Versicherungsfall Badewanne

Hallo!
Mal angenommen, man ist Ende Juni in eine Wohnung gezogen und hat beim Renovieren die Pinsel in der Badewanne ausgewaschen die sich dadurch verfärbt hat, weil die Wanne schon sehr stumpf war.

Kein Problem, man ist ja versichert! Die Vermieterin teile der Versicherung mit, die Wanne sei 15 Jahre alt. Nun soll die Wanne neu beschichtet werden. Kostenpunkt ca. 650 €. Die Vers. übernimmt davon 450 €, weil die Wanne schon 15 Jahre alt ist („Lebensdauer“ Wanne laut Versicherung 30 Jahre = 50% Kosterübernahme, mit 450 € ist die Vers. schon kulant)

Gestern erreichte mich eine Mail unserer Vermieterin: ZITAT:„Um das Mietverhältnis nicht unnötig zu belasten, halten wir es für fair, wenn der Restbetrag von ca. 200,-- EUR zwischen Ihnen und uns geteilt wird.“

Ich denke, die Forderung der VM ist nicht gerechtfertigt, da es sich um ihr Eigentum handelt, die Abwohnung durch die Mieter vergütet wird.
Ich warte noch auf eine Antwort meiner Versicherung.

Was meint ihr? Sind wir verspflichtet, die restl. Kosten die die Vers. nicht übernimmt, zu tragen??
Viele Grüsse, Tanja1912

Hallo Tanja!

Ich denke, die Forderung der :VM ist nicht gerechtfertigt, :da es sich um ihr Eigentum :handelt, die Abwohnung durch :die Mieter vergütet wird.

Meinst Du, daß die Zweckentfremdung einer Badewanne zum Auswaschen von Pinseln unter „Abwohnen“ fällt? Ich verstehe nichts vom Mietrecht, aber aus meiner Sicht der Dinge hast Du einen Schaden verursacht, für den Du einzustehen hast.

Gruß
Wolfgang

Nein, die weitere Forderung der VM ist durchaus nicht gerechtfertigt. Der Schaden wurde ja bereits von der VR reguliert. Man schuldet eben keinen Neuwert, sondern nur den Zeitwert, also dass, was die Sache zuletzt Wert war.

Eine andere Frage ist allerdings, ob man so in der Tat ein Mietverhältnis beginnen möchte…

T.

Hallo Wolfgang!
Ja, den Schaden habe ich verursacht. Meine Vers. zahlt ja auch dafür. Aber ich würde e ja auch nicht bei einem Autounfall, den ich verursache, die Differenz vom Gebrauchtwagen den ich beschädigt habe, zum Neuwagen aus eigener Tasche zahlen, oder? Man bekommt ja auch in diesem Fall „nur“ den Zeitwert angerechnet.
Viele Grüsse,
Tanja1912

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Hallo Tanja,

du schreibst aber doch nicht: Es soll jetzt eine neue Badewanne eingebaut werden, sondern die alte soll neu beschichtet werden, dies kostet…

Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Es ist ein Schaden an dem Gebrauchtwagen - durch deinen unsachgemäßen Gebrauch - entstanden, dieser muss mit X Euro repariert werden. Deine Versicherung übernimmt den größten Teil davon, der Rest geht auf wessen Kappe? Na? Doch normalerweise auf den der verschuldet hat, oder?
So gesehen - ohne das geltende Recht im Einzelnen zu kennen - würde ich aus meinem persönlichen Rechtsempfinden heraus sagen, dass der Vermieter sogar kulant ist. Dies ist er wohl da die Wanne, wie du erzählst, halt nicht mehr der frischesten eine war und evtl. in absehbarer Zeit eh hätte ausgetauscht werden müssen.

Gruß
Nita

1 Like

Hallo Nita,
das Austauschen der Wanne wäre teurer. Deshalb hat sicher der VM für die Variante „Neubeschichtung“ entschieden. Uns ist das recht, es macht weniger Dreck.
Ich habe eben mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen: Es ist tatsächlich so, dass der VM nur Anspruch auf den Zeitwert hat. Ihre Forderung auf Erstattung des Restbetrags bzw. eines Teilbetrags, unsererseits, ist nicht Rechtens, weil sich der Wert ihres Eigentums steigert und wir durch die Zahlung der Miete eine Abnutzung zahlen. Das Auswaschen von Pinseln ist auch keine unsachgemässe Benutzung der Wanne. Wäre die Beschichtung i.O. gewesen, wäre der Schaden nicht aufgetreten.
Viele Grüsse,
Tanja1912

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Hallo,

die Versicherung ist im Recht. Die Mieterin sollte sich trotzdem überlegen, ob sie in diesem Ausnahmefall - mit Hinweis an die Vermieterin, dass dies einmalig ist - die Hälfte der Differenz übernehmen sollte. Verpflichtet ist die Mieterin nicht.

Grüsse Günter

Mal angenommen, man ist Ende Juni in eine Wohnung gezogen und
hat beim Renovieren die Pinsel in der Badewanne ausgewaschen
die sich dadurch verfärbt hat, weil die Wanne schon sehr
stumpf war.

Kein Problem, man ist ja versichert! Die Vermieterin teile der
Versicherung mit, die Wanne sei 15 Jahre alt. Nun soll die
Wanne neu beschichtet werden. Kostenpunkt ca. 650 €. Die Vers.
übernimmt davon 450 €, weil die Wanne schon 15 Jahre alt ist
(„Lebensdauer“ Wanne laut Versicherung 30 Jahre = 50%
Kosterübernahme, mit 450 € ist die Vers. schon kulant)

Gestern erreichte mich eine Mail unserer Vermieterin:
ZITAT:„Um das Mietverhältnis nicht unnötig zu belasten, halten
wir es für fair, wenn der Restbetrag von ca. 200,-- EUR
zwischen Ihnen und uns geteilt wird.“

Ich denke, die Forderung der VM ist nicht gerechtfertigt, da
es sich um ihr Eigentum handelt, die Abwohnung durch die
Mieter vergütet wird.
Ich warte noch auf eine Antwort meiner Versicherung.

Was meint ihr? Sind wir verspflichtet, die restl. Kosten die
die Vers. nicht übernimmt, zu tragen??
Viele Grüsse, Tanja1912

Hallo,

da fällt mir noch eine andere Sache auf…die Beschichtung der Badewanne:

Meine Badewanne ist ziemlich genau 30 Jahre alt und nicht rau, die Beschichtung ist vollkommen in Ordnung.
War die Beschichtung Eurer Wanne schon rau, als Ihr in diese Wohnung eingezogen seid und wenn ja wurde das irgendwo vermerkt?

Man kann die Beschichtung der Badewanne eigentlich nur killen, wenn man entweder das Waschmaschinenwasser hineinleitet, oder falsche Reinigungsmittel verwendet…das wäre dann ein Schaden, den der Mieter zu tragen hätte.

Gruß
Maja

Badewanne Versicherungsfall
Hallo Maja!
Die Badewanne war so als wir eingezogen sind vor 3 Monaten. Die Besitzerin des Hauses hat seit 1965 in der Wohnung gewohnt, also denke ich, das die Wanne älter als 15 Jahre ist, belegen kann ich es nicht… Festgehalten haben wir das leider nicht.
Eine solche Wanne habe ich auch noch nie gesehen!

Ich wollte einfach wissen, ob der VM verlangen kann, dass wir uns an den restlichen Kosten beteiligen. Dies ist nicht so und jetzt sehen wir weiter. Zumal es noch mehr Ärgernisse gibt wie zum Beispiel ein vom VM verlorengegangener Schlüssel (Schließanlage). Den Ersatzschlüssel, wir haben nur 2 bei Übergabe bekommen, sollen wir selber zahlen…
Viele Grüsse, und danke für eure Antworten,
Tanja1912

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@nita:

Lösen wir uns mal von der Versicherung und betrachten wir das rein Rechtliche: Ein Schadenersatz bezieht sich immer nur auf den Zeitwert einer Sache (es sei denn, es wäre etwas anderes vereinbart), so dass es gar keinen „Rest“ geben kann, der auf „eigene Kappe“ geht.

Lässt Du einen 30 jahre alten Schwarz-weiss-Fernseher fallen, der vielleicht gerade mal einen Flohmarktwert von 10 EUR hat, so schuldest Du als Schädiger die 10 EUR Wert und nicht einen neuen Fernseher gleicher oder ähnlicher Qualität. Widerspricht dies jetzt Deinem Rechtsempfinden?

Und: Die Haftpflichtversicherung ersetzt nicht etwa Teile eines Schadens, sondern grundsätzlich DEN GESAMTEN SCHADEN (Ausnahme: Selbstbehalt). Eigentlich kann man sich hier nach der Regulierung durch den VR entspannen, DA DER SCHADEN REGULIERT WURDE. Wäre da nicht das gerade frische Mietverhältnis und der drohende Streit…

T.

Hallo Thomas,

Lässt Du einen 30 jahre alten Schwarz-weiss-Fernseher fallen,
der vielleicht gerade mal einen Flohmarktwert von 10 EUR hat,
so schuldest Du als Schädiger die 10 EUR Wert und nicht einen
neuen Fernseher gleicher oder ähnlicher Qualität. Widerspricht
dies jetzt Deinem Rechtsempfinden?

Wenn ich also die olle s/w-Glotze fallen lasse muss ich dem Besitzer 10 Euro zahlen. Alles klar. Aber dieser brauch sich damit doch keinen neuen Fernseher kaufen, oder irre ich mich?

Musste der Vermieter eigentlich die Badewanne neu beschichten lassen oder hätte er einfach das Geld von der Versicherung einstreichen können und gut ist´s? In der versaubeutelten Wanne muss ja nicht er baden sondern der Mieter… :wink:

Grüße von
Tinchen

(Natürlich) ist man nicht verpflichtet den Schaden zu reparieren.

Das Problem ist doch hier, dass die VR den (Rest-) Wert der Wanne auf EUR 450 taxiert hat. Diesen Schaden hat sie bezahlt. Wenn jetzt die VM meint, sie müsste das gute Stück für EUR 650 neu beschichten lassen, so ist das eigentlich ihr ganz privater Luxus.

Beispiel: Der traurige Besitzer des alten Fernsehers kennt einen Elektrofreak, der den Schrott für EUR 250 in vielen Einzelstunden wieder zusammensetzt. Na, was würdest Du wohl sagen, wenn Dein VR jetzt EUR 10 übernimmt und Du EUR 240 bezahlen sollst. Genau so ist das hier.

Vielleicht wäre es ja hier ein Kompromiss, wenn die Mieterin zwar etwas dazugibt, aber dafür aucheine schöne neue Wanne erhält.

T

Hallo Thomas,

versteh mich nicht falsch!
Auch ich bin der Meinung, dass der Mieter nicht VERPFLICHTET ist über die Summe der Versicherung hinaus etwas zu bezahlen.

Es gibt ja grundsätzlich zwei Möglichkeiten: die Wanne wird neu beschichtet oder nicht. Wenn der Mieter sich nun darauf beruft, dass er nichts zahlen muss wird der Vermieter verärgert sein und sich daher evtl. für die zweite Möglichkeit entscheiden: die Wanne bleibt verfärbt und der Mieter muss damit leben.

Recht hin oder her: ich würde mir die Sache gut überlegen. Sicher spielt da auch das sonstige Verhältnis zum Vermieter eine entscheidende Rolle.

Grüße von
Tinchen

Hallo Tanja,

dann habe ich das falsch verstanden. Und zwar ist mir in deinem Ursprungsposting irgendwie die Stelle entgangen, dass die 650,-- Euro vom VM als die einzusetzenden Kosten angegeben werden.

Nachdem das klar ist, wird aus der Sache auch wieder ein Schuh. Wenn die Experten darüber hinaus sagen, dass das Auswaschen von Farbpinseln kein unsachgemäßer Gebrauch der Badewanne war, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. :smile:

Gruß
Nita