Versicherungs berechtigt?

Hallo, ich bin seit 2009 Soldat auf Zeit und dementsprechend über die Bundeswehr versichert, sprich freie Heilführsorge.
Ich habe seit 2010 eine Freundin, wir wohnen zusammen und seit dem 11.11.2015 sind wir verheiratet. Seit Oktober arbeitet sie nicht mehr wie vorher in der Altenpflege, sondern nimmt sich erstmal eine Auszeit. Daher ist sie seit Oktober freiwillig Krankenversichert, so wie Pflegeversichert. Da haben wir für sie immer den Mindestbeitrag gezahlt von glaube ich 160€ monatlich, nun kam eine Einkommensabfrage. Sprich mein Gehalt angegeben und halt den nicht vorhanden Gehalt meiner Frau. Nun habe ich die Nachricht erhalten, dass das gesamte Einkommen der Ehepartner zählt und durch 50% geteilt wird und so die Beiträge berechnet werden. Aber dies trifft auch nur zu, da ich wohl nicht gesetzlich Krankenversichert bin, ist das so?

Hallo,

ja, das ist korrekt. Wenn Kinder vorhanden sind, können pro Kind ca. 600 bzw. 1000 Euro pero Monat von den Bruttoeinnahmen abgezogen werden. Grundlage ist § 240 SGB V (letzter Absatz).

Ausnahme: Bei Beginn der Bundeswehr kann sich der Zeitsoldat für einen Verbleib in der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse entscheiden. Für diese Anwartschaft zahlt man ca. 50 Euro monatlich. Bei Soldaten, die das gemacht haben, darf bei der Beitragsberechnung der Ehefrau die Einnahme des Ehemannes nicht berücksichtigt werden.

Tipp: Solche Fragen vor Beginn der Bundeswehr bzw. vor der Heirat verbindlich bei der Krankenkasse klären. Man erlebt dann weniger böse Überraschungen.

Gruß
RHW

Hallo, es wurde ja schon geklärt, dass die Beitragsberechnung korrekt ist.

Aber: Deine Frau ist über Dich zu 70% beihilfeberechtigt und müßte eine PKV mit nur 30% abschließen. Das sollte auf jeden Fall der günstigere Weg sein.

Und wenn Du noch keine Anwartschaft hast (GkV oder PKV) solltest Du Dich auch darum kümmern !

Viel Glück

Barmer