Hallo,
Max Mustermann hat vor einigen Jahrene eine Zahn-Zusatzversicherung abgeschlossen. Jährich wird zum Mai der Jahresbeitrag abgebucht.
Da sich die Leistungen inzwischen verschoben haben, möchte Max den Versicherer wechseln und kündigt zum Ende des Beitragsjahres (=Mai) Gleichzeitig schließt er (INternet) den Vertrag mit der neuen Versicherung.
Nach mehreren Wochen antwortet der alte Versicherer, daß der Vertrag nicht zum Beitragsjahresende (=Mai) sondern erst zum Jahresende (=ENde Dezember) gekündigt sei.
Gleichzeitig ist der Widerspruchszeitraum für die neue Zahversicherung abgelaufen.
Ist MAx jetzt doppelt versichert? Wenn er seine Beisserchen für 5000 € bekommt, schließen beide Versicherer eine Doppelleistung (manmuß detailiert angeben von wem amn welche Zuschüsse/leistungen erhält) Dass man die Beisserchendoppelt bezahlt bekommt (am besten noch mit Gewinn
Schließen beide Gesellschaften aus.
Frage 1: Muß MAx das akzeptieren, dass der Altversicherer erst zu Dezember die Kündigung durchführt (er wurdeauf diese Änderung nie hingewiesen)
Frage 2: Wir der neue Vertrag (der ja erst im Mai beginnt) überhaupt wirksam, oder reicht ein „Anfruf“,damit der neue Versicherer den Verstrag storniert?
Vielen Dank für die Antworten,
Viele Grüße,
Michael