Angenommen jemand bekomt vom Fahrradhändler ein eBike kostenlos geliehen (Probefahrt).
Durch falsches einsetzen des Akkus - fällt dieser herraus und geht kaput.
In welchem Fall übernimmt die Versicherung des Kunden die Reperaturkosten ?
Danke
Angenommen jemand bekomt vom Fahrradhändler ein eBike kostenlos geliehen (Probefahrt).
Durch falsches einsetzen des Akkus - fällt dieser herraus und geht kaput.
In welchem Fall übernimmt die Versicherung des Kunden die Reperaturkosten ?
Danke
Hallo,
Durch falsches einsetzen des Akkus - fällt dieser herraus und geht kaput.
Wer hat den Akku eingesetzt?
In welchem Fall übernimmt die Versicherung des Kunden die Reperaturkosten?
Welche Versichererung soll denn dies übernehmen?
Wenn hierbei die Privathaftpflichtversicherung gemein wäre, dann nur, wenn in deren „Besonderen Bedingungen“ geliehen Sachen mitvergesichert sind.
16BIT
Angenommen jemand bekomt vom Fahrradhändler ein eBike
kostenlos geliehen (Probefahrt).
Durch falsches einsetzen des Akkus - fällt dieser herraus und
geht kaput.
Gehört dies nicht zur Tätigkeit eines Fahrradhändlers
ein eBike fahrbereit an seinen Kunden zu übergeben, also mit eingebautem Akku ?
Oder musste „Jemand“ evt. sogar das komplette eBike zusammenbauen ?
Gruß Merger