Hallo Zusammen!
Mal angenommen es gibt einen selbständigen ein-Gesellschaft-Versicherungsvermittler. Für Ihn greift ja im Grunde die Rentenversicherungspflicht nach SGB VI §2 Nr.9.
Nun habe ich mal gehört, dass Rentenversicherungspflicht auch dann nicht besteht, wenn der Versicherungsmensch zwei Minijobler beschäftigt, die zusammen mehr als 450 € verdienen. Hierzu erging m.W. mal ein Urteil des BSG. Ist dieses Urteil mit der aktuellen Rechtslage noch anwendbar oder wurde das SGB inwzischen „nachgebessert“ dass die Option mit den zwei Minijobler nicht mehr besteht?
Danke und Gruß
derschwede77