Hallo,
mal angenommen Person xy hätte eine Versicherung abgeschlossen, egal welche, hier im fiktiven Beispiel eine Handyversicherung. Beim Abschluß der Versicherung lag der police eine Ausgabe der zu dem Zeitpunkt gültigen Versicherungsbedingungen bei.
Ferner angenommen zeitlich danach werden die Versicherungsbedingungen inhaltlich geändert und die geänderte Version im Internet online gestellt.
Darüber hinaus angenommen o.g. Person xy wird nicht aktiv über die geänderten Versicherungsbedingungen informiert (d.h. kein Anschreiben per post oder mail oder Anruf oder …).
Welche Versicherungsbedingungen gelten: die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Versicherungsnehmer ausgehändigten oder die aktuellen?
Danke und Gruß,
Max