mal angenommen ein Arbeitgeber meldet aufgrund falscher Auslegungen/Berechnungen regelmäßig an die gesetzliche Krankenversicherung dass Versicherungspflicht vorliegt.
Weiter angenommen, es würde ein Gericht per Vergleich entscheiden, dass keine Versicherungspflicht vorliegt, jedoch ohne Angabe ab wann Versicherungspflicht wieder vorliegen würde.
Unter welchen Voraussetzungen würde bei dieser Annahme wieder Versicherungspflicht eintreten (JAEG)?
Der Arbeitnehmer wäre weiterhin beim Arbeitgeber beschäftigt.