Hallo, ich habe mal eine Frage, auf die ich mir die Antwort allerdings schon denken kann.
Was ist wenn jemand vergisst seine Wohnungstür zu schließen, und die Wohnung dann ausgeräumt wird ?
Besteht dann trotzdem ein Versicherungsschutz ?
Hallo, ich habe mal eine Frage, auf die ich mir die Antwort allerdings schon denken kann.
Was ist wenn jemand vergisst seine Wohnungstür zu schließen, und die Wohnung dann ausgeräumt wird ?
Besteht dann trotzdem ein Versicherungsschutz ?
Hallo, ich habe mal eine Frage, auf die ich mir die Antwort
allerdings schon denken kann.Was ist wenn jemand vergisst seine Wohnungstür zu schließen,
und die Wohnung dann ausgeräumt wird ?
Also bei offenstehender Wohnungstür !
Besteht dann trotzdem ein Versicherungsschutz ?
Dann hilft noch nicht einmal ein Vertrag mit grober Fahrlässigkeit.
Nein - dafür besteht kein Versicherungsschutz.
Also bei offenstehender Wohnungstür !
Besteht dann trotzdem ein Versicherungsschutz ?
Dann hilft noch nicht einmal ein Vertrag mit grober
Fahrlässigkeit.Nein - dafür besteht kein Versicherungsschutz.
Zur Erläuterung für den Fragenden:
versichert ist grundsätzlich der EINBRUCH-Diebstahl. Wenn man aber freien Zugang zur Wohnung verschafft (die offene Tür) handelt es sich um einfachen Diebstahl.
und noch schlimmer,
Hallo,
das kann strafrechtlich als Aufforderung zum Diebstahl geahndet werden, kein Witz!
lG
Moin,
hast du dafür mal einen Beleg?
Gruß
TET