Versicherungsschaden... Laptop lag auf dem Boden

Moin,

habe da mal eine Frage.

Und zwar war die Schwiegermutter meiner Frau bei uns zu Besuch.
Als sie mit unserer Tochter im Bett gekuschelt hatte ist sie versehentlich auf den Laptop rauf getreten. Der Laptop lag auf dem Boden neben dem Bett.
Eigentlich nicht schlimm… jedoch lag dawzischen noch die Kopfhörer. Somit ist der Screen vom Laptop kaputt gegangen. man sieht die Druckstelle genau wenn man den Laptop anmacht. War jetzt auch kein günstiges teil… nen Qoosmio für 1500 Takken.

Meine Schwiegermutter hat auch schon mit ihrem Versicherungsberater gesprochen doch der hat sie Eiskalt am Telefon abgewimmelt. Grund:

Laptop hat auf dem Boden nichts zu suchen.

Hab ihn natürlich auch angerufen weil meine Schwiegermutter nicht 100% Deutsch kann… auch ich höre das von dem und das wir kein geld sehen werden!

HALLO ? Wie kann er das einfach sagen ? Warum wird erstmal nicht ein Schadensbericht geschickt das wir ausfüllen müssen.
Wozu hat man eine Versicherung wenn soetwas passiert.
Was passiert beim Einkaufen wenn man ein Schrank Porzellan umwirft… PECH GEHABT WARUM GEHEN SIE EINKAUFEN ??

Hammer harte Anwort. Ich hab jetzt in 1 Woche ein termin bei Anwalt. Hab natürlich keine Lust meine Zeit hiermit zu verschwenden…

Ich wollte mal in die runde werfen, wer schon so eine Erfahrung gemacht hat. Und ob es sich überhaupt lohnt einen Anwalt einzuschlaten (Habe keine Rechtschutz)

Vielen Dank für die Mithilfe und schöne Grüße,

Moin tahref,

dies ist eine Interessante Frage,

Fakt ist das Sie denke ich mal nicht absichtlich dort drauf getreten ist und ich würde es so sehen wenn Ihre Schwiegermutter eine Haftpflichversicherung hat kann man den Laptop dort drüber laufen lassen und den schadenersetzen lassen.

Bei einer Hausrat ist dies nicht drin weil dieser Schaden nicht durch ein Sturm , Feuer ,Hagel , Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl schaden genommen hat.
Über Ihre eigene Haftpflicht kann man dies ja leider auch nicht Laufen lassen weil dies ja kein Schaden an Dritte war .

mein Vorschlag für Sie die Haftpflicht ihrer mutter in Anspruch nehmen und wenn diese sagen nein damit an die Schlichtungsstelle und zum Anwalt gehen und vieleicht über eine neuen Versicherer nachdenken.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo tahref,

Ich sehe das ein wenig anders. Tatsache ist, dass ein Schaden entstanden ist. Der ist durch drauf treten entstanden. Warum der Laptop da steht, spielt keine Rolle, man kann diesen ja auch kurzfristig dort abgestellt haben, zum Beispiel vom Bett runter, um dort eben zu kuscheln. Alles was dann passiert ist, ist ein reines Missgeschick, typisch einem Haftpflichtschaden. Sie werden den Laptop nicht ersetzt bekommen, aber sicherlich das Display.
Mein Tipp: rufen Sie bei dem Haftpflicht Anbieter der Schwiegermutter direkt an und melden Sie den Schaden, sie bekommt dann die Formulare zugeschickt und das Gerät wird vermutlich eingeschickt. Ich würde dort nicht über einen Anwalt gehen, höchstens über die Polizei, weil der Berater seinen Job nicht freundlich und im Sinne des Kunden ausübt. Wenn er sie beleidigt hat, würde ich über eine evt Anzeige nachdenken. Wenn er nur frech war, melden sie es der Gesellschaft und beschweren sich dort über diesen.

Ich wünsche Ihnen in jedem Fall viel Erfolg.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

hallo tahref, wer ist eigentlich die schwiegermutter Deiner Frau??? … Deine MUTTER???

Euer Versicherungsmann hat Recht, ein Lappy gehört nicht auf den Boden, genau so wie eine Brille nicht auf den Stuhl gehört.

Den Anwalt würde ich mir sparen, verünftiger und Chancenreicher ist hier direkt per Internet oder schriftlich bei der Versicherung eine handschrftliche Schadensmeldung einzureichen, dort wird man dann entscheiden, wer laut Vertragsbedingungen Recht hat.

DU SOLLTEST DICH AN EINEN RECHTSANWALT WENDEN

Keine Chance auf Ersatz durch privathaftpflicht-Versicherung der Schwiegermutter, auch nicht über de
Haushalt-Glasversicherung .anwalt wird sich freun über leicht verdientes Honorar, es sei denn die Klage geht gegen die Schwiegermutter, dann dürfte Sauce die Scheidungsklage gleich anschließen. Sorry

Upps ich meinte natürlich nur die Schwiegermutter haha :smile:

Also ich hab selbst bei meiner Hapftplicht angerufen… jetzt kommts. Wie Du schon schreibst wird so ein Fall nicht oder nur Teilweise übernommen.

Ein Laptop oder Brille hat auf dem Boden nichts zu suchen.

Jetzt kommt der hit !!!

Der Berater ist ein sehr guter Freund des VN und lehnt stumpf ab.

Hab dann natürlich die Hauptstelle angerufen und mich 1. bei denen zu beschweren. Und 2. dort die Lage mal zu klären…

Der nette Mitarbeiter hat freundlich hingewiesen, das diese wirklich den Schaden nicht übernehmen aber man könnte evtl. 20-30 % Rausholen… Jedoch hat mir der Mitarbeiter sogar noch nen tipp gegeben… ich solle doch nicht erwähnen das es auf dem Fussboden lag lol…

Naja ich finde es dennoch heftig das die Versicherung sowas nicht übernimmt.
Natürlich kann ich den Schaden RECHTLICH anfordern… aber es ist die Schwiegermami…

Interessant wäre es zu wissen was passiert wenn ein 3. den lappy auf den Boden gelegt hat…

hallo, also noch mer verkomplizieren würde ich es nicht.
hättest Du einfach nur geschieben, dass Deine Schwiegermutter das ding zugeklappt hat, dann wäre alles gut.
Also jetzt pass auf: … Dunmachst keine Schadensmeldung über Deine Schwiegermutter sondern suchst Dir 'nen 3. der seine Haftpflicht bei ner anderen Gesellschaft hat, so dass Die Versicherungsnummer Deiner Schwiegermutter nicht nocheinmal auftaucht. Dann meldest Du den Schaden der Gesellschaft des 3. , dass er einfach das Display zugeklappt hat. und mehr nicht!!! auch nicht warum und wieso!!
Muss man Euch immer alles sagen.
Gruß aus Thüringen, Andreas

Die Haftungsfrage ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung.
Die Privatperson haftet nur bei Verschulden. Der richtige Platz für dieses Gerät ist nicht der Boden.
Natürlich ist es Deine Sache das Gerät auf dem Boden abzustellen, wenn aber einer darauf tritt, haftet er nicht, weil ihn eben kein Verschulden trifft. Dein Anwalt kann Dir da auch nicht helfen. Er hilft nur sich.
Möglicherweise lässt der Agent über eine Kulanz mit sich reden.
Bei Deinem Beispiel mit dem Porzellanschrank ist es das Gleiche.
Wenn Dich ein Verschulden tritt erfolgt Regulierung nach dem Zeitwert. Wichtig ist: Der Schutz der Haftpflichtversicherung besteht auch aus der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Dein Anwalt wird also gegen die Versicherung klagen, wird sein Geld verdienen und Du selbst bekommst nichts.
Lass es bleiben.
Viele Grüße
Julius Jordan

Hallo tahref,
wusstest du nicht, dass die Telefonhotlines von Versicherungen dazu da sind, im Schadensfall möglichst viele Fälle abzuwimmeln. Ich würde mich sogar nicht wundern, wenn die dafür bezahlt werden. Das ist auch der Grund, warum wir empfehlen, sich durch einen Makler betreuen zu lassen. Der Versicherungsmakler ist gesetzlich vorgeschrieben Sachwalter des Kunden, und hat die Kundeninteressen zu vertreten. Der Versicherungsvertreter vertritt im Gegensatz dazu die Interessen der Versicherung, wie der Name schon sagt. Ein himmleweiter Unterschied, den du jetzt hautnah zu spüren bekommst.

Bleibe also hartnäckig und fordere einfach noch einmal das Schadensformular an. Viele Versicherer bieten auch inline die Möglichkeit an, ein Schadensformular auszufüllen.

Übrigens: du oder deine Schwiegermutter können sich auch nachträglich an einen Versicherungsmakler wenden. Wenn ihr mit der Schadensabwicklung zufrieden seid, freut er sich sicherlich, euch zukünftig umfassend als Kunde betreuen zu dürfen.

Geeignete Makler finden: http://bmvf.de/index.php?id=23&MP=22-36

Grüße Johannes Zeyse von Claritos, Versicherungsmakler

Leider ist das wirklich möglich, dass hier abgelehnt wird. Es gilt eine gewisse Sorgfaltspflicht, die man wahren muss. So wie sich das anhört wird wohl nur eine Kulanzregelung helfen. Hatte in meiner Tätigkeit auch einen Fall mit einer Brille auf dem Sofa und nicht auf dem Tisch.
Wenn so was in der Familie passiert, ist das immer blöd. Wenn sowas bei anderen passiert, sagt man eher - ist ja seine Schuld, dass er das Ding nicht richtig hinstellt - gut das nicht gezahlt wird.
Gruß Lutz Simon

Tut mir leid, habe jetzt erst ihre Email gelesen. Ist Ihre Anfrage noch aktuell?