Versicherungs-Leistungen

Guten Tag, bei mir wurde in die Garage eingebrochen. Bei dem Versuch mein Auto zu stehlen,wurde Dieses stark beschädigt. Der Schaden beträgt über €5.000,-!!!
Nun zu meiner Frage: Ich habe eine Haus und Grundstück-Versicherung worin die Garage zusätzlich Versichert ist.
Der Schaden ist durch Einbruch und Wandalismus entstanden.
Muß die Versicherung den Schaden übernehmen???

Hallo!

Das wäre etwas für eine Hausratversicherung.

Haus-und Grund-VS ist eine Art Haftpflicht für Fremdschäden,verursacht vom oder auf dem Grundstück.
Und eine Wohngebäude-VS deckt wiederum Schäden aus Feuer, Rohrbruch, Überschwemmung, Sturm,Blitzschlag oder Bodensenkung.

Man sollte mal in seine Versicherungsbedingungen reinschauen, was versichert ist. Es steht drin !

MfG
duck313

Hallo!

Hallo,

Das wäre etwas für eine Hausratversicherung.

seit wann sind Schäden am Auto über die Hausratversicherung abgedeckt?Ggbfs. könnte der Schaden über eine KFZ-Vollkaskoversicherung reguliert werden.

MfG
duck313

Grüße,sapine

Hallo.

In der geschilderten Konstellation einzig und alleine über die Kfz Kaskoversicherung (ob Teil- oder Vollkasko hängt davon ab ob etwas im Auto gestohlen wurde) versichert.

Viele Grüße
Claude Burgard
Link zur ViKa/Homepage

Hallo,

seit wann sind Schäden am Auto über die Hausratversicherung abgedeckt?

Ich müsste die Bedingungen der Hausrat nochmals nachlesen (hab ich jetzt noch nicht getan), jedoch ist doch Einbruch/Vandalismus innerhalb von Gebäuden versichert.
Interessant wäre nun, wo ist die Garage? Direkt am Haus oder in Moskau?
Denn eine Garage gilt ja in der Nähe auch als „Versicherungsort“ und ein Auto könnte man sich rein theoretisch auch in die Bude stellen und als Sofa nutzen.
Warum sollte mein Auto dann nicht verischert sein?

Wäre vielleicht mal gut, dies gemeinsam zu erarbeiten, ob ja oder ob nein?

VG

Hallo 16-Bit.

Durch den Einbruch in ein geschlossenes Gebäude (Garage) gelten in der Hausrat Sachen, die AUS dem Auto gestohlen werden als mitversichert.

In den VHB gelten folgende Ausschlüsse (und ich kann mir NICHT vorstellen, dass es im Bereich Kfz einen Anbieter gibt, der da etwas anderes vorsieht)

• Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2c) aa) genannt (siehe Ziffer 2.2 zu den Antennenanlagen und Markisen
sowie zu den vom Mieter bzw. Wohnungseigentümer eingebrachten Sachen),
• Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von
Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 2c) genannt (siehe Ziffer 2.2 zu den Krankenfahrstühlen usw.),
• Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit
nicht unter Nr. 2c genannt (siehe Ziffer 2.2 zu den Wasserfahrzeugen und Fluggeräten),
• Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde
ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen,
• Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z.B. für Schmucksachen
und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).

Grüße
Claude

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Hallo Claude,

Durch den Einbruch in ein geschlossenes Gebäude (Garage) gelten in der Hausrat Sachen, die AUS dem Auto gestohlen werden als mitversichert.

Ja, so war es. Denn etwas klingelte in meinem Hirn bei KFZ und innerhalb von Gebäude.

Somit wäre wahrlich das Auto in der Bude nur durch die Vk/Tk versichert…
…na dann stell ich es halt nicht mehr rein. *lol*

Danke Dir für die Richtigstellung.
VG

1 Like

Dann her mit dem Sternchen :wink:

Für hilfreiche Antworten gibt es bei www keine Sternchen!
Pampige und herablassende Antworten bekommen einen Sternenregen…

Aber ich will mal nicht so sein!:wink: