Versicherungskündigung Jahresende oder Beitragsjahr

Hallo,

Max Mustermann hat vor einigen Jahrene eine Zahn-Zusatzversicherung abgeschlossen. Jährich wird zum Mai der Jahresbeitrag abgebucht.
Da sich die Leistungen inzwischen verschoben haben, möchte Max den Versicherer wechseln und kündigt zum Ende des Beitragsjahres (=Mai) Gleichzeitig schließt er (INternet) den Vertrag mit der neuen Versicherung.
Nach mehreren Wochen antwortet der alte Versicherer, daß der Vertrag nicht zum Beitragsjahresende (=Mai) sondern erst zum Jahresende (=ENde Dezember) gekündigt sei.
Gleichzeitig ist der Widerspruchszeitraum für die neue Zahversicherung abgelaufen.

Ist MAx jetzt doppelt versichert? Wenn er seine Beisserchen für 5000 € bekommt, schließen beide Versicherer eine Doppelleistung (manmuß detailiert angeben von wem amn welche Zuschüsse/leistungen erhält) Dass man die Beisserchendoppelt bezahlt bekommt (am besten noch mit Gewinn :wink:
Schließen beide Gesellschaften aus.

Frage 1:  Muß MAx das akzeptieren, dass der Altversicherer erst zu Dezember die Kündigung durchführt (er wurdeauf diese Änderung nie hingewiesen)

Frage 2: Wir der neue Vertrag (der ja erst im Mai beginnt) überhaupt wirksam, oder reicht ein „Anfruf“,damit der neue Versicherer den Verstrag storniert?

Vielen Dank für die Antworten,

Viele Grüße,
Michael

Hallo Michael,

Frage 1:  Muß MAx das akzeptieren, dass der Altversicherer
erst zu Dezember die Kündigung durchführt (er wurdeauf diese
Änderung nie hingewiesen)

Max Mustermann ist aber des lesens mächtig und hätte in der Police nachlesen können unter dem Passuns Kündigung des Vertrages wann dieser zu kündigen ist.

Von wem sollte er darauf hingewiesen werden, nach Verlassen des Büros des Vermittlers, hat Max schon wieder vergessen, wann zu kündigen ist, Max ist ein mündiger Bürger und kann sich mit seinem Versicherungsverträgen durchaus selber befassen und ist für seine Handlungen selber verantwortlich!

Frage 2: Wir der neue Vertrag (der ja erst im Mai beginnt)
überhaupt wirksam, oder reicht ein „Anfruf“,damit der neue
Versicherer den Verstrag storniert?

Das Verschulden liegt bei Max Mustermann, wenn dieser zu faul ist zu lesen und hier Kündigungen verschickt und Neuverträge abschließt ist das nicht das Problem des Versicherers!

Gruß

BHShuber

HAllo BHShuber,

erst mal vielen Dank für die Antwort.

Natürlich hat Max Mustermann einenSchulabschluß (** klar, muß heute ja nicht zwingend heißen dass er lesen kann :wink:
In den Vertragsbedingungen liest er zb.: dass > wird … der Jahresbeitrag wird auch stets zum 1.5. abgebucht. Also wird auch das Versicherungsjahr jeweils mit dem 1.5. beginnen, bzw mit dem 30.4. enden - andernfalls würde M.M. ja schon für 5 Monate des nächsten Versicherungsjahres im vorraus bezahlen…

Daher glaubt M.M. schon, daß die Kündigung zum Ablauf des bereits gezahlten Versicherungsjahres korrekt ist!

Gruß,
Michael

Dah

Hallo,

wird … der Jahresbeitrag wird auch stets zum 1.5.
abgebucht. Also wird auch das Versicherungsjahr jeweils mit
dem 1.5. beginnen, bzw mit dem 30.4. enden - andernfalls
würde M.M. ja schon für 5 Monate des nächsten
Versicherungsjahres im vorraus bezahlen…

Beitragsfälligkeit und Versicherungsjahresende müssen nicht zwangsläufig übereinstimmen.

Daher glaubt M.M. schon, daß die Kündigung zum Ablauf des
bereits gezahlten Versicherungsjahres korrekt ist!

Entweder auf der seinerzeit erhaltenen Police oder in den Tarifbedingungen wird der Fragesteller die passende Definition finden. Versicherungsjahresende 31.12. ist bei einigen PKV durchaus üblich. Ich tippe mal auf…„Lehrgeld bezahlen“; sorry.
Gruß J.K.

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Ergänzend
…hier eine Übersicht (ohne Gewähr)
http://www.online-pkv.de/files/mindestvertragslaufze…
Gruß

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Hallo Michael,

Du solltest mal mit dem neuen Versicherer Kontakt aufnehmen und wegen Doppelversicherung um eine Beginnverlegung bitten.

Bei uns wäre so etwas kein Problem.

Gruß Merger

Hallo,
beim recherchieren bin ich darauf gestoßen, daß hinter beiden Verträgen - wenn auch verschiedenen „Versicherungsnamen“ - neu und alt der gleiche Versicherer: Gothaer in K steckt. Das sollte bei der Klärung zwischen beiden Verträgen hilfreich sein?!
oder ???
Gruß,
Michael

Hallo,

es ist schon seltsam, dass der Zahlungstermin im Mai ist und das Versicherungsjahr das Kalenderjahr. Es sollte aber alles in den Unterlagen stehen.

Doppelversicherung ist nicht verboten, es sei denn, in den Tarifbedingungen wird es explizit ausgeschlossen. Allerdings gibt es nie von beiden zusammen mehr als man an Kosten hat.

Hat die neue Versicherung nicht nach bestehenden Versicherungen gefragt ? Und bei wahrheitsgemäßer Antwort trotzdem policiert ? Dann hat man jetzt 2 Verträge. Aber bei dem neuen Versicherer gibt es doch sicher 8 Monate Wartezeit und einen Ausschluss für bereits geplante Sachen, so dass man nicht wirklich doppelt versichert ist.

vIEL gLÜCK

Barmer

Hallo Michael, zuerst sollte man nicht immer den armen Max Mustermann vorschieben, sondern einfach sagen …  ICH habe wohl Mist gebaut!

Die Sache ist aber sehr einfach.

  1. Es gibt Versicherer die nach " Versicherungsjahr" abrechnen und welche die nach " Kalenderjahr" abrechnen …  deiner (der „Altversicherer“ wie du ihn nennst) rechnet
    also demnach nach Kalenderjahr ab. Hier gibt es also nichts zu rütteln,- du bist bei
    ihm bis 31.12.2014 versichert.

  2. Da IMMER der ältere Versicherer die Rechte am Vertrag hat, genügt ein Anruf bei
    der Service-Hotline des neuen Versicherers und ein Hinweis darauf, dass der Altvertrag
    noch bis zum 31.12.2014 läuft …  er muss dann den neu abgeschlossenen Vertrag entweder stornieren oder eine sogg. „Beginnverlegung“ zum 1. Januar 2015 machen.

  3. Du schreibst in deiner nicht ganz geglückten Beschreibung: „Da sich die Leistungen inzwischen verschoben haben …“ …  Leistungen „verschieben“ sich nicht, sondern sie
    „ändern“ sich! Da sich hier nun der Beginn der neuen Versicherung in`s Jahr 2015 verschieben wird und die Versicherer meißt zum Jahreswechsel Leistungsänderungen vornehmen, solltest du ruhig einmal deinen bisherigen Versicherer fragen, ob er die Änderung - weshalb du wechseln möchtest - nicht ebenfalls zum 1.1.15 durchführt
    …  dann kannst du ja - sofern du zufrieden warst - dort bleiben.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.

Grüße Bernd