Versicherungsklausel Regress

Hallo,

wenn eine Privathaftpflicht folgende Klausel enthielte:

"6. Gegenseitige Haftpflichtansprüche

Gesetzliche Haftpflichtansprüche der versicherten Personen
untereinander sind mitversichert, soweit es sich handelt um

b) gesetzliche Rückgriffsansprüche aus Personen- und Sach-
schäden (z.B. von Versicherern oder Arbeitgebern)"

  • was genau wäre damit versichert? Regressansprüche von versicherten Personen untereinander oder auch Regressansprüche des Arbeitgebers der versicherten Person?

Ich wäre sehr dankbar für fachkundige (!) Erhellung.

Viele Grüße,

Jule

Hallo Jule,

ich versteh deine Frage nicht so genau. Erläutere etwas mehr bitte.

Egal wie man diese Frage beantwortet, man muss sehr stark ins rechtliche hineingehen und ich bin mir nicht sicher, ob der Beitrag dann nicht sofort gelöscht wird.

Ich war mehrere Jahr im Firmenkunden Haftpflichtbreich tätig - jetzt als unabhängiger Versicherungsmakler. Gerne können wir mal hierüber telefonieren.

Meine Kontaktdaten: http://www.risiken-versichern.de

Hallo Jule,

grundsätzlich sind in der Privathaftpflicht Ansprüche der versicherten Personen untereinander nicht mitversichert.

Mit dem genannten Passus wird diese Einschränkung aber insoweit wieder geöffnet, als dass Regressansprüche Dritter, die auf geltendem Recht basieren, wiederum in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.

Beispiel:
Einer der Ehepartner (aka „Lebensabschnittsgefährte“, Kind, etc.) erleidet durch die Schuld des anderen einen Personenschaden und kann aus gesundheitlichen Gründen zwei Wochen nicht zur Arbeit erscheinen.

Gem. Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitgeber nun einen Regressanspruch gegen den schädigenden Ehemann. Dieser Anspruch ist durch den genannten Passus über die Haftpflichtversicherung gedeckt.

Entsprechendes gilt für den Regress der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, etc.) - geregelt im SGB X.

Die Ansprüche der versicherten Personen UNTEREINANDER sind aber weiterhin ausgeschlossen (was übrigens nicht zwangsläufig bedeutet, dass derartige Ansprüche nicht rechtens wären).

Viele Grüße
Loroth

Hallo Loroth,

ah, habe was verstanden, danke!

Sagt denn der Abschnitt irgendetwas aus über die Abdeckung von Regressforderungen des eigenen Arbeitgebers, wenn der Versicherungsnehmer ihn denn geschädigt hätte? Meinem Verständnis nach nicht, weil es ja um Ansprüche untereinander geht.

Ich habe aber die Meinung eines Versicherungskundigen gehört, die Absicherung gegen Regress sei hier enthalten und wollte nun noch weitere Ansichten hören. Meinen Versicherungsverstand kann man mit dem Mikroskop suchen…

Viele Grüße,

Jule

Hallo,

es geht ja glücklicherweise - auch jenseits von FAQ:1129 - nicht um einen konkreten Schadensfall.

Die Frage ist einfach die: Wenn jemand sagen würde „Mit diesem Satz in den Versicherungsbedingungen ist der Versicherungsnehmer gegen Regressforderungen seines eigenen Arbeitgebers abgesichert, falls er diesen schädigt“ - würde das stimmen?

Mein Laienverständnis sagt nein. Aber ich bin in diesem Bereich erfrischend ahnungslos und wüsste gern, ob mein Laienverständnis richtig liegt oder nicht.

Ich weiß nicht, ob eine Antwort hier zulässig ist?

Viele Grüße,

Jule

Hallo Jule,

Versicherungsnehmer gegen Regressforderungen seines eigenen
Arbeitgebers abgesichert, falls er diesen schädigt" - würde
das stimmen?

Nein.

Mein Laienverständnis sagt nein. Aber ich bin in diesem
Bereich erfrischend ahnungslos und wüsste gern, ob mein
Laienverständnis richtig liegt oder nicht.

Dein Laienverständnis ist sehr gut. An anderer Stelle klammert die Privathaftpflicht (PHV) das Risiko „Beruf“ explizit aus; hinzu kommt, dass „Vermögensschäden“ in der PHV meist nur eingegrenzt versichert sind; z.B. als unmittelbare Folge eines Personen- oder Sachschadens. Das, von dem Kollegen Loroth genannte Beispiel wäre passend.
Gruß Joerg

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Hallo,

danke. Schade, es ist doch immer bedauerlich, wenn man selber klüger (oder wahrscheinlich einfach gründlicher) ist als die Fachleute, die man beauftragt.

Dank an Euch alle drei, jetzt habe ich Klarheit.

Viele Grüße,

Jule