Guten Tag
Und zwar wollte ich wissen ob die Versicherung das hinnehmen muss .
Und zwar bin ich über meinen Bruder bei der Allianj versichert. Nun möchte mein Bruder das ich aus seiner Versicherung austrete. Leider ist der Vertrag schon um ein Jahr verlängert.
Das Auto gehört aber mir.
Nun wollte ich fragen ob meine Schwester das Auto auf sich überschreiben kann . somit ist die Versicherung doch für mich beendet sie kann also eine neue Versicherung abschließen für mich quasi oder ? Also hoffe das Kauderwelsch ist verständlich
Wieso hat sich die VS vom Bruder schon verlängert ?
der Kündigungstermin ist der 30. 11. 2016, dann wäre ab 1. 1. 2017 die neue Versicherung wirksam.
Es ist also noch Zeit zum kündigen und zur Suche einer eigenen VS.
Sonst ginge es nur, wenn die Schwester neue Halterin des Wagens wird, also auf sich anmeldet.
oder wenn Du den Wagen verkaufst oder dauerhaft stilllegst.
MfG
duck313
Weil die komischer weise ab August verlängert ist bis nächstes Jahr August ist halt die Allianz ist ja altbacken das die Versicherung am Jahresende zu kündigen ist .
Aber ja dann wohl so vielen Dank
Das Versicherungsjahr entspricht nicht bei jedem Versicherer auch dem Kalenderjahr. So können Verträge auch über ein Zeitjahr – beispielsweise vom 1. August bis 31. Juli – laufen. Die Kündigung der Kfz-Versicherung müsste in diesem Fall bis zum 30. Juni erfolgen. Die Laufzeit erfahren Versicherungsnehmer in ihren Vertragsbedingungen.
ALLIANZ KFZ-VERSICHERUNG KÜNDIGEN: LAUFZEIT UND KÜNDIGUNGSFRIST
-
Kündigungsfrist von 1 Monat
-
Das nennt man die entzerrte Hauptfälligkeit bzw. die unterjährige Hauptfälligkeit, d.h. die Verträge können wie bei dir im August 2016 (z.B. Tag der Änderung oder Zulassung) beginnen und zum August 2017 enden. Dies gibt es erst seit einigen Jahren, vorab wurden die Hauptfälligkeiten immer auf den 01.01. eines Jahres gelegt.
Diese Änderung sollte zur Vereinfachung für den Versicherungsnehmer dienen, sodass nicht alle Kosten im Januar auf Ihn einprasseln.
das wage ich zu bezweifeln.
und die Mehrzahl der Kfz-Versicherung hat den (übrigens doch auch tüchtig beworbenen) Termin 30.November.
Mein lieber „duck313“, es ist müssig mit dir über Versicherungen und manch andere Dinge zu diskutieren.
Und wenn Du meinen Beitrag bezweifelst, ändert das gar nichts an Tatsachen.
Damit Du dir nicht die Mühe machen musst zu suchen, kopiere ich dir sehr gerne „Such-Ergebnisse“ rein:
- Außerdem entspricht das Versicherungsjahr nicht bei jedem Versicherer auch dem Kalenderjahr. So können Verträge auch über ein Zeitjahr – beispielsweise vom 1. Mai bis 30. April – laufen. Die Kündigung der Kfz-Versicherung müsste in diesem Fall bis zum 31. März erfolgen. Die Laufzeit erfahren Verbraucher in ihren Vertragsbedingungen.
Quelle: http://www.verivox.de/kfz-versicherung-kuendigen/ - Fristen bei der Kündigung beachten
Ist die Kfz-Versicherung nicht aufs Kalenderjahr abgeschlossen, gelten andere Fristen. Bei mancher großen Versicherung ist das der Fall. Bei diesen Gesellschaften entspricht das Versicherungsjahr einem Zeitjahr von zwölf Monaten. Das heißt: Hat die Autoversicherung zum 1. Juli begonnen, kann sie nicht in dieser Wechselsaison zum 31. Dezember dieses Jahres, sondern erst zum 30. Juni des kommenden Jahres gekündigt werden
Quelle: http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/kfz-versicherung/kfz-versicherung-kuendigen-so-klappt-es-mit-der-kuendigung-der-autoversicherung_id_1952068.html - Doch im letzten Jahr haben einzelne Versicherer, wie zum Beispiel die Gesellschaften Allianz und Victoria diesbezüglich eine Änderung vorgenommen. Weitere Anbieter haben angekündigt, dem Beispiel zu folgen. Bei diesen Versicherern entspricht das Versicherungsjahr mitunter einem Zeitjahr von 12 Monaten. Das bedeutet, dass eine zum 01. Juli begonnene Kfz-Versicherung nicht zum 31. Dezember, sondern erst zum 30. Juni des Folgejahres gekündigt werden kann.
Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Kfz-Versicherung-richtig-kuendigen
Dabei will ich es belassen, obwohl ich es beliebig fortsetzen könnte.
Noch einen schönen Abend