Hallo!
Mal angenommen, man ist Ende Juni in eine Wohnung gezogen und hat beim Renovieren die Pinsel in der Badewanne ausgewaschen die sich dadurch verfärbt hat, weil die Wanne schon sehr stumpf war.
Kein Problem, man ist ja versichert! Die Vermieterin teile der Versicherung mit, die Wanne sei 15 Jahre alt. Nun soll die Wanne neu beschichtet werden. Kostenpunkt ca. 650 €. Die Vers. übernimmt davon 450 €, weil die Wanne schon 15 Jahre alt ist („Lebensdauer“ Wanne laut Versicherung 30 Jahre = 50% Kosterübernahme, mit 450 € ist die Vers. schon kulant)
Gestern erreichte mich eine Mail unserer Vermieterin: ZITAT:„Um das Mietverhältnis nicht unnötig zu belasten, halten wir es für fair, wenn der Restbetrag von ca. 200,-- EUR zwischen Ihnen und uns geteilt wird.“
Ich denke, die Forderung der VM ist nicht gerechtfertigt, da es sich um ihr Eigentum handelt, die Abwohnung durch die Mieter vergütet wird.
Ich warte noch auf eine Antwort meiner Versicherung.
Was meint ihr? Sind wir verspflichtet, die restl. Kosten die die Vers. nicht übernimmt, zu tragen??
Viele Grüsse, Tanja1912