Versicherungen lehnen Brandversicherung ab

Hallo zusammen,

ich habe 2006 ein Haus gekauft. Der Kauf ist über die örtliche Bank finanziert. Nach dem Kauf wurde dann auch eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, die auch die Brandversicherung mit abdeckt. Nun wurde der Vertrag nach 6 Jahren, seitens der Verischerung nach 3 Schäden am Schieferdach (je 450€ Schaden) gekündigt.
Nun habe ich schon 8 Versicherungen angefragt und von 3 waren auch schon Vermittler vor Ort. Alle haben aber eine Versicherung des Objektes abgelehnt, auf Grund der Vorschäden. Nun habe ich die Info von der Bank bekommen, dass ich eine Brandversicherung haben muss. Selbst bietet die Bank auch Versicherungen an, hat aber auch die Versicherung des Hauses abgelehnt. Nun für mich die Frage, was die Bank als nächstes einleiten kann.
Es wäre ja möglich, das ich auch den Kredit gekündigt bekomme, aber der aktuelle Restwert des Kredites kann durch einen Verkauf des Hauses nicht abgedeckt werden. Zumal auch ein Immobilienmakler mir mitteilte, das es fast unmöglich ist, ein Haus, für das keine Versicherung eintritt, zu verkaufen.
Nun die Frage, gibt es auch eine Versicherung, die einen nehmen muss, auch mit einer höheren Selbstbeteiligung.
Bei der alten Versicherung, wollte ich von Anfang an auch keine Sturmschäden mit versichern, solang das Dach noch nicht gemacht wurde, aber das war 2006 schon nicht möglich.
Stehe nun ein wenig unbeholfen da, da seitens der Bank auch keine Hilfe kommt.

Hallo - leider haben Sie keine Angaben zum Standort des Hauses gemacht - Ich fürchte jedoch dass da einiges im argen liegt … vor allem wenn andere Versicherungsunternehmen auch eine Brandpolice ablehnen.
Wenn der Hauskauf über eine Bank abgewickelt wurde und das Haus der Bank als Sicherheitsleistung übereignet wurde, ist es normal, dass die Bank eine Brandversicherung als Bestandteil des Kreditvertrages verlangt. Im Schadensfall wird der Kredit durch die Versicherung bedient. Fällt der Versicherungsschutz weg - warum auch immer - platzt der Kreditvertrag.
Nun wird die Bank die sofortige Kreditrückzahlung verlangen - also sollten Sie sich das Kapital beschaffen, da es üblicher Weise sonst zu einer Zwangsversteigerung kommt.
Sollte dann der Versteigerungserlös geringer ausfalen, als die Restkreditsumme - dann sind Sie das Haus los und es verbleiben noch Restschulden…
Übrigens sind Versicherungsverträge Brandversicherung und Elementarschadenversicherung (die Sturmschäden abdeckt) zwei eigenständige Verträge…
…und haben faktisch nichts miteinander zu tun…
…Sie sollten nach der Begründung der Brandversicherungsablehnung fragen und im erfolgsversprechenden Fall einen Fachanwalt konsultieren …irgend etwas ist da faul…

Hallo - Danke für die schnelle Antwort.
Das Haus liegt im Südlichen Teil von RLP kurz vor Hessen.
Die Wohngebäudeversicherung beinhaltete, Feuer, Wasser, Sturm, Hagel und Erdbeben. Das war eine Versicherung und durch die Schäden nach 3 Stürmen, haben nun zum ablauf regulär gekündigt.
Als Single ist es schwierig Kapital in der Höhe zu erhalten, wenn man ein einfacher Angestelter ist.
Punkt ist, dass nach Verkauf des Hauses, ca 80tsd Euro übrigbleiben würden und dann bleibt mir nicht mehr viele Möglichkeiten.
Ich möchte das Haus schon behalten. Daher war auch meine Intention, ob es eine Versicherung gibt, die nur den Brandfall abdeckt. Die ganzen Gebäudeversicherer, wollten mehr anbieten und haben dann abgelehnt.
Das Haus war beim Kauf noch über eine Brandversicherung vom Land abgedeckt und die ist nach dem Kauf weggefallen, da keine Übernahme möglich war.

Hallo natürlich gibt es verschiedene Versicherungarten und Kombinationen. Die Versicherungen wollen meist auch größere Pakete verkaufen, in denen auch die unwahrscheinlichsten Risiken beinhaltet sind.
In Bayern gab es bisher die Trennung zwischen Brand- und Elementarschäden. Natürlich ist auch der allgemeine Bauzustand des Gebäudes oder der Gebäude maßgebend - daraus resultieren Neuwert- oder nur Zeitwertversicherung gegenüber Brandschäden.
Dabei werden ggf. auch benachbarte Gebäude berücksichtigt, die ggf. das Risiko erhöhen.
Also kann ich mich nur wiederholen - konsultieren Sie einen Fachanwalt…