Versicherungsmakler Rechte

Hallo, welche Rechte hat der Chef einer Generalagentur einer Versicherung?

Ich hatte vor längerer Zeit einen Waserschaden, den ich dem Leiter der Generalagentur der Versicherung(Gebäudeversicherung) telefonisch gemeldet habe.
Dieser kam dann persönlich vorbei, machte Fotos und war auch bei manchen Arbeiten einer Fachfirma persönlich vor Ort und ist in meiner Wohnung herumspaziert.
Ich habe das damals zugelassen, weil ich das alles schnell hinter mich bringen wollte.
Muss ich denn diesem Menschen überhaupt Zutritt zu meiner Wohnung gewähren? Welche Pflichten hat so ein Agent bei der Feststellung eines Schadens.
Ich verstehe es ja, wenn zur Leckortung eine Firma oder ein Gutachter, der den Schaden abschätzen muss,sich den Schaden ansieht, meine Wohnung betreten muss.
Aber muss der Leiter der Generalagentur, der meinen Vertrag verwaltet, auch immer zugegen sein.
Außerdem hat er die Termine bei der Schadensbeseitigung gemanagt.Für mich(weil es dann schneller geht, wurde gesagt).Und ich bekam dann einfach einen Termin, der meist kurzfristig war, hingeschmissen.
Ich bin mit der Versicherung an sich ja zufrieden- aber der Typ ist mir sehr suspekt und ich möchte den nicht unbedingt in meiner Wohnung.
Was meint ihr dazu?

Er ist Vertreter der Versicherung die bezahlt, also halte ich für selbstverständlich, dass er sich den Schaden anschauen muss. Das heißt aber natürlich nicht, dass er in der Wohnung herum spazieren kann.

Wenn Du eine starke persönliche Antipathie gegen ihn hast, schreibe das so der Versicherung. Weise vor allem darauf hin, dass es nichts mit dem Geschäft zu tun hat und bitte um eine andere Kontaktperson.
Wenn Du ganz fair sein willst, sagst Du das dem Generalvertreter vor der Kontaktaufnahme mit der Versicherung.

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Nachtrag: wenn der aktuelle Schaden abgewickelt ist hast Du das Recht auf Vertragskündigung. Dann kannst Du Dir natürlich auch gleich eine neue Versicherung suchen, denn einen Freund machst Du Dir mit der Ablehnung der Person nicht.

Servus,

die Versicherung arbeitet - auch im Interesse der Beitragszahler - mit möglichst geringen Kosten. Wenn ein teurer externer Gutachter zur Beurteilung eines Schadens und ein teurer externer Projektleiter zu dessen Behebung eingespart werden können, tut sie das natürlich.

Warum eigentlich nicht?

Sei froh, dass es sich nicht um eine Versicherung im Besitz der öffentlichen Hand handelt. Da wäre für die Beurteilung des Schadens an Fußböden die Frau Bachert-Pyrowicz zuständig, während der Schaden an nichttragenden Wänden und Tapeten vom Herr Effinger aufgenommen werden müßte, d.h. bis der von der Reha zurück ist, könnte man leider nichts für Dich tun. Und die Beiträge wären ungefähr zwei- bis dreimal so hoch wie die, die Du jetzt zahlst.

Glück auf!

MM

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Wenn man als Vergleich die Kosten der Riester-Rente und die der Deutschen Rentenversicherung als Anhaltspunkt für eine Diskussion ansieht, kann man Deine Argumentation nur noch als fehlerhaftes Vorurteil bezeichnen.

Servus,

die Rentenversicherung muss nicht kostendeckend arbeiten (und tut das auch nicht) - anders als die früher in öffentlicher Hand befindlichen Gebäudebrandversicherungen, deren Beiträge 1995 mit der Deregulierung zunächst ziemlich heftig absackten. Die im Lauf der letzten ca. zehn Jahre noch nicht grade exponentiell, aber doch progressiv steigenden Beiträge der Gebäudeversicherungen sind kaum mit dem Zustand vor 1995 vergleichbar, weil die Volumina der Schäden in diesem Zeitraum ebenfalls progressiv zugenommen haben.

Bei den Gebäudeversicherungen hat die Deregulierung ein anderes, meines Erachtens schwerwiegendes Problem geschaffen: Eine deregulierte, in privater Hand befindliche Versicherung kann nicht gleichzeitig eine Pflichtversicherung sein - die Chimäre Krankenversicherung ist da eine Ausnahme. Wohngebäude trifft das nicht, aber in Gewerbe und Industrie gibt es Objekte, die von den Versicherern wegen nicht quantifizierbarer Risiken als nicht versicherbar eingeschätzt werden und dann auch nicht versichert sind.

Ganz unabhängig davon frage ich mich, wie die Versicherungen eigentlich Gebäudeversicherungen kalkulieren und warum sie sich in dieser Sparte überhaupt engagieren: Über den ganzen Sektor betrachtet sind die Schadensquoten (= Summe der regulierten Schäden / Summe der eingenommenen Beiträge) größer 1: Für jede Versicherung, die in diesem Segment Gewinne schreibt, gibt es eine, die Geld dazulegt.

Schöne Grüße

MM

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Hallo, danke für eure Antworten- bitte tragt Kleinkriege irgendwo anders aus.

Um aber Missverständnisse zu vermeiden. Der Herr Generalvertreter hat Fotos gemacht, mir ein dummes Gespräch gehalten und nachher sind eben doch noch 2 Gutachter gekommen.
Darauf habe ich auch Wert gelegt, denn ein Gutachter ist der gute Mann sicherlich nicht.

Ich habe auch nicht vor, irgendjemandem zu kündigen oder einen anderen Vertreter der Versicherung anzufordern! Warum auch.Mir ging es einzig und allein darum, ob dieser Mensch irgendwas in meiner Wohnung zu suchen hat, wenn eh ein Gutachter später doch alles bewertet und ebenfalls Fotos macht.
Darum geht es mir.
Nicht mehr und nicht weniger.
Danke!

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Ich suche mir meine Freunde eh selbst aus.
Ich habe mit diesem Menschen eine geschäftliche Beziehung und das war es dann auch schon.
Nicht mehr und nicht weniger.
Allerdings weiß ich auch, dass er mich zumindest einmal gewaltig über den Tisch gezogen hat, was ich natürlich auch beweisen könnte, wenn ich wollte.
Das wäre aber dann ein anderes Thema, was ihm gewaltigen Ärger einbringen könnte.Aber das ist ja alles nicht meine Absicht.
Ich will mit diesem Herrn einfach eine Beziehung auf einer normalen geschäftlichen Basis haben.
Und dazu wollte ich wissen, was in so einem Fall die Arbeit eines Maklers ist.

und wieder einmal ist ein bedeutender Teil des Sachverhalts verschwiegen worden.

Viel Vergnügen weiterhin bei der lustigen Schnitzeljagd wünscht

MM

Sorry, wahrscheinlich war mein Text für Sie speziell etwas missverständlich.

ZITAT: Ich verstehe es ja, wenn zur Leckortung eine Firma oder ein Gutachter, der den Schaden abschätzen muss,sich den Schaden ansieht, meine Wohnung betreten muss.

Das war mitnichten eine Schnitzeljagd.Außerdem hat das auch mit dem Sachverhalt überhaupt nichts zu tun.
Der Typ ist in meiner Wohnung rumgelaufen, hat wichtig Fotos gemacht und später ist noch ein Gutachter der Sanierungsfirma erschienen, hat erneut Bilder gemacht und die Reparaturkosten geschätzt.Und den habe nicht ich bestellt sondern die Versicherung, die mit der Firma einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat.

Von „Schnitzeljagd“ war die Rede, weil Du uns in der ursprünglichen Frage die wesentliche Information vorenthalten hast, dass später noch Gutachter durch die Wohnung zogen.

Das verändert die Sachlage ganz erheblich, was angesichts der vorherigen Argumentationen („irgendeiner muss den Schaden ja begutachten und bewerten“) auch eingänglich sein sollte.

Ich habe es doch in meinem Text erwähnt.
Ich gebe es zu, dass ich es hätte anders formulieren können, dass es halt wirklich jeder versteht.

Der Seitenhieb ist unnötig. Der Teil

wäre völlig ausreichend gewesen. Eine potentielle andere Formulierung wäre „bevor die Gutachter kamen, ist der Leiter der Generalagentur hier aufgetaucht und hat…“ gewesen.

Okay, wenn es Ihnen damit besser gehen sollte…
Thema damit für mich auch beendet.
Danke an diejenigen, die mir Auskunft gegeben haben.Dazu habe ich aber jetzt von Ihnen so rein gar nichts gehört.
Cook1 und Aprilfisch lieferten Antworten.

Das lag daran, dass ich bei anfänglichen Schilderung das Gefühl hatte, dass da was fehlt und auch, dass da viel im zwischenmenschlichen Bereich passiert, was mit der eigentlichen Rechtsfrage nichts zu tun hat.

Auf Basis der aktuell verfügbaren Informationen ist die Antwort relativ simpel: der Makler hat allenfalls einen Anspruch darauf, sich die Bude bzw. den Schadensbereich anzuschauen, sofern er auf der Basis entscheiden muss, ob ein Gutachter kommt oder nicht. Ich bezweifle allerdings, dass der das zu entscheiden hat. Also hat der Mann in der Wohnung eigentlich gar nichts verloren, weil er weder Art und Umfang des Schadens zu begutachten hatte und auch nicht zu dessen Beseitigung beitrug.

Wobei andererseits zu berücksichtigen ist, dass ein guter Versicherungsagent nicht nur Policen an Land zieht, sondern „seine“ Kunden auch im Schadenfall betreut - nicht nur die Versicherung beim Kunden vertritt, sondern auch den Kunden bei der Versicherung.

Könnte übrigens gut sein, dass derjenige, von dem hier die Rede ist, einiges für die Versicherte getan hat, wovon sie vor lauter Antipathie gar nichts mitgekriegt hat. Um das zu beurteilen, müßte man halt den ganzen Sachverhalt kennen.

In der Szene der Versicherungsvertreter gibt es den hübschen Reim:

Der Mann vom Fach versichert Sach-,
geht das daneben, versichert er Leben…

Schöne Grüße

MM

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Da will ich gar nicht widersprechen, aber wir haben es ja anscheinend mit einem Fragesteller zu tun, der gar nicht sieht bzw. sehen will, was der Generalagent möglicherweise tut oder tun wollte, sondern nur den „widerrechtlichen“ bzw. unnötigen Teil der Besichtigungen.

Da kann man dann kaum mehr machen als dem Fragesteller recht zu geben: reinlassen müssen musste er den Mann wahrscheinlich nicht.

Grüße

C.

Natürlich hat er einiges für mich getan.
Er hat dafür gesorgt, dass die Gutachter schnell bei mir vor Ort waren und Trocknungsgeräte aufgestellt wurden.
Das ist aber auch ein leichtes, wenn man lediglich diese eine Firma beauftragt.
Da wäscht eine Hand die andere.
Und man hat auch bei einem früheren Schadensfall die Beseitigung durch ein Familienmitglied beheben lassen.Leider war ich damals zu doof, das abzulehnen.
Wer das Geld dazu eingesteckt hat, kann ich mir vorstellen.Die Liste und die Kontakte des Herrn zu Firmen sind natürlich sehr vielfältig und eng.Klar, wenn alle Arbeiten an immer die gleichen Firmen „verteilt“ werden.
Leider war ich auch zu doof, zu wissen, dass es bei einer Sanierung die Herstellung des Ausgangszustandes vor dem Schaden geben soll.
Daher habe ich dann die erforderlichen Streicharbeiten auch selbst durchgeführt und bezahlt.
Naja, alles in allem habe ich mittlerweile viel über Versicherungen gelernt.

Danke an alle.Aber in diesem Fall wollte ich halt nur wissen, ob ich diesem Typen Zugang in mein Eigentum gewähren muss oder nicht.