Versicherungsfrage - Unwetterschaden

Hi liebe www Gemeinde,
Ich habe noch bis Mitte nächsten Jahres mein Dienst beim Bund zu leisten und hab mit 2 Kameraden eine Wohnung gemietet.
Ich bin der Wohnungsinhaber und habe die Wohnung seit Nov. letzten Jahres.
Bis jetzt habe ich keine Versicherung (Hausrat etc.) abgeschlossen.
Da ich generell bei Unwetter alle Elektrogeräte von der Dose trenne sehe ich dafür auch keine Notwendigkeit.
Nun ist heute bei meinen Eltern zu Hause ein Unwetter durchgezogen und hat Schäden an Fenstern und Außenjalousien hinterlassen.
In wie fern könnte ich bei solch einem Schaden finanzielle Probleme bekommen.
Da ich ja gegen sowas nicht versichert bin.
Greift da die Versicherung der Wohnungsvermietung?

Hallo becks,alles was fest mit dem Haus verbunden ist ,reguliert die Gebäudeversicherung die du als Mieter auch anteilig an deinen Vermieter bezahlst.Also Dachschäden .kaputte Fensterscheiben ,Hausrat wäre nur wichtig für das Inventar ,aber es gibt schon billige Anbieter für 44 € in Jahr ,ich würde eine abschliessen für den Mindestbetrag.Denn bei Einbruch bekommst du auch nichts ,also wäre abzuwägen ob es dir wert ist soviel zu zahlen .Hoffe die Antwort reicht dir lG Tine

Der Vermieter kann Gebäudeschäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm/ Hagel versichern - deinen Hausrat musst du schon selbst versichern, denn damit der Vermieter nichts zu tun. Du solltest auch dringend eine Privathaftpflichtversicherung abschließen!
LG Dr. Schamberger

Fenstder und Aussenjalousien gehören zum Gebäude. Schaeden an der Einrichtung sind nur über die Hausrat versichert.

Hallo!

Fenstern und Außenjalousien sind feste Bestandteile eines Gebäudes und in der Eigentümer-Gebäudeversicherung abgesichert, falls eine solche abgeschlossen wurde.

Eine „Versicherung der Wohnungsvermietung“, was soll das sein? Eine Absicherung über entgangene Mieteinnahmen?

Ein Mieter jedenfalls kann solche Schäden überhaupt nicht versichern, da er nicht Eigentümer ist. Mit den Nebenkosten kann ein Vermieter die Kosten für eine solche Versicherung auf die Mieter umlegen.

Mit dem Mietvertrag hat das auch nichts zu tun, ein Mieter ist nicht für die Unterhaltung eines Gebäudes zuständig (außer kleinere Reparaturen in der Mietwohnung, das vereinbart man im Mietvertrag).

Schäden, die durch elementare Ereignisse ausgelöst wurden (Sturm/Hagel/Überschwemmung) muss der Eigentümer tragen, nicht der Mieter. Der Eigentümer kann sich durch eine Versicherung absichern, wenn er eine solche nicht abgeschlossen hat, ist das sein Risiko und er muss die Reparatur aus eigener Tasche tragen. Eigentum verpflichtet!

Der Mieter kann nur dann in Regress genommen werden, falls er die Schäden fahrlässig verursacht hat. Das nachzuweisen dürfte bei Elementarschäden aussichtslos sein.

P.S. Ich arbeite in einer Behörde und bin für Versicherungsfragen zuständig, dennoch „alle Angaben ohne Gewähr“.

Hallo verehrter User,
Hinweise vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Meine Infos sind keine Rechtsberatung !

Da ich den Inhalt Ihres Miet-Vertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine konkreteren Auskünfte geben.
Sie sollten sich mit Rechtsfragen an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein
oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Hallo,
ein Hausratversicherung, welche Du nicht hast- ich aber für durchaus sinnvoll erachte, schützt –im Groben- gegen
Feuer
Einbruchdiebstahl
Leitungswasser
Sturm ( in der Wohnung)
Versichert sind alle Dinge, auch das nur ganz im Groben, die Du bei einem Auszug aus der Wohnung mitnimmst. Also Möbel, Ge- und Verbrauchsgegenstände.
Der Unwetterschaden wird über die Gebäudeversicherung entschädigt. Hierfür ist der Hauseigentümer verantwortlich. Die Prämie wird i.dR. auf Dich als Mieter umgelegt

Fragen? Fragen!

Michael

Hallo beckz,
derartige Schäden sind m.W. durch die Elementarversicherung des Hauseigentümers versichert.
Gruß, Charly-Heinz