Hallo ihr Lieben,
habe folgenden Fall.
Mitte März ist mir beim ausparken jemand ins Auto gefahren und danach abgehauen. Ich konnte mir die Autonummer merken und bin dann gleich zur Polizei Anzeige erstatten. Meine Schrauberwerkstatt hat mir geraten die Sache einem Anwalt zu geben, habe ich auch getan. Die Versicherung weigert sich nun zu zahlen weil sie dem Unfallgegner am nächsten Tag den Vertrag gekündigt hat weil er keine Beiträge mehr gezahlt hat.Seit mehreren Wochen geht es nun hin und her zwischen Anwalt und Versicherung. Heute bekam ich auf einmal einen Brief vom Gericht mit der Bitte : 135 € Gerichkostenvorschuss in FamGKG (Familiensachen)?? nach den Bestimmungen des Gerichtskostengesetzes zu zahlen. Lohnt es sich überhaupt eine Klage weiter zu verfolgen bei einem Streitwert von 805 € incl. Gutachterkosten ich habe eine Rechtschutzversicherung allerdings mit 250 € SB.
Danke im voraus für Eure Antworten… …
Guten Tag,
üble Sache. Die Aussage der Versicherung, dass sie dem Unfallgegner den Vertrag gekündigt hat, ist eine Ausrede, sich um die Zahlung bei einem säumigen Kunden zu drücken.
1.) war der Unfallgegner zum Zeitpunkt des Unfalls noch bei der XY-Versicherung versichert,
2.) gibt es eine sog. Nachhaftungszeit, wenn Punkt 1 nicht zutreffen würde.
Gänzlich aus der Haftung ist die Versicherung erst, wenn das Fahrzeug auf ihre Ausschreibung hin entstempelt worden ist und in diesem Zustand im öffentlichen Strassenverkehr geführt worden wäre.
Ich hatte selbst einen Fall, wo während des Gerichts- und Klageverfahrens dem Versicherungsnehmer wg. weiterem Unfall gekündigt wurde und die Versicherung mir nichts mehr zahlen wollte. Diese Argumentation konnten sie nicht aufrecht erhalten. Die Gerichtskosten müssen von der gegnerischen Versicherung ebf. übernommen werden, daher lohnt es sich, die Sache weiter zu verfolgen. Über die Richtigkeit des Zahlungsempfängers (FamGKasse) kann ich von hier aus keine Angaben machen, am besten -> dort mal anrufen.
Viel Erfolg!!!
Der Vorfall ereignete sich am 14 ten Versicherung hat ihm am 15 ten gekündigt. Die Concordia wollte ihm wohl in München schon die Nummernschilder entstempeln, konnten ihn aber nicht finden, klar er war ja auch hier bei uns.Mein Gedankengang ist nun aber auch ob ich von der Versicherung meine 250 € SB fordern könnte, wenn die es nicht drauf anlegen würden brauchte ich ja auch nicht vor Gericht gehen ?
LG
Morgeeen,
also nochmals zum Sachverhalt selbst: es besteht die Nachhaftung seitens der Versicherung. Die müssen für den Schaden und die daraus entstehenden Kosten aufkommen, werden den Unfallgegner jedoch in Regress nehmen.
Die Selbstbeteiligung gehört grundsätzlich zu den Kosten. Jedoch muss irgend ein Abschluß des Verfahrens vorliegen, um diese geltend zu machen (außergerichtlicher/gerichtlicher Vergleich, Urteil).
Im vorl. Fall würde ich jedoch weiter gehen, da es hier auch drum geht, den Beteiligten (Unfallgegner / Versicherung) die Grenzen aufzuzeigen. Die Rennerei und den Aufwand, was bisher angefallen ist, bekommste eh nicht ersetzt.
Viel Glück und Kopf hoch!!
Seit mehreren Wochen geht es nun hin und her zwischen
Anwalt und Versicherung.
Der Anwalt wurde also bereits eingeschaltet. Der sollte wissen,was zu tun ist.
Heute bekam ich auf einmal einen Brief vom Gericht mit der Bitte : 135 € Gerichkostenvorschuss in FamGKG (Familiensachen)?? nach den Bestimmungen des Gerichtskostengesetzes zu zahlen.
Auf der ganzen Welt gilt: Wer bestellt, bezahlt. Wer das Gericht bestellt, bezahlt (vorerst).
Lohnt es sich überhaupt eine Klage weiter zu verfolgen bei einem Streitwert von 805 € incl.Gutachterkosten ich habe eine Rechtschutzversicherung
Also ich würde alles komplett an den Anwalt übergeben, und das Thema vergessen!
Ob sich das für Dich lohnt, mußt Du wissen.
Hallihallo,
ja ich werde jetzt mit der Versicherung vor Gericht gehen. Was die dann mit dem Typen machen ist mir egal auf die Vorladung der Polizei hat er wohl auch nicht reagiert. Da sollen die sich aber mit rumärgern.
LG
Hallöle,
richtig!
Er hats nicht anders verdient.
Viel Erfolg