Guten Tag an Euch
Eine Sachversicherung (Haus FWS) besteht seit mehreren Jahen und wird immer jährlich 1/1 im Jan des neuen Jahre bezahlt. So auch in 2013.
Läuft durch die Zahlung die VS bis Dez 2013 weil auch der Vertrag auf ein Kalenderjahr abgestimmt ist ?
Kann die Versi einen neuen Vertrag wegen Beitrags-Erhöhung und der Änderung/Wegfall einiger Leistungs-Konditionen mit sofortiger Wirkung für gültig erklären ? (neue Versi-Schein Nummer) Das bestehende Guthaben des bestehenden Vertrages wird im neuen Vertrag verrechnet.
Kann die VS während der Laufzeit eines Vertrages (hier Dez 2013) diesen durch einen Anderen Vertrag ohne die Zusage VS-Nehmers ändern?
Weder Schaden noch Kündigung ist erfolgt.
Werte/r Anfragende/r,
so ganz habe ich Ihre Frage noch nicht verstanden.
Also, Beiträge werden, ausser bei der KFZ-VS, immer „zunächst“ vom Beginnmonat an auf das Jahr berechnet. Es kann natürlich daruas ein volles Jahr werden, wenn man im Erstjahr die Beiträge zunächst bis zum 31.12.ten berechnet und alle weiteren Monate dann auf das gesamte Jahr.
Sollte, wohlbemerkt, sollte es sich um eine Gebäude-VS handeln, kann die Gesellschaft Vertrasinhalte NICHT ohne Zustimmung des VN vornehmen.
Bei vorliegender Zustimmung kann man selbstverständlich gezahlte Beiträge auf den Neuvertrag verrechnen.
Soooo, wenn es denn dann so war, hoffe ich genügend an Antwort gegeben zu haben. Ansonsten müssten Sie sich nochmal melden und den Vorgang etwas deutlicher formulieren.
Gruß
Walter Hölker
Sollte, wohlbemerkt, sollte es sich um eine Gebäude-VS
handeln, kann die Gesellschaft Vertrasinhalte NICHT ohne
Zustimmung des VN vornehmen.
Hallo Walter Hölker
Ja es handelt sich um eine Sachversicherung=Gebäude-VS.
Auch wurde mir von anderer Seite inzwischen bestätigt --der laufende Vertrag kann ohne meine Zusage nicht während der Laufzeit geändert werden— .
Soweit trifft Ihre Antwort den Kern.
Um es nochmal zu wiederholen:
dies mit meinen Worten (ohne dass es die Versi-Gesellschaft schreibt)
Der VN hat zwar einen Vertrag bis 12-2013 aber wir schicken ihm kommentarlos einen neuen geänderten Vertrag zu (Prämienerhöhung und stark reduzierter Leistungsumfang). Wenn er die Prämie dafür überweist, so gilt ab sofort der neue Vertrag. Wenn der VN nicht bezahlt schicken wir ihm drohende Mahnungen.
PS inzwischen ist es so weit
herzlichen Dank für Ihre Antwort
Lupo
Guten Tag,
also, wenn eine VS-Gesellschaft dem VN einen „geänderten“ Vertrag zuschickt, im Anschreiben darauf hinweist, und der VN, also SIE, die dazu geforderte Prämie zahlt, gilt der Vertrag als „ANGENOMMEN“!!!
Eine Prämienerhöhung in der Gebäude-VS liegt an der „gleitenden“ Neuwert-VS. Der Prämienfaktor, „nicht die Prämie“ wird jährlich im Mai neu festgelegt und orientiert sich am allgemeinen Bausektor. Demnach steigt der Beitrag für eine Gebäude-VS auch von Jahr zu Jahr.
Eine gute und wirklich seriöse Gesellschaft wird derartige Methoden nicht anwenden. Aus meiner Erfahrung "könnte, wohlbemerkt, könnte es entweder die Garanta, als Tochter der Nürnberger, oder die Nürnberger selbst sein, die so vorgegangen ist.
Sind Sie denn auf so ein Angebot reingefallen?
Gruß
Walter Hölker
Hallo Lupo,
i.d.R. sind Sachversicherungen immer auf ein Jahr bindend bzw.kündbar. Bei einer Beitragserhöhung oder einseitigen Vertragsänderungen besteht immer ein Sonderkündigungsrecht. Bitte wenden Sie sich an einen seriösen Berater oder an eine Verbraucherzentrale.
Hallo Lupo,
i.d.R. sind Sachversicherungen immer auf ein Jahr bindend
bzw.kündbar. Bei einer Beitragserhöhung oder einseitigen
Vertragsänderungen besteht immer ein Sonderkündigungsrecht.
---- Eine Kündigung ist bisher nicht erfolgt.
Bitte wenden Sie sich an einen seriösen Berater oder an eine
Verbraucherzentrale.
----- Ja, danke. Momentan geht es ja noch heiss her. Aber ich habe soweit die Sache im Griff. Aus den Antworten im Internet sehe ich, dass meine Handlungs-Linie in der richtigen Richtung läuft.
Danke für Ihre Antwort - Lupo
gern geschehen…