

Gruß Heinz