Versicherungspflicht Rentenversicherung

Hallo Zusammen!

Mal angenommen es gibt einen selbständigen ein-Gesellschaft-Versicherungsvermittler. Für Ihn greift ja im Grunde die Rentenversicherungspflicht nach SGB VI §2 Nr.9.

Nun habe ich mal gehört, dass Rentenversicherungspflicht auch dann nicht besteht, wenn der Versicherungsmensch zwei Minijobler beschäftigt, die zusammen mehr als 450 € verdienen. Hierzu erging m.W. mal ein Urteil des BSG. Ist dieses Urteil mit der aktuellen Rechtslage noch anwendbar oder wurde das SGB inwzischen „nachgebessert“ dass die Option mit den zwei Minijobler nicht mehr besteht?

Danke und Gruß

derschwede77

Moin,
m. E. nach gilt die Regelung noch: entweder 2 Minijobber oder eine pflichtversicherte Kraft (451 EUR u. mehr) befreien von der Rentenversicherungspflicht.

Ausserdem kann sich der „Einfirmenvertreter“ die ersten 3 Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Viel Erfolg.

Nun habe ich mal gehört, dass Rentenversicherungspflicht auch
dann nicht besteht, wenn der Versicherungsmensch zwei
Minijobler beschäftigt, die zusammen mehr als 450 € verdienen.
Hierzu erging m.W. mal ein Urteil des BSG. Ist dieses Urteil
mit der aktuellen Rechtslage noch anwendbar oder wurde das SGB
inwzischen „nachgebessert“ dass die Option mit den zwei
Minijobler nicht mehr besteht?

Hallo,
ausführlich kannst du es hier nachlesen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/R…

Gruß von TrixiMaus