Versicherungs-AGBs

Hallo,

mal angenommen Person xy hätte eine Versicherung abgeschlossen, egal welche, hier im  fiktiven Beispiel eine Handyversicherung. Beim Abschluß der Versicherung lag der police eine Ausgabe der zu dem Zeitpunkt gültigen Versicherungsbedingungen bei.

Ferner angenommen zeitlich danach werden die Versicherungsbedingungen inhaltlich geändert und die geänderte Version im Internet online gestellt.
Darüber hinaus angenommen o.g. Person xy wird nicht aktiv über die geänderten Versicherungsbedingungen informiert (d.h. kein Anschreiben per post oder mail oder Anruf oder …).

Welche Versicherungsbedingungen gelten: die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Versicherungsnehmer ausgehändigten oder die aktuellen?

Danke und Gruß,
Max

In diesem Fall, bleiben die vorherigen (alten) Vertragsbedingungen bestehen,
denn ansonsten müsste der Versicherungsnehmer mit Unterschrift bestätigen, dass er die Änderungen akzeptiert.

Gruß Apolon

1 Like

@maxwww,

der Versicherungsnehmer bekommt beim Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen ausgehändigt und diese sind gültig solange der Vertrag besteht.
Bei manchen Verträgen gibt es zwar eine Option, dass der Versicherungsnehmer auf geänderte Vertragsbedingungen einen Anspruch hat, allerdings nur dann wenn sich diese verbessern.

Gruß Apolon

Hallo,

interessant, vielen Dank.

Gerne.

Mal angenommen im fiktiven Fall gäbe es keinen entsprechenden
Hinweis und die geänderten Bedingungen wäre eine Erweiterung
die nicht positiv für den Versicherungsnehmer wäre.
Mal ferner angenommen Person xy hätte die Versicherung
angeschrieben mit der Bitte um Info welche AGB gelten und
diese hätte platt geantwortet es gälten "immer die aktu
ellsten
": kann man das getrost ignorieren oder ersetzt
diese email dann die vorher nicht vorhandenen Klausel?

Jetzt befinden wir uns so langsam in der großen Welt der Juristerei und da empfehle ich grundsätzlich einen RA zu kontaktieren.

Evtl. besteht eine Rechtsschutzversicherung, da ist sehr häufig ein telefonischer Rechtsschutz mitversichert über den man diese kurze Frage kostenlos stellen könnte.

Grüße,
Max

Grüße
Claude

Hallo.

Unter exakt den geschilderten Bedingungen gelten die alten Versicherungsbedingungen AUßER es gab im alten Bedingungswerk eine Updategarantie (wobei hier nur Besserstellungen für den Verbraucher zulässig sein sollten) oder das alte Bedingungswerk enthielt rechtswidrige Formulierungen, die nun beseitigt wurden, wobei im letzten Fall ein neues Bedingungswerk hätte zugehen müssen.

Viele Grüße
Claude Burgard
Versicherungsmakler
Versicherungsfachwirt (IHK)

vielen Dank

leider nein, keine Rechtsschutzversicherung … aber aus langjähriger positiver Erfahrung hier bei www hab ich die Hoffnung dass vielleicht noch jemand inhaltlich weiterhelfen kann :smile:

Danke

Hallo,

interessant, vielen Dank.

Mal angenommen im fiktiven Fall gäbe es keinen entsprechenden Hinweis und die geänderten Bedingungen wäre eine Erweiterung die nicht positiv für den Versicherungsnehmer wäre.
Mal ferner angenommen Person xy hätte die Versicherung angeschrieben mit der Bitte um Info welche AGB gelten und diese hätte platt geantwortet es gälten „immer die aktuellsten“: kann man das getrost ignorieren oder ersetzt diese email dann die vorher nicht vorhandenen Klausel?

Grüße,
Max