Versicherungsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo! Hab folgendes Problem.
Meine Tochter 12 Jahre war im Dezember noch auf einer Schulskiwoche in
Saalbach Hinterklemm. Hier war sie mit 2 Klassen ihrer Schule
und einer Klasse einer benachbarten Schule in einer Unterkunft
untergebracht. Da das Wetter am Freitag mittag sehr schlecht
war, beschlossen die Lehrkräfte gleich nach dem Mittagessen
mit dem Bus die Heimreise anzutreten.
Meine Tochter brachte ihre Skischuhe, wie alle anderen Kinder
auch, vor dem Mittagessen in den dafür vorgesehenen
Trockenraum. Während des Essens fuhr die Gruppe der
benachbarten Schule schon nach Hause. Als meine Tochter nach
dem Essen in den Trockenraum kam um ihre Skischuhe in den Bus
zu packen, waren diese nicht mehr da. In ca. 1m Entfernung,
nicht weit davon weg, wo die Schüler der benachbarten Schule
ihre Schuhe aufbewahrten, sind so ähnliche Schuhe liegen
geblieben. Sie meldete dies sofort der Anwesenden Lehrkraft.
Diese meinte dann, Sie solle die anderen Skischuhe in den Bus
packen. Wenn wir dann zu Hause sind, werden die Schuhe meiner
Tochter schon auftauchen.
Soweit zur Theorie: Fakt war, dass die Skischuhe nicht im Bus
waren bzw. gefunden wurden und auch nach 2 ergebnislosen
Fragerunden bei den übrigen Schülern und in unserer Schule
einen Tag später und in der der benachbarten Schule noch vor
den Ferien, diese nicht mehr auffindbar waren. Die Lehrkräfte
meinten nun damals und heute, ja sie können da auch nichts
mehr machen.

Wie ist dies nun rechtlich zu sehen:

  1. Die Fahrt zum Skilager war verpflichtend von der Schule
    aus. Man hätte nur mit Attest nicht mitfahren müssen.
  2. Die Lehrkräfte hatten die Aufsichtspflicht für die Schüler
    bzw. für die Reise. Es war im Vorfeld uns nicht bekannt, dass
    noch eine weitere Klasse einer anderen Schule anwesend ist
    und ihre Sachen in dem gemeinsamen Trockenraum lagerte. Da es
    sich um gute Schuhe handelte (ca. 300 EUR) werden diese wohl
    aus versehen mitgenommen bzw. gestohlen worden sein. Wie ist
    es nun mit der Haftung? Muss die Schule für so was versichert
    sein? Haben die Lehrer hier ihre Aufsichtspflicht verletzt und
    sind diese bzw. die Schule haftbar zu machen? Hat die Schule
    hier die Schuhe zu ersetzen?
    Was wäre wenn die Schuhe der Lehrkraft weg wären bzw. wenn wir
    diese als Ausgleich hätten?
    Was wäre wenn die Lehrkräfte anstatt eines Gegenstandes ein
    Kind nicht mehr mit nach Hause bringen würden?

Besten Dank für eine Antwort.

Für die verlustigten Schuhen hätte eine Reisegepäckversicherunge bestehen müssen, obwohl es fraglich ist ob diese - gehen wir von einem Diebstahl im Trockenraum aus - haften würde, wenn die Schuhe in einem ungesicherten allgemein zugänglichem Raum aufbewahrt wurden. Nach meinem Verständnis besteht für die Schule keine Verpflichtung eine Reisegepäckversicherung abzuschließen die diese Risiken abdeckt.
Das mit der Aufsichtspflicht, da kommen Sie aus meiner Sicht nicht weiter. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es schon im Rahmen der Führsorgepflichten eines Lehrers liegt, dass wenn eine Schülerin anzeigt, dass ihr ein Gegenstand entwendet wurde und es dem L. in dem Moment - war die Klasse der anderen Schule noch da? - noch möglich ist, Schaden/Verlust abzuwenden, er dies auch zu tun hat.
Das wäre aber eine Frage für einen Anwalt.

Auf jeden Fall viel Spass für das Gespräch mit dem Lehrern - ggf. würde es ja Sinn machen die drei Klassen nach der Schule mit Skischuhen antreten zu lassen und mal Aschenputtel zu spielen.

Gruss

Hallo!
Als der „Diebstahl“ bemerkt wurde, war die eine Klasse (nicht von unserer Schule) schon mit dem Bus unterwegs, jedoch noch nachhausefahrend sitzend im Bus. Also hätten die Lehrer reagieren können und keinen bei der Ankunft an der anderen Schule mit falschen Schuhen Aussteigen lassen können. Auch bei dem Bus von meiner Tochter wurde während der Fahrt nichts unternommen. Beim Ausstieg an der Schule blieben dann sogar noch 3 paar Schuhe übrig, welche aber uns nicht gehörten und auch nicht passten. Ich sehe hier einen groben bzw. fahrlässigen Verstoß der Lehrer.
Ich nehme mal an, dass die Schule eine Versicherung hat, wird sich aber erst bei dem noch bevorstehenden Gespräch mit der Schulleitung und den Lehrern herausstellen. Welche Versicherung würde hier greifen? Rechnung der Schuhe haben wir nicht mehr. Wie würde der Wiederbeschaffungswert aussehen?
Gruß Buffi

Hallo lieber Buffi

es ist ärgerlich wenn so etwas passiert,ich kann Dich verstehen.
zum ersten die Schule ist versichert,was natürlich von der Versicherung beantstandet wird ist ,das der Raum wo die Schuhe gelagert wurden nicht gesichert ist.Die Lehrer kann man nicht haftbar machen ,aber die Schule muss ihre Versicherung einschalten.Sollte dies keinen Erfolg haben musst du mal nachsehen wie Du versichert bist es gibt eine Ausfallklausel in der eigenen Versicherung ,wenn Du dies mit abgeschlossen hast erhälst Du das Geld von Deiner Versicherung. Mehr weis ich jetzt auch nicht.Kannst mir ja mal mitteilen wie es ausgeht.Viele Grüsse Tine

In der freien Wirtschaft würde ein Unternehmen für solche Themen eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen - dies ist aber für Unternehmen nicht verpflichtend, der Beriff "pflicht"vers. ist hier etwas irreführend, dieser hat sich vermtl. aus der Kfz Haftpflicht abgeleitet. Aber staatliche Einrichtungen sind zum Teil auch von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit. Bei Schäden haftet dann das Land, bzw. der öffentliche Träger.

Ist aber in Ihrem Fall nicht von Bedeutung. Wenn hier ein Lehrer schuldhaft gehandelt, bzw. hier nicht gehandelt hat, ist die Schule haftend. Ob die Schule hierfür eine Versicherung abgeschlossen hat ist deren Problem.

Der Wiederbeschaffungswert richtet sich nach dem Zeitwert. Das hier keine Belege vorliegen würde ich jetzt nicht überbewerten. Die Schuhe waren da, schließlich haben die Lehrer diese gesehen. Den Zeitwert würde ich an ihrer Stelle übers Internet und Second hand Läden ermitteln.

Hallo, sorry dass ich noch mal nachfrage.
Ich hab eine Privathaftpflichtversicherung, aber lt. meinem Betreuer greift diese hier nicht. Dieser meinte, hier hätte ich einfach Pech gehabt. Welch Art der Versicherung meinten Sie?
Gruß Buffi

Hallo noch mal,ich habe eine Haftpflichtversicherung mit Einschluss der Haftung bei Ausfall,in der heutigen Zeit haben viele gar keine Versicherung.Aber die Schule ist auf jeden Fall versichert wende Dich an diese und lass dich nicht abwimmeln das machen sie gern.

Hallo,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.
Deine Anfrage geht in den Bereich des Diebstahls. Dieser wäre evtl. über deine Hausratversicherung gedeckt. Als Empfehlung würde ich mich direkt an deinen Versicherer wenden und diesen um Rat fragen.
Gleichzeitig der Schule gegenüber zum Ausdruck bringen, das du Anzeige gegen Unbekannt erstatten wirst. Schließlich war es eine Pflichtveranstaltung die über die Schule auch versichert war/ist. (Landesversicherer erfragen).
Gruß
Andi

Es handelt sich hier nicht um eine Frage zum Versicherungs- sondern zum Haftungsrecht. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich hierzu keine Bewertung gebe.

Soweit mir bekannt, ist dieses Vorgehen jedoch allgemein üblich. ES sei noch der Hinweis erlaubt, dass sicherlich ein Paar Skischuhe einen deutlich niedrigeren Stellenwert als Ihre Tochter beim Lehrpersonal haben werden.

Liebe/-r Buffi,

grundsätzlich haften Eltern für ihre Kinder.

Wenn also ein Schüler in der Schule eine Tür eintritt, oder in anderer Weise für das Verschwinden oder die Zerstörung von Schuleigentum verantwortlich ist, zahlen das die Eltern des Schülers, sofern der Täter ermittelt werden kann. Ansonsten werden die Kosten aus öffentlichen Kassen bezahlt bzw. von Versicherungen.

Üblicherweise forschen die Versicherungen nach den Schadensverursachern. Sofern der oder die Verantwortlichen nicht gefunden werden, bleiben auch die Versicherungen auf ihren Kosten sitzen.

Hat die Lehrerin Ihrer Tochter Skischuhe geliehen?

Schwierig ist hier, einen Nachweis über das korrekte Verhalten Ihrer Tochter und das Verschwinden der Skischuhe zu erbringen. Hat Ihre Tochter Zeugen dafür, daß sie die Schuhe an dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt hat?
Da Ihre Tochter erst zwölf Jahre alt ist und unter Aufsicht ihrer Lehrer stand, wäre es an ihren Lehrern gewesen, vor der Abreise sowohl die Kinder als auch die Ausrüstungsgegenstände einzusammeln. Daß dies nicht vollständig geschehen ist, bleibt unbewiesen.

Üblicherweise halten sich Geschädigte an den letzten Besitzer ihres Eigentums, an die Personen, die diese Gegenstände zuletzt in Gebrauch hatten bzw. an deren Eltern, die für ihre Kinder haften.

In jedem Fall wäre es nützlich für Sie, sich an Ihre Hausrats- oder Reiseversicherung zu wenden, sofern eine Forderung an Sie herangetragen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla

Tut mir Leid, leider kann ich nicht helfen!
Charly-Heinz