Hallo
ich hatte am Wochenende meine kleinen Enkel zu besuch. Mein 1-jähriger Enkel hat das Nintendo seiner Schwester ins Klo geschmissen. Das ist nun datürlich hin. Meine Frage: Zahlt sowas auch die Privathaftpflichtversicherung. Ich weiss ist meine Schuld, hätte besser aufpassen müssen.Aber vielleicht weiß eine Antwort.
Danke
Hallo
geschmissen. Das ist nun datürlich hin. Meine Frage: Zahlt sowas auch die Privathaftpflichtversicherung.
Die der Eltern des Kindes: nein.
Ich weiss ist meine Schuld, hätte besser aufpassen müssen.
Vermutlich wird man Dir keine aufsichtspflichtverletzung nachweisen können. Dann wird deine Versicherung auch nicht zahlen.
Gruß
Nordlicht
Hallo,
Schäden, die sich Personen, die im gleichen Haushalt miteinander leben, gegenseitig „zufügen“, sind von der Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Konkret: Brüderchen und Schwesterchen leben normalerweise bei den Eltern in einer Wohnung. Egal wo nun der Schaden von Brüderchen an Schwesterchen’s Sachen entsteht, gibt es keine Deckung durch die Privathaftpflicht.
Anders sähe es aus, wenn Enkelchen (woanders lebend) Omas Nintendo das Klo runter gespült hätte.
Shit happens
Hallo,
Schäden, die sich Personen, die im gleichen Haushalt
miteinander leben, gegenseitig „zufügen“, sind von der
Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Konkret: Brüderchen und
Schwesterchen leben normalerweise bei den Eltern in einer
Wohnung. Egal wo nun der Schaden von Brüderchen an
Schwesterchen’s Sachen entsteht, gibt es keine Deckung durch
die Privathaftpflicht.
dies ist zwar korrekt. Hier geht es aber weder um die Ansprüche der Geschwister untereinander noch um die Haftung der Eltern. Die oben angesprochene Haftplfichtversicherung (der Eltern) hat mit dem geschilderten Sachverhalt gar nichts zu tun.
Vielmehr ist die Frage der Haftung durch die Großmutter zu klären und zwar dahingehend, ob sie die Aufsichtspflicht über den Enkel verletzt hat und deswegen SELBST in der Haftung ist.
Und dafür ist es unmaßgeblich, ob Bruder und Schwester in einem Haushalt leben.
Viele Grüße
Loroth