Hallo,
zahlt eigentlich die Gebäudeversicherung des Vermieters bei einem Leitungswasserschaden durch ein defektes Rohr in der Wand allgemein auch Schäden am vom Mieter eingebauten und mit dem Gebäude fest verbundenen gefliessten Fussfussboden der erst bei der Schadensreparatur entsteht (Estrichtrocknung) oder nur wenn dies ausdrücklich mitversichtert ist?
Grüsse, Susi