Versicherungsmakler wechseln

Hallo,

angenommen, eine Kundin hätte über einen Versicherungsmakler eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Berater hätte dabei einiges Durcheinander angerichtet, so dass der Kundin ganz blümerant zumute sei, wenn sie sich vorstellte, über ihn einen größeren Schadensfall abzuwickeln.

Es sei ein unabhängiger Versicherungsmakler gewesen, der aber seine Prämie über die Versicherung bekäme. Ich weiß nicht, wie in einem solchen Fall die Modalitäten wären, ob die Prämie einmalig bei Abschluss ausgezahlt würde oder jährlich oder wie auch immer.

(Grund für die Wahl des Maklers sei nicht die Kostenersparnis gewesen, sondern die Tatsache, dass in der Vergangenheit schon über ihn eine Versicherung abgeschlossen worden sei und die Suche nach jemand Passendem am neuen Wohnort nicht so ohne weiteres von Erfolg gekrönt gewesen sei.)

Hätte die Kundin die Möglichkeit, mit der Versicherung zu einem anderen Versicherungsmakler zu wechseln? Wann? Oder im Versicherungsfall jemand anderen - gegen Bezahlung - mit der Abwicklung zu beauftragen?

Viele Grüße,

Jule

Hallo,

wenn man einen Maklervertrag unterschrieben hat, muss man diesen als erstes kündigen.

Dann kann man sich einen neuen Betreuer für diesen Vertrag suchen:

  1. einen neuen Versicherungsmakler,

oder

2.) einen Versicherungsvermittler - man schaue im Internet unter dem Versicherer und gehe auf den Button „Berater suchen“

Gruß Merter

Hallo Jule.

Der Wechsel des Maklers ist möglich.

Der neue Makler wird aber erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit (Ein- oder Dreijahresvertrag unterschrieben?) für seine Betreuung vergütet werden können.

Es könnte also sein, dass er Dir bis zu diesem Zeitpunkt ein Honorar in Rechnung stellt - muss aber nicht.

Was Merger geschrieben hat ist die korrekte Vorgehensweise. Sollte ein Maklervertrag/-auftrag und/oder Maklervollmacht unterschrieben worden sein, so muss diese zuerst gekündigt werden. Dann beim neuen Makler eine solche unterschreiben und dieser wird sich dann damit beim Versicherer melden mit der Bitte um Vertragsübertragung.

Viele Grüße aus Saarbrücken
Claude Burgard
unabhängiger Versicherungsmakler online und im Saarland
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Danke!!
Hallo,

heißen Dank Euch beiden für die Hilfe!! Da merke ich doch mal wieder, wie wer-weiß-was gedacht ist.

Besagte hypothetische Kundin könnte also erstmal alle etwas zur Ruhe kommen lassen (vor allem die Versicherung) und dann rechtzeitig vor Ablauf der Einjahresfrist den Wechsel in die Wege leiten. Klingt gut!

Viele Grüße,

Jule