Versicherungsschutz bei schlechter Sicht

durch die Windschutzscheibe . . .

heute morgen gab es eine Diskussion, ob Wischen sein muß oder nicht. Daher meine Frage: wenn ich nicht wische und einen Unfall verursache oder in einen Unfall verwickelt werde (wo man dann nichts für kann), wie sieht es dann mit Bußgeld und Versicherung aus? Im Internet findet man zwar das ein oder andere dazu, aber nicht wirklich aussagekräftiges.

Und wie sieht es aus, wenn ich mit Badelatschen oder High-Heels einen Unfall baue? Was sagt die Versicherung im schlimmsten Fall denn dazu?

Grüße
Laramaus

Hallo,

heute morgen gab es eine Diskussion, ob Wischen sein muß oder
nicht. Daher meine Frage: wenn ich nicht wische und einen
Unfall verursache oder in einen Unfall verwickelt werde (wo
man dann nichts für kann), wie sieht es dann mit Bußgeld und
Versicherung aus?

Versicherung: ggfs. grobe Fahrlässigkeit und damit keine Leistung.
Bußgeld:

Gruß
C.

Hallo,

heute morgen gab es eine Diskussion, ob Wischen sein muß oder
nicht. Daher meine Frage: wenn ich nicht wische und einen
Unfall verursache oder in einen Unfall verwickelt werde (wo
man dann nichts für kann), wie sieht es dann mit Bußgeld und
Versicherung aus?

Versicherung: ggfs. grobe Fahrlässigkeit und damit keine
Leistung.

So pauschal, leider falsch.

Es kommt immer auf den Einzelfall an, wie auch auf die Versicherungsbedingungen.

In einzelnen Versicherungstarifen ist die grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Gruß Merger

Hallo,

durch die Windschutzscheibe . . .

heute morgen gab es eine Diskussion, ob Wischen sein muß oder nicht.

Um welches Wischen geht es denn? Beschlagene Scheiben muss man nicht abwischen, wenn das auch die Lüftung hinbekommt. Oder geht es um den Schnee, der heute morgen auf der Scheibe lag? Muss man auch nicht abwischen. Wenn man jedoch mit beschlagenen oder zugeschneiten Scheiben losfährt, dann deutet das schon auf eine Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit hin.

Daher meine Frage: wenn ich nicht wische und einen Unfall verursache oder in einen Unfall verwickelt werde (wo man dann nichts für kann),

Das ist oft eine subjektive Einschätzung. So eine „undurchsichtige“ Scheibe kann aber durchaus Ursache dafür sein, dass man den Unfall nicht vermeiden konnte. Und das ist meist die Frage, gerade wenn es um Bussgeld oder noch mehr geht.

wie sieht es dann mit Bußgeld und Versicherung aus? Im Internet findet man zwar das ein oder andere dazu, aber nicht wirklich aussagekräftiges.

Das liegt daran, dass das jedesmal im Einzelfall entschieden wird und auch hier gilt: Wo kein Kläger da kein Richter.

Und wie sieht es aus, wenn ich mit Badelatschen oder High-Heels einen Unfall baue? Was sagt die Versicherung im schlimmsten Fall denn dazu?

Es wird zunächst darum gehen, ob und in welchem Umfang dieses Schuhwerk zum Unfall beigetragen hat. Auch hier also wieder die Frage, ob er durch ordentliches Schuhwerk hätte vermieden werden können.
Kommt drauf an, welche Versicherung man in Anspruch nehmen will und was dann die Bedingungen/Gesetze dazu sagen. Das kann dann eben bis zum Leistungsausschluss und der Geltendmachung von Regressansprüchen führen. Und es kann sein, dass es bei Herrn X die Versicherung Y ungefragt zahlt, während die Versicherung Z das ganz anders sieht und eben Leistungen verweigert oder Regressansprüche stellt oder auch nur die Leistung verzögert und sich verklagen lässt.

Grüße

Versicherung: ggfs. grobe Fahrlässigkeit und damit keine
Leistung.

So pauschal, leider falsch.

Es kommt immer auf den Einzelfall an, wie auch auf die
Versicherungsbedingungen.

In einzelnen Versicherungstarifen ist die grobe Fahrlässigkeit
mitversichert.

Bei der Kaskoversicherung? Wohl kaum.

1 Like

Warum sollte die Kaskoversicherung die Mitversicherung grober Fahrlässigkeit generell ausschließen?

Hallo,

In einzelnen Versicherungstarifen ist die grobe Fahrlässigkeit
mitversichert.

Bei der Kaskoversicherung? Wohl kaum.

Sorry, aber immer mehr Versicherer nehmen dieses Kriterium als mitversichert in ihre Bedingungen auf. Demnach gilt also: Sehr wohl.

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

In einzelnen Versicherungstarifen ist die grobe Fahrlässigkeit
mitversichert.

Bei der Kaskoversicherung? Wohl kaum.

Sorry, aber immer mehr Versicherer nehmen dieses Kriterium als
mitversichert in ihre Bedingungen auf. Demnach gilt also: Sehr
wohl.

da war ich wohl auf dem falschen bzw. einem veralteten Dampfer. Danke für die Korrektur.

Gruß
C.

Hi

heute morgen gab es eine Diskussion, ob Wischen sein muß oder
nicht. Daher meine Frage: wenn ich nicht wische und einen
Unfall verursache oder in einen Unfall verwickelt werde (wo
man dann nichts für kann), wie sieht es dann mit Bußgeld und
Versicherung aus? Im Internet findet man zwar das ein oder
andere dazu, aber nicht wirklich aussagekräftiges.

Quatsch, man muß nicht für freie Sicht sorgen wenn man morgens in sein Auto steigt… Warum auch, sollen doch die anderen aufpassen das sie einem nicht in die Quere kommen… Ist ja schließlich normal … man stelle sich vor das es kalt ist oder einem der Fingernagel abbricht… omg… wer diskutiert so etwas…

Und wie sieht es aus, wenn ich mit Badelatschen oder
High-Heels einen Unfall baue? Was sagt die Versicherung im
schlimmsten Fall denn dazu?

Ich glaube nicht das die KFZ-Versicherung die Badelatschen oder die High-Heels übernimmt… vielleicht die Hausrat in der Allgefahrendeckung…

Ist das jetzt wirklich eine ernstgemeinte Frage ??? Du verarscht uns , oder ??

Grüße
Laramaus

Greetz

zahao

Quatsch, man muß nicht für freie Sicht sorgen wenn man morgens
in sein Auto steigt… Warum auch, sollen doch die anderen
aufpassen das sie einem nicht in die Quere kommen… Ist ja
schließlich normal … man stelle sich vor das es kalt ist
oder einem der Fingernagel abbricht… omg… wer
diskutiert so etwas…

es ist durchaus Ernst gemeint, sonst würde ich es hier nicht posten. Es geht speziell darum, wenn mir die Gischt des Vordermanns auf die Scheibe sprüht und ich nicht wische . . . nach dem Motto: ich kann ja noch sehen . . . .

Ich glaube nicht das die KFZ-Versicherung die Badelatschen
oder die High-Heels übernimmt… vielleicht die Hausrat in
der Allgefahrendeckung…

War auch nicht meine Frage . . .

Ist das jetzt wirklich eine ernstgemeinte Frage ??? Du
verarscht uns , oder ??

wenn Du Dir verarscht vorkommst, brauchst Du ja nicht antworten . . .

Versicherung: ggfs. grobe Fahrlässigkeit und damit keine
Leistung.
Bußgeld:

Hallo C.

vielen Dank für die Mühe. So etwas wollte ich als Antwort haben. ***** Sternchen für Dich

Hallo C.

vielen Dank für die Mühe. So etwas wollte ich als Antwort
haben. ***** Sternchen für Dich

Nur leider kannst Du mit der Antwort,für Die Du Dich so begeisterst,nichts anfangen,da Sie in Ihrer Pauschalität zunächst einmal falsch ist.Es wurde bereits ausdrücklich darauf hingewiesen,dass es auf die Mitversicherung der Einrede der groben Fahrlässigkeit in Deiner Kfz-Police ankommt,wenn auf selbige erkannt wird.

Guten Tag,

in Punkto Versicherung gilt dies als grob fährlässiges Verhalten. Viele Versicherer haben in Ihrem Leistungsumfang diese Leistungsart mit versichert und sind trotz fahrlässigem Verhalten zur Leistung verpflichtet. Allerdings gibt es noch wenige Versicherer die dies NICHT mitversichert haben. In diesem Fall würde kein Versicherungsschutz bestehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Schöne Grüße