So recht finde ich nichts Eindeutiges via google:
Wird ein Haus, das die übliche Wohngebäude- und Hausratversicherung hat (es handelt sich um eine Ferienhaus), selten, aber regelmäßig an urlaubende Freunde vermietet, was gilt dann bezüglich der Versicherungen?
Macht man das Ganze „offiziell“, dann ist das ja keine private Nutzung mehr, zumindest die Hausratversicherung wird dann aussteigen?
Macht man das „privat an Freunde“ wäre alles OK, weil die Versicherungen für die Objekte gelten und nicht personengebunden?
Ratlos noch, farout