Hallo,
es ist ja unstrittig, dass man Regress beim Fahrer nimmt.
Die Frage bleibt: Kann man dem (abweichenden VN) eine Leistung (VK) vorenthalten?
Gruß
tycoon
Hallo,
es ist ja unstrittig, dass man Regress beim Fahrer nimmt.
Die Frage bleibt: Kann man dem (abweichenden VN) eine Leistung (VK) vorenthalten?
Gruß
tycoon
Wenn der Firma/Fuhrparkleiter keine grobe Fahrlässigkeit /Überlassung bei bekanntem Alkoholiker z.B. angelastet werden kann, muss die Vollkasko erstmal bezahlen - kann sich aber im Regress an den Fahrer wenden.