Versicherungsschutz bei Trunkenheitsfahrt

Hallo,

es ist ja unstrittig, dass man Regress beim Fahrer nimmt.

Die Frage bleibt: Kann man dem (abweichenden VN) eine Leistung (VK) vorenthalten?

Gruß
tycoon

Wenn der Firma/Fuhrparkleiter keine grobe Fahrlässigkeit /Überlassung bei bekanntem Alkoholiker z.B. angelastet werden kann, muss die Vollkasko erstmal bezahlen - kann sich aber im Regress an den Fahrer wenden.