Versicherungsfall

Hallo,
ich habe zum 31.08.13 meine Gebäudeversicherung gekündigt.
Jetzt habe ich einen Versicherungsfall (26.07.13, Hagelschaden am Dach).
Ich habe den Schaden telefonisch und schriftlich gemeldet.
Die Versicherung sagte, dass ich bis zum 31.12.2016 Zeit hätte, den Schaden abzuwickeln.
Kann ich meiner Versicherung glauben?
MfG
german

Hallo,

prinzipiell gilt das Du einen versicherungsfall im versicherten Zeitraum hast. Der Versicherer prüft nun die Ansprüche etc. Eine feste Frist gibt es nicht, allerdings bist Du verpflichtet mitzuhelfen, den Schaden möglichst gering zu halten und alle Unterlagen beizubringen (sofern zumutbar) die helfen die Regulierung voranzutreiben.

Ich würde die nächsten Tage abwarten ob Du ein Anschreiben mit einer Schadennummer erhälst. Wenn nicht dann den Schaden als Kopie per Einschreiben nochmal einreichen…

Alles Gute

Andreas Hesse
Versicherungsmakler

Habe per Mail eine Schadensnummer erhalten.
Ich soll detaillierte Reparaturkostenvoranschläge, ggf. die Rechnung über erste Not-Sicherungsmaßnahmen einreichen.
Habe heute schon mehrere Firmen angerufen, die sind alle dermaßen im Streß.
Sehr viele Aufträge und Urlaubszeit.
Dauert 4-6 Wochen.

hallo,

ich bin der meinung, dass sie sich
diese erklaerung schriftlich geben
lassen sollten

es ist…richtig…was die versicherung
ihnen muendlich erklaert aber
damit sie auch in zukunft
in ruhe schlafen koennen

genuegt ein zweizeiler an die
versicherung etwa wie folgt

zu vers-nr. und dem schadenfall von
datum…bitte ich um ihre schriftliche
erklaerung an meine postanschrift, dass ich bis zum datum zeit habe
den schaden zu repaieren, d.h.
sie als versicherer bsi dahin die
anfallenden kosten erstatten

so in etwa halt

merken sie sich einfach…

das war ich schriftlich in meinen
unterlagen habe…haelt vor jedem
gericht stand

gruss und alles gute weiterhin

Hallo,
der Versicherungsfall ist innerhalb der Vertragslaufzeit eingetreten. Der Versicherer muss also leisten. Irgendwann verjähren aber auch die Ansprüche. 2016 sollte ja wohl kein Problem sein,
viele Grüße
Andreas

Das hat alles seine Richtigkeit. Eine Notdachung gehört ggf. auch zur Schadenminderung. Denk dran das Du mindestens zwei Angebote einholst und dann das preiswertere nimmst!

Ja, denn die Versicherung war am Schadentag noch nicht gekündigt.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Guten Tag,

wichtig war, den Schaden unverzüglich zu melden, was ja passiert.

Du hast nun Forderungen gegen deinen Versicherer. Die gesetzliche Verjährungsfrist liegt bei 3 Jahren, innerhalb dieser Frist müssen die Forderungen von dir geltend gemacht werden. Falls sich die Abwicklung aus irgendwelchen Gründen (es werden Sachverständige, Experten, etc. benötigt) verzögert, kann auch die Verjährungsfrist hinausgeschoben werden.

Dass die Versicherung gekündigt wurde macht nichts aus, da der Schaden ja innerhalb der Zeit in der Versicherungsschutz bestand, eingetreten ist. Dein Schaden muss genauso behandelt werden wie der von einem noch aktiven Kunden.

ja klar, allerdings bitte kurzfristig ein Kostenvoranschlag erstellen lassen und Beweis Fotos machen.

Hallo german,

ich weiß jetzt nicht genau, was du jetzt wissen willst, aber die Versicherung muss noch für Gebäudeschäden die bis zum 31.08.2013 eintreten zahlen. D.h. für den Hagelschaden am 26.07.13 muss deine Versicherung aufkommen. Wie lange du für die Reparatur brauchen darfst, schriebt die Versicherung eigentlich nicht vor. Mit dem Zeitraum für den Schaden will die Versicherung sichergehen, dass keine Folgeschäden durch langes abwarten der Reparatur entstehen.

MfG
Chrissi

Die alte Versicherung brauch eigentlich nur bis zum Kündigungszeitraum (31.8.) für den Schaden auf kommen .Je nach Kullanz der Vers.auch darüber hinaus. Ich würde nicht solange warten u sehen das der Fall schnell über die Bühne geht. Sie wollen ja auch Ihren Schaden ersetzt haben. Ich habe schon davon gehört das Versicherungen einen Schadensfall abgelehnt haben wenn er zu lang her war.

Moin,
verstehe die Frage nicht. Wer will denn 3 Jahre warten für die Abwicklung. Unabhängig von der Kündigung ist der jetzige Schaden versichert und muss jetzt reguliert werden.

Norman

Das Ende des Vertrages hat nichts mit dem Anspruch für den Zeitpunkt der Vertragslaufzeit zu tun.
Dennoch will ja keiner warten bis irgendwann mal etwas bezahlt oder repariert ist.
Dazu kommt, daß man ein Problem bekommt, wenn durch hinauszögern der Behebung des Hagelschadens, ein Folgeschaden ensteht. Wickeln Sie den Schaden normal ab und das Ding ist gelaufen!
Richtig ist generell nur eine Aussage der Versicherung wenn sie schriftlich abgebeben wird. Wird schwer eine telefonische Aussage nachzuweisen.

Hallo german,

maßgeblich ist der Schadenstag (26.07.2013) da dieser noch in der Versicherungszeit vor dem 31.08.2013 liegt, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.

Bezüglich der Abwicklungsfrist kann ich keine bindende Aussage treffen, denn dies legt jeder Versicherer in seinen Bedingungen fest.

Ich empfehle Ihnen, nicht ewig mit der Abwicklung zu warten!

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VG

Einige Rollos sind beschädigt.
Weil wir in 2Jahren äh neue Fenster mit Rollos einbauen lassen wollen, ist es schon sinnvoll dass man 3 Jahre Zeit hat.
Die Versicherung zahlt sofort 50% vom Kostenvoranschlag und den Rest, wenn wir die Fenster/Rollos erneuern.