Gebäudeversicherung
Kann der Verpächter der Reitanlage die Gebäudeversicherung zu 100% auf den Pächter umlegen?
Alle anderen erforderlichen Versicherungen werden vom Pächter getragen
Servus,
ja. Es gibt hier keine Beschränkung, die Umlage kann frei vereinbart werden - und ist beiläufig üblich. Wichtig ist allerdings, dass die Versicherungen, die umgelegt werden sollen, konkret bezeichnet werden . Formulierungen wie „alle notwendigen Versicherungen“ sind nicht ausreichend konkret.
Schöne Grüße
MM
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Ok. Vielen Dank.