Versicherungspflicht Arbeitnehmer per Vergleich definiert

mal angenommen ein Arbeitgeber meldet aufgrund falscher Auslegungen/Berechnungen regelmäßig an die gesetzliche Krankenversicherung dass Versicherungspflicht vorliegt.
Weiter angenommen, es würde ein Gericht per Vergleich entscheiden, dass keine Versicherungspflicht vorliegt, jedoch ohne Angabe ab wann Versicherungspflicht wieder vorliegen würde.

Unter welchen Voraussetzungen würde bei dieser Annahme wieder Versicherungspflicht eintreten (JAEG)?
Der Arbeitnehmer wäre weiterhin beim Arbeitgeber beschäftigt.

Hallo,
ich nehme mal an, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als Krankenversicherungspflichtig gemeldet hat obwohl er aufgrund seines Einkommens es nicht war, wenn wir nun davon ausgehen, dass die Krankenversicherungspflicht grundsätzlich erst zum 31.12. des Kalenderjahres endet bei Überschreitung, die Krankenversicherungspflicht aber sofort eintritt bei Unterschreitung, sagt mein Bauchgefühl, dass in dem geschilderten Fall, die Krankenversicherungspflicht erst zum 1. des Monats nach Rechtskraft des Vergleichs eintreten kann, wenn denn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Um aber wirklich etwas genaues sagen zu können, müssten wir schon etwas mehr wissen, nämlich den tatsächlichen Sachverhalt und was im Vergleich genau steht, z.B. zum Meldeverfahren.
Natürlich wäre die Krankenkasse ebenfalls der geeignete Ansprechpartner.
Gruss
Czauderna

Mal angenommen es wurde die Überschreitung der JAEG vom Gericht festgestellt (Arbeitgeber hat keine Überschreitung festgestellt), da der Lohn die JAEG deutlich übersteigt.
Des Weiteren wurde das Ende der Versicherungspflicht aufgrund Bitte des Arbeitgebers zum folgenden 01.01. vom Gericht vorgeschlagen und so aktzeptiert.
Mal angenommen, zum Meldeverfahren ist nichts definiert und auch sonst erfolgt kein Hinweis darauf, außer dass eben zum 01.01. keine Versicherungspflicht mehr vorläge.

Hallo,
ja, dann ist es doch klar - der Arbeitgeber muss bei der Krankenkasse die Abmeldung als Versicherungspflichtiger zum 31.12. machen und die Anmeldung als Nichtversicherungspflichtiger, also nur für Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 01.01. des Folgejahres. Am Versicherten liegt es nun, sich entweder bei der bisherigen Krankenkasse freiwillig weiter zu versichern oder in die PKV zu wechseln.
Gruss
Czauderna

@Horst99,

Krankenversicherungspflicht liegt für jeden vor, der mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet ist.

Nur wer - ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2017 = 57.600 €) kann frei wählen, ob er sich privat versichert oder als freiwilliges Mitglied in der GKV bleibt.

Gruß Apolon

Das ist in dieser Pauschalität falsch. Diese Grenze gilt nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbständige. Und beantwortet ist die Frage auch nicht.

Data

@Mrs.Data,

die Frage hast du gelesen und darauf habe ich geantwortet - es handelt sich hier um einen Arbeitnehmer.

Natürlich könnte ich hier noch weitere Gruppen aufzählen, wie z.B. Beamte, Selbständige, Ehefrauen von Privat-Versicherten die ein Einkommen von unter 450 € haben, Kinder, Studenten, usw usw.
Nur dies hätte mit der Frage nicht das Geringste zu tun.

Doch die Frage habe ich dadurch beantwortet - könnte es sein, dass du meine Antwort nicht verstanden hast?