Hallo,
wenn eine Privathaftpflicht folgende Klausel enthielte:
"6. Gegenseitige Haftpflichtansprüche
Gesetzliche Haftpflichtansprüche der versicherten Personen
untereinander sind mitversichert, soweit es sich handelt um
…
b) gesetzliche Rückgriffsansprüche aus Personen- und Sach-
schäden (z.B. von Versicherern oder Arbeitgebern)"
- was genau wäre damit versichert? Regressansprüche von versicherten Personen untereinander oder auch Regressansprüche des Arbeitgebers der versicherten Person?
Ich wäre sehr dankbar für fachkundige (!) Erhellung.
Viele Grüße,
Jule