ch habe am 24.07. ein neues Segel gekauft, das nach seiner ersten Benutzung am 03.08. von einem Hund zerstört wurde. Das Segel war also gerade mal 9 Tage alt und einmal benutzt! Die Versicherung des Hundes will mir den Zeitwert von 150€ ersetzen. Das Segel hat als Bestandteil eines „Pakets“ 312€ gekostet, das gleiche Segel konnte ich am 08.08. im selben Geschäft noch mal kaufen, allerdings für 333€. Ich meine, mir müssten die 333€ ersetzt werden. Wie seht Ihr das?
Hallo!
Ja da am besten mit dem Versicherer absprechen, bei so einem neu gekauften Artikel am besten die Rechnung vorweisen ersetzt wird im Normalfall nach Zeitwert also den Wert des Artikels zum jetzigen Zeitpunkt (vor Schadenseintritt)
Ich bin ganz deiner Meinung. Ein Zeitwert ist der Wert eines Gegenstandes nach Zeit also was das Segel jetzt gerade Wert ist. Da es aktuell 333 € kostet müßte die Versicherung auch 333 € erstatten. Ich würde mir vom Geschäft einen Kostenvoranschlag für das Segel geben lassen und dies der Versicherung vorlegen. Ein neues Kaufen solltest du noch nicht, weil es sein kann das die Versicherung es dann nicht mehr erstattet. Manche stellen sich da sehr an.
Hallo,
das sehe ich nicht anders. Im Zweifel die (so vorhanden) Rechtsschutzversicherung bemühen.
Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
Hallo, die Versicherung muss nach ihren agb’s nur den Zeizwert ersetzen, der Schadensersatzpflichtige den Schaden ersetzen. Allerdings muss der Zeitwert natürlich begründet sein. Wie ist dieser große Unterschied zu erklären? So viel ich weiß haben sie die Möglichkeit auf Kosten des Gegners einen Anwalt mit der Abwicklung zu beauftragen, das sollten Sie mal prüfen.
Gruß der Ruhestandsplaner
Das ist natürlich schon etwas blöde da dass Segel Bestandteil eines Pakets war und dort billiger ist als wenn man es einzeln kauft. Allerdings muss die Versicherung den Geschädigten so stellen als wenn der Schaden nie geschehen wäre. Der Schaden wurde ja anerkannt und wenn man nachweisen kann dass das Segel einzeln eben so teuer ist ist dieser Zeitwert anzusetzen, klar die Versicherungen wollen immer nur kassieren und nix zahlen. Hier sieht es so aus als ob sie halt mal 150 Euro anbieten. Also der Versicherung schreiben dass auch die Haftpflicht-Versicherung jemand so stellen muss als ob der Schaden nie stattgefunden hat. Dann drei Angebote für das Segel beilegen als Nachweis dass es nicht günstiger zu bekommen ist und dann noch die Frage stellen, wie die Versicherung auf diesen Zeitwert kommt. Dann noch eine Frist setzen von maximal 10 Tagen mit dem Hinweis den Vorgang an einen Rechtsanwalt zu geben. Dann sollte die Versicherung einlenken, falls nicht dann würde ich von dem Hundehalter direkt den Ersatz einfordern.
die zeitwerterstattung ist richtig - nur der abzug für ein 8 tage altes segel kann vielleicht 5-10% betragen.
Du hast Recht auf „Wiederherstellung des alten Zustandes“. 50% Wertverlust sind erstens ziemlich happig, und andererseits soll dir die Versicherung doch bitteschön mal eine Bezugsquelle nennen wo du für den Erstattungsbetrag der Versicherung einen Ersatz für dein Segel bekommst. Viel Erfolg.
Haftpflicht zahlt immer den Zeitwert aber nach wenigen Tagen sollte sie den Neuwert zahlen was das Segel auch gekostet hat da es ungebraucht und neu ist!!
Viel Erfolg!!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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WWK Versicherungen - Agentur Thomas Wolter
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Aus der Beschreibung ist das nicht genau erkennbar. Als Bestandteil eines Pakets, hat das Segel auch nur einen Anteil wert. Dann kann das schon hinhauen.
Wenn nur ganze Pakete verkauft werden, dann sollten es die 312 Euro werden. Ein Einzelkauf kann dann teurer werden.
Aber nach nur einer Woche sollte der Wert schon etwas höher sein. Hier würde ich in jedem Fall in Wiederspruch gehen.
Bei mehr Info-Input könnte man auch mehr sagen, was wir entschädigen würden, natürlich auch nur in dem bei uns üblichem Rahmen.
Versicherungen, HAFTPFLICHT-, bezahlen immer nur den Zeitwert
Das Paket (Segel, Gabelbaum, Mast) hat €579 gekostet, das Segel hat im Paket einen ausgewiesenen Anteil von €316. Im selben Geschäft konnte ich knapp 10 Tage nach dem Erstkauf das Segel dann alleine für €333 kaufen.
Also meine ich, dass ich die €333 erhalten sollte, da das Segel m. E. als neuwertig einzustufen ist.
Dank Internet-Verbindungsproblemen des „Lila Riesen“ erst jetzt:
Grundsätzlich ist es richtig, dass eine Haftpflichtversicherung „nur“ den Zeitwert ersetzt. Der Zeitwert ist allerdings auch an der „normalen“ Lebensdauer des Gegenstandes zu bemessen. Insoweit sehe ich es persönlich bei einem Segel tatsächlich als richtig an, wenn nach 9 Tagen der Wiederbeschaffungswert erstattet wird.
Wichtig hierbei ist allerdings, dass
- die Neuwertigkeit mittels Kaufbeleg nachgewiesen wird und
- der jetzt höhere Wiederbeschaffungswert tatsächlich gerechtfertigt ist (z.B. durch Preiserhöhung des Herstellers) und nicht etwa teuer eingekauft wurde um der Versicherung zu schaden.
Ebenso ist der Beschreibung nicht zu entnehmen welchen Wert das ursprüngliche Segel hatte. Als Bestandteil eines Paketes kann es 1 € Wert gewesen sein oder 311 €. Es ist die Frage, was noch Bestandteil des Paketes war und welchen Wert der oder die anderen Gegenstände darstellen.
Ich würde den Wiederbeschaffungswert gegenüber der Versicherung geltend machen und im Bedarfsfall einen Fachanwalt einschalten (hoffentlich Rechtschutzversichert).
ja sehe ich ähnlich … zumindest im Bestandteil des Pakets. Der Tatsächliche Wiederbeschaffungswert müsste ersetzt werden. Wenn sie dementsprechend Belege mit Datum haben. Sie sollten der Angebotenen Regulierung der Versicherung widersprechen und somit zumindest auf die 312€ bestehen. Viele Versicherer versuchen erstmal mit einem Schreiben mit minderer Regulierung die Geschädigten abspeisen. Viele Geschädigte haben keine Lust sich die Mühe zu machen darauf zu bestehen. Sollte die Versicherung nicht auf ihre Forderung eingehen kann ich nur raten einen Anwalt zu einzuschalten
Wie ich bereits oben schrieb:
Paket €579, Segel darin €316, Segel dann „alleine“ gekauft €333 …
Sorry, aber die Antworten Dritter können beim ersten antworten auf eine Frage nicht eingesehen werden. Es gilt jedoch was bereits mehrfach gesagt wurde: m.E.n. müsste der Neuwert als Zeitwert ersetzt werden.
Hallo,
sollte der Besitzer des Hundes eine Versicherung abgeschlossen haben die „nur“ den Zeitwert ersetzt. Dann steht Ihnen auch leider über die Versicherung nur der Zeitwert zu.
Wie es sich zivilrechtlich verhält wenn Sie den Restbetrag bei dem Besitzer einfordern, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Hierfür wäre ein Rechtsanwalt Ihr nächster Ansprechpartner.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und würde mich über ein „like“ sehr freuen!
www.facebook.com/AxaVertretungEricWagenbach
Viele Grüße
Hallo,
ich habe nach Deinen Infos mit meinen Kollegen gesprochen. Es sollte schon etwas mehr geben, da der Zeitwert fast Neuwert ist, aber nicht mehr als der alte Neuwert. Das wenige Geld kann darauf beruhen, dass irgendwo im Internett das selbe Segel für weniger Geld zu finden ist. In jedem Fall verlange eine genaue schriftliche Erklärung von der Versicherung und gehe in Wiederspruch. Im Härtefall gehe zum Ombutsmann.
LG Lutz