Versicherungsschaden durch Hagel

Meine Eltern hatten einen Versicherungsschaden, der von der Versicherung auch akzeptiert und bestätigt wurde. Es handelt sich um einen Schaden durch Hagel am Terrassendach. Für die Abwicklung wurde von einer ansässigen Firma ein Kostenvoranschlag erstellt und bei der Versicherung eingereicht. Daraufhin meldete sich ein Sachverständiger bei meinen Eltern an, der im Auftrag der Versicherung den Schaden ansehen sollte. Auch dieser Sachverständige hat den Hagelschaden bestätigt. Den Kostenvoranschlag zweifelte er aber bei den Materialkosten an. Seiner Meinung nach, hätte sich die Firma da geirrt und er zog gut ein Drittel vom Kostenvoranschlag ab. Mein Vater willigte ein, dies bei der Firma prüfen zu lassen. Zum Abschluss ließ der Sachverständige meinen Vater ein Dokument unterschreiben, um seinen Besuch zu bestätigen, wie er sagte. Leider hat sich mein Vater dieses Schreiben nicht genauer angesehen und unterschrieb. Großer Fehler. Denn als der Sachverständige weg war und meine Eltern sich das Papier genauer ansahen, stellten sie fest, dass er eine Schadenschlusserklärung unterschrieben hatte, die besagte, dass er sich mit dem gekürzten Anspruch einverstanden erklärte. Meine Eltern, beide Mitte 70, fielen aus allen Wolken. Die Firma, von der der Kostenvoranschlag stammt, hat inzwischen auch bestätigt, dass es bei den Materialkosten keinen Fehler gibt und dass das angesetzte Material von der gleichen Qualität ist, wie das durch den Hagel zerstörte Dach. Nun meine Frage: hat mein Vater die Möglichkeit, seine Unterschrift zu widerrufen? Gilt dort auch so etwas wie das 14-tägige Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften? Falls nicht, gibt es sonst eine Alternative, sich gegen die zu Unrecht gekürzte Schadenshöhe zu wehren? Meine Eltern haben leider keine Rechtsschutzversicherung.
Vielen Dank für eure Antworten.

Augen auf bei Unterschriften !

Seit wann muss man „Sachverständigen“ (war keiner ,wetten?) seinen Besuch bestätigen lassen, sozusagen als Arbeitsnachweis ?

Haustürgeschäft gilt hier nicht.

Man kann aber alle möglichen Verträge anfechten wegen Irrtums !
Bloß wo ist der Irrtum ? Da stand sicher der Betrag drin, den die VS ersetzen wollte. den hat man anerkannt.

Aber wenn man das nicht liest und versteht, was man da bestätigt ?

In jedem Fall sollte man die Versicherung kündigen(Sonderkündigungsrecht nutzen).
Nicht weil andere seriöser mit Kunden umgehen sondern aus Prinzip.
Und wenn man bei der Gesellschaft noch andere Verträge hat ebenfalls mit regulärer Frist kündigen und zu anderen wechseln.
Nur so lernen die daraus(Hoffnung stirbt zuletzt).

mfG
duck313

Hallo erstmal.

Im vorliegenden Fall würde ich direkt mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt schildern.
Dies ist nicht der erste „Sachverständige“, der die Regulierungssumme drücken will. Habe den Fall sebst schon gehabt und durch meine Intervention als damaliger Versicherungsvertretet dafür gesorgt, dass der Kunde seinen Schaden in vollem Umfang ersetzt bekommen hat und dasss der Sachverständige nicht mehr von der Versicherung beauftragt wurde (Ausschluß).

Kann mir nur vorstellen, dass er sich den Differenzbetrag irgendwie einverleiben wollte.

Notfalls würde ich den in den Versicherungsbedingungen genannten Ombudsmann einschalten.

Viel Erfolg

Hallo,

schalte den Versicherungsvertreter ein. Der hat ein Interesse an guter Schadenregulierung, da er keine Kunden verlieren will. Dem „Sachverständigen“ ist die Kündigunng egal.

Gruß
tycoon