Du hast natürlich Recht, Sapine.
Ich meinte eigentlich, das die Versicherung ggf. nicht zahlt, wenn eine im Antrag gestellte Frage unvollständig beantwortet wurde.
Also wenn z.B. der Fragesteller ernsthafte Rückenprobleme hat (mit Facharzt-Behandlung), und diese Probleme und Behandlungen im Antrag nicht angegeben hat, obwohl danach gefragt wurde.
Wenn er dann wegen „Rücken“ BU wird, wird es wegen Versicherungsleistungen eng.
Noch eine Idee von mir an den Fragesteller, auch wenn das schon genannt wurde:
Hole unbedingt Rechtsberatung ein (Versicherungsberater, Anwalt). Es geht hier im größere Beträge, und da musst Du mit der Versicherung auf Augenhöhe reden können.