Hallo,
durch die Windschutzscheibe . . .
heute morgen gab es eine Diskussion, ob Wischen sein muß oder nicht.
Um welches Wischen geht es denn? Beschlagene Scheiben muss man nicht abwischen, wenn das auch die Lüftung hinbekommt. Oder geht es um den Schnee, der heute morgen auf der Scheibe lag? Muss man auch nicht abwischen. Wenn man jedoch mit beschlagenen oder zugeschneiten Scheiben losfährt, dann deutet das schon auf eine Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit hin.
Daher meine Frage: wenn ich nicht wische und einen Unfall verursache oder in einen Unfall verwickelt werde (wo man dann nichts für kann),
Das ist oft eine subjektive Einschätzung. So eine „undurchsichtige“ Scheibe kann aber durchaus Ursache dafür sein, dass man den Unfall nicht vermeiden konnte. Und das ist meist die Frage, gerade wenn es um Bussgeld oder noch mehr geht.
wie sieht es dann mit Bußgeld und Versicherung aus? Im Internet findet man zwar das ein oder andere dazu, aber nicht wirklich aussagekräftiges.
Das liegt daran, dass das jedesmal im Einzelfall entschieden wird und auch hier gilt: Wo kein Kläger da kein Richter.
Und wie sieht es aus, wenn ich mit Badelatschen oder High-Heels einen Unfall baue? Was sagt die Versicherung im schlimmsten Fall denn dazu?
Es wird zunächst darum gehen, ob und in welchem Umfang dieses Schuhwerk zum Unfall beigetragen hat. Auch hier also wieder die Frage, ob er durch ordentliches Schuhwerk hätte vermieden werden können.
Kommt drauf an, welche Versicherung man in Anspruch nehmen will und was dann die Bedingungen/Gesetze dazu sagen. Das kann dann eben bis zum Leistungsausschluss und der Geltendmachung von Regressansprüchen führen. Und es kann sein, dass es bei Herrn X die Versicherung Y ungefragt zahlt, während die Versicherung Z das ganz anders sieht und eben Leistungen verweigert oder Regressansprüche stellt oder auch nur die Leistung verzögert und sich verklagen lässt.
Grüße